Re: Flinte deaktivieren
Verfasst: Fr 17. Jul 2015, 12:23
Genau das ist ja das Hauptproblem.
Ich versteh nicht warum die so "teuer" ist.
Lg
Ich versteh nicht warum die so "teuer" ist.
Lg
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:uebrigens:
der runderlass an die waffenbehoerden vom fruehjahr 2015 wo jeder der es zur kenntniss nehmen will nachlesen kann dass jeder buerger seit juni 2012 die verpflichtung hat fuer das verbringen von waffen ins ausland nicht nur eine waffenrechtliche genehmigung zu beantragen sondern auch eine exporterlaubnis des wirtschaftsministeriums abzuwarten hat uebrigens die zahl BMI-VA2000/0022-III/3/2015 ...
Auf welcher Seite?
der runderlass hat nur eine seite ...
datum ist der 20.3.2015
du kriegst ihn dort wo man die dinger immer kriegt ....
Promo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Promo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:uebrigens:
der runderlass an die waffenbehoerden vom fruehjahr 2015 wo jeder der es zur kenntniss nehmen will nachlesen kann dass jeder buerger seit juni 2012 die verpflichtung hat fuer das verbringen von waffen ins ausland nicht nur eine waffenrechtliche genehmigung zu beantragen sondern auch eine exporterlaubnis des wirtschaftsministeriums abzuwarten hat uebrigens die zahl BMI-VA2000/0022-III/3/2015 ...
Auf welcher Seite?
der runderlass hat nur eine seite ...
datum ist der 20.3.2015
du kriegst ihn dort wo man die dinger immer kriegt ....
Ich habe ihn eh, aber ich meinte auf welcher Seite es steht - konnte den Hinweis auf das BMWFJ nicht darin finden.
Hane hat geschrieben:ich bin mir fast sicher, um 800 bekommt man sie neu.
gewo hat geschrieben:dann hast den falschen erlass
der richtig ist:
GZ: BMI-VA2000/0022-III/3/2015 vom 20.3.2015
adressiert an:
Alle Landespolizeidirektionen
Betreff:
WaffG, AußWG;
Verbringung von Verteidigungsgütern der ML1-ML22 in Länder der Europäischen Union
texitierung kann ich hier ned reinschreiben
es geht aber darum dass beim export von jagd- und sportwaffen zusaetzlich zur verbringungsmeldung an die waffenbehoerde auch eine verbringungsgenehmigung des wirtschaftsministeriums erforderlich ist
der text endet mit dem unterstrichenen satz:
"Es wird ersucht, anlässlich der Ausstellung von Verbringungspapieren gemäß § 37 WaffG die Bürger entsprechend zu informieren."
Promo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:dann hast den falschen erlass
der richtig ist:
GZ: BMI-VA2000/0022-III/3/2015 vom 20.3.2015
adressiert an:
Alle Landespolizeidirektionen
Betreff:
WaffG, AußWG;
Verbringung von Verteidigungsgütern der ML1-ML22 in Länder der Europäischen Union
texitierung kann ich hier ned reinschreiben
es geht aber darum dass beim export von jagd- und sportwaffen zusaetzlich zur verbringungsmeldung an die waffenbehoerde auch eine verbringungsgenehmigung des wirtschaftsministeriums erforderlich ist
der text endet mit dem unterstrichenen satz:
"Es wird ersucht, anlässlich der Ausstellung von Verbringungspapieren gemäß § 37 WaffG die Bürger entsprechend zu informieren."
Den habe ich nicht, nein - ich nehme aber mal an, es ist der Waffenrechts-Runderlass? Frage mich dann, wieso in meiner neueren Fassung davon nix mehr steht..