Seite 4 von 6
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Fr 3. Jul 2015, 07:02
von Fangschuss
Die Aussagen sind ein Witz, aber trotzdem würde ich mit der Reaktion auf Steyr hier in der Öffentlichkeit vorsichtig sein. Für ein juristisches Hacklschmeißen könnte das Recht auf SV dann sehr wohl reichen.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Fr 3. Jul 2015, 07:19
von BigBen
Es herrscht ja zum Glück immer noch Meinungsfreiheit...sowohl für den Herrn von Steyr Mannlicher als auch für uns.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Fr 3. Jul 2015, 09:27
von Thule
Al3x hat geschrieben:Steyr hat die letzten 20 Jahre im Militärsektor komplett verpennt
Das ist ja der Jammer mit dem Interview. Das war in den meisten Punkten gar nicht schlecht. Es wird beschrieben das er das Unternehmen als Sanierungsfall übernommen hat. Die Probleme Fachkräfte zu finden. Der Standort (physischer Standort Werk, wirtschaftlicher und politischer Standort Österreich) wurde behandelt. Russlandgeschäft nach den Sanktionen usw.
Die headline war sogar "Neues Sturmgewehr von Mannlicher"
Die Aussage die offenbar beim Thema "Imageproblem als Waffenhersteller" passiert ist, hat das aber alles überschattet.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Fr 3. Jul 2015, 09:38
von Irwin J. Finster
Ich schließ mich da mal Ben an, Steyr kommt mir keine mehr ins Haus.

Ich werde das sicher auch bei deren Standl auf der nächsten Messe wo ich sie sehe zur Sprache bringen. Wird Ihn zwar wurscht sein, ich sag's Ihnen aber trotzdem.....

Ich wag mich mal aus dem Fenster zu lehnen, aber da wir ja schon persönlich bei Voere waren und man mit den Jungs ein bisschen plaudern konnte, von denen würde das meiner Meinung nach keiner sagen, und ich bin mir sicher die nehmen mein Geld auch gerne.....

Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: So 5. Jul 2015, 18:23
von mura
Tja, wegen der sagen wir mal teilweise spannenden Preise bei Steyr hat sich nie ein Produkt dieser Firma zu mir nach Hause verirrt aber irgendwie hab ich sie immer nach aussen hin anderen gegenüber noch verteidigt. Das hat sich jetzt erledigt und auch wenn ich plötzlich Geld Kübelweise hätte würde es nichts mehr von Steyr Mannlicher werden.
Er müsste sich wirklich im klaren sein was seine Aussagen bedeuten und wenn ich das von wegen Recht auf SV geht im zu weit und Gewaltmonopol beim Staat schon lese denk ich mir meinen Teil!
Und noch zum Thema Waffen und Amerika, anscheinend funktioniert es doch irgendwie?!
http://www.welt.de/vermischtes/article1 ... Morde.html
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 15:27
von Al3x
BigBen hat geschrieben:Es herrscht ja zum Glück immer noch Meinungsfreiheit...sowohl für den Herrn von Steyr Mannlicher als auch für uns.
Sicher, nur wiegt sein einzelnes Wort in den Medien mehr als deines oder das der gesamten PD Gemeinde.
Und genau da fängt dann für mich die Verantwortung gegenüber Anderen an, wie ja deine eigene Reaktion darauf gut zeigt.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 17:40
von Dauerfeuer
ich glaube die Angst, dass es da Änderungen im Gesetz gibt, ist unbegründet. Eine Verfassungsmehrheit wird nicht zustande kommen, das haben rot /grün längst verpasst..die fpö und die övp werden sich hüten in dieser Hinsicht etwas zu unternehmen...also?
Mich wundert die Aussage dieses Herrn nur, weil er ja im Prinzip gegen sein Geschäft wittert, das muß er aber gegenüber jemand anderem rechtfertigen...
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 17:59
von BigBen
Dauerfeuer hat geschrieben:ich glaube die Angst, dass es da Änderungen im Gesetz gibt, ist unbegründet. Eine Verfassungsmehrheit wird nicht zustande kommen, das haben rot /grün längst verpasst..die fpö und die övp werden sich hüten in dieser Hinsicht etwas zu unternehmen...also?
Mich wundert die Aussage dieses Herrn nur, weil er ja im Prinzip gegen sein Geschäft wittert, das muß er aber gegenüber jemand anderem rechtfertigen...
Wozu soll eine Verfassungsmehrheit notwendig sein? Wir reden hier vom Waffengesetz in dem definiert ist, dass SV in den eigenen 4 Wänden als Begründung für eine WBK ausreicht. Das ist mit einer einfachen Mehrheit schneller gestrichen. In der Verfassung steht nichts von Notwehr und dergleichen.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mo 6. Jul 2015, 19:37
von <BigM>
BigBen hat geschrieben:[
In der Verfassung steht nichts von Notwehr und dergleichen.
Tjo da gibts sicher guuuut betuchte Leute die... ^^ Freie Meinungsäußerung auf Basis netter Latrinenparolen

Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Di 7. Jul 2015, 10:11
von aragorn
Es gibt ja nicht die Verfassung ieS, es gibt mehre Gesetze, die eben im Verfassungsrang stehen. Vieles, das nicht explizit in einem Verfassungsgesetz steht, kann nichtsdestotrotz unter ein Verfassungsrang-Gesetz subsumiert werden. Die Notwehr, auch wenn nicht explizit in der Verfassung, kann also trotzdem verfassungsrechtlich geschuetzt sein.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Di 7. Jul 2015, 18:05
von BigBen
aragorn hat geschrieben:Es gibt ja nicht die Verfassung ieS, es gibt mehre Gesetze, die eben im Verfassungsrang stehen. Vieles, das nicht explizit in einem Verfassungsgesetz steht, kann nichtsdestotrotz unter ein Verfassungsrand subsumiert werden. Die Notwehr, auch wenn nicht explizit in der Verfassung, kann also trotzdem verfassungsrechtlich geschuetzt sein.
Meines Wissens nach hat aber weder Notwehr- noch Waffenrecht Verfassungsrang.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 00:14
von lyhrenz
Notwehr ist schon ein Naturrecht, meine ich. Das heisst aber nicht, dass man uns nicht vorschreiben kann, wie wir notwehren dürfen.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 08:58
von BigBen
Sowas wie ein "Naturrecht" kennt kein Richter...außer vielleicht wenns um Umweltschutzgesetze geht.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 21:35
von aragorn
BigBen hat geschrieben:aragorn hat geschrieben:Es gibt ja nicht die Verfassung ieS, es gibt mehre Gesetze, die eben im Verfassungsrang stehen. Vieles, das nicht explizit in einem Verfassungsgesetz steht, kann nichtsdestotrotz unter ein Verfassungsrang-Gesetz subsumiert werden. Die Notwehr, auch wenn nicht explizit in der Verfassung, kann also trotzdem verfassungsrechtlich geschuetzt sein.
Meines Wissens nach hat aber weder Notwehr- noch Waffenrecht Verfassungsrang.
Eben das schreibe ich ja. Es ist aber - zugegeben - für einen Nichtjuristen wohl schwierig zu verstehen.
BigBen hat geschrieben:Sowas wie ein "Naturrecht" kennt kein Richter...außer vielleicht wenns um Umweltschutzgesetze geht.
Naturrecht hat mit Umweltschutz nichts zu tun, da gibt es eher die Umweltschutzgesetze, die Naturschutzgesetze, Abfallwirtschaftsgesetze usw.
Dass die Richter kein Naturrecht kennen, kann vorkommen, sollte aber nicht so sein. Alleine die §§ 7 und 16 des ABGB weisen auf das Naturrecht/Vernunftrecht hin.
Re: Steyr Mannlicher Chef geht Recht auf SV zu weit
Verfasst: Mi 8. Jul 2015, 22:07
von BigBen
Wo genau sind diese natürlichen Rechte für die Rechtssprechung verbindlich definiert? Ich hab nur Literatur gefunden in der mind. 10 verschiedene, teilweise arg widersprüchliche Theorien und Interpretionen von natürlichen Rechtsgrundsätzen diskutiert werden und Notwehr spielt da entweder keine Rolle oder wird nur am Rand gestreift.
P..S das mit den Umweltschutzgesetzen war als Scherz gedacht...