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Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Di 20. Okt 2015, 18:21
von LordoftheReign
@ shipy: Waffe ist eingetragen
Zubehör MUSS ich einen Antrag stellen

Antrag läuft bekomme auch eine neue WBK

Das ist ein normaler Vorgang. Zubehör ist ein eigener Antrag. Früher wurde das auf die WBK mit Schreibmaschne dazueingetragen, jetzt ist halt die Platiskkarte mit dem Vermerk "Zubehör" da.
Das Gute daran, egal wieviel Zubehör Du kaufst, Du mußt nurmehr einen Zubehörantrag stellen, die Karte bleibt (außer logischerweise bei Erweiterungen)
Ich möchte an dieser Stelle sagen, das ALLE SB´s korrekt, höflich und freundlich waren.

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 19:02
von troglodyte
Auch bei mir, LPD Wien, war es im Februar 2014 so:
2 Schusswafen plus Zubehör wurden sofort und gleich in der Karte eingetragen, um eine
Mehrfachausstellung der Karte nicht notwendig zu machen.
Das Zubehör habe ich aber aus Liefergründen erst 2,5 Monate später bekanntgeben können.
Sollte 'Anfang nächster Woche' kommen, es waren aber 9 Wochen, bis das Ding eintraf.
Freude hatten sie da mit mir aber nicht, weil das so lange gedauert hat ('Eigenzitat' der Dame),
aber alle waren immer höflich & nett - und ich natürlich sowieso.

Jetzt nach 1 3/4 Jahren mit der WBK möchte ich mir noch eine Waffe kaufen.
Entweder ein Stück abmelden und 'auf Depot' legen und jedes mal abholen,
der Schießstand ist gleich neben dem Depot - oder ansuchen um Erweiterung.

Bin fast jede Woche 1 x am Schießstand und lasse mir das jedes mal im Schießbuch
mit Stempel v. Händler bestätigen. Also der häufige Einsatz kann bewiesen werden.

- hat das Ansuchen um Erweiterung nach 1 3/4 Jahren schon Sinn ?
- Schützenkollegen sagen: versuch's gleich auf 5 Stück, die reduzieren ohnedies?
- eigentlich möchte ich, auch auf lange Sicht gesehen, nur ein Stück zusätzlich erwerben,
daher nur auf 1 Erweiterung ansuchen ?

Bitte um sachdienliche Hinweise :clap: - Danke

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 21:52
von bino71
Erweitern kannst vor dem 5ten Jahr vergessen.
http://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28251 >> sinnloser Link ... sorry.

Edit: GreaseMonkey hat es genauer erklärt und da Du kein "exzessiver" Sportschütze bist, gilt mein Satz trotzdem....leider.

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Fr 23. Okt 2015, 22:06
von GreaseMonkey
Nicht entmutigen lassen!

Es gibt 2 Möglichkeiten:

nach §23 Abs. 2:
Du bist Sportschütze und betriebst den Sport. Du kannst deine sportliche Betätigung durch Ergebnislisten und den Bedarf einer größeren Stückzahl an Waffen durch ein Schreiben deines Vereinsobmanns belegen.
Ergebnis: Du bekommst die Anzahl an Plätzen, die du rechtferigen/begründen kannst.

nach §23 Abs. 2b:
Du bist Sportschütze und betreibst den Sport nicht sonderlich aktiv. Du kannst einen Mitgliedsausweis des Vereins und eine WBK vorweisen, deren letze Erweiterung (oder Ausstellung) mehr als 5 Jahre alt ist.
Ergebnis: Du bekommst +2 Plätze, maximal 5

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 14:23
von aiman
BigBen hat geschrieben:Wenn ich neues Zubehör will muss ich vom Händler eine Reservierungs- bzw. Bestellbestätigung besorgen - dann geh ich zu meinem Bezirkskommissiariat und stelle einen Antrag auf Bewilligung von Zubehör - der wird dann vom Komissariat gemeinsam mit der Bestätigung vom Händler ans Referat für Veranstaltungs- und Waffenangelegenheiten geschickt. Wenn alles gut geht kann ich mir dann nach 1-2 Wochen bei besagtem Referat einen Bescheid über die Bewilligung des Zubehörs abholen - und dann darf ich das Zubehör vom Händler mit nach Hause nehmen. Standard Operating Procedure in Wien.


Ich weiß - der Thread ist schon einigermaßen alt... aber ist das noch immer aktueller Stand der Dinge in Wien?
(Ich habe nämlich letztes Jahr meine WBK erweitert... und hab dummerweise vergessen auf "UND ZUBEHÖR" anzusuchen. Was ich nun auf möglichst unkomplizierten Wege heuer nachholen möchte.)

Sobald dann (auf der daraufhin hoffentlich neu ausgestellten WBK) der Zubehörvermerk eingetragen ist... ab dann kann man aber nach Lust und Laune Zubehör shoppen OHNE jedesmal vorab einen Sanktus einholen zu müssen - korrekt? (außer von meiner besseren Hälfte - meine Finanzministerin ;-))

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 14:51
von Brainiac1234
Du musst für jedes Zubehör einen eigenen Antrag stellen, nur die Kosten für eine neue WBK ersparst du dir, wenn der Vermerk schon vorhanden ist.

Gesendet von meinem Mobiltelefon inkl. Tippfehler

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 14:57
von Balistix
Ich hab dieses Jahr (2017) gesagt bekommen, dass der Zubehörvermerk bei Erstausstellung nicht eingetragen werden kann (LPD Wien).

Technisch wäre es wohl möglich, da die Maske am Computer für die behördlichen Vermerke ein Freitext-Feld enthält, man bräuchte es einfach nur einzutippen. Muss allerdings dazu sagen, dass ich nicht lange herumdiskutieren wollte, um nicht gleich unangenehm aufzufallen.

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 15:04
von Teal'c
Brainiac1234 hat geschrieben:Du musst für jedes Zubehör einen eigenen Antrag stellen, nur die Kosten für eine neue WBK ersparst du dir, wenn der Vermerk schon vorhanden ist.

Gesendet von meinem Mobiltelefon inkl. Tippfehler

kann ich nicht bestätigen. Meine Info von meiner BH, kann der Händler das Wechselsystem (o.ä.) als Zubehör eintragen, braucht man selbst gar nix mehr machen. Kann er es nicht, oder kauft man von privat, müsste man es selbst bei der BH als Zubehör melden.

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 15:37
von mspaetauf
GreaseMonkey hat geschrieben:Nicht entmutigen lassen!

Es gibt 2 Möglichkeiten:

nach §23 Abs. 2:
Du bist Sportschütze und betriebst den Sport. Du kannst deine sportliche Betätigung durch Ergebnislisten und den Bedarf einer größeren Stückzahl an Waffen durch ein Schreiben deines Vereinsobmanns belegen.
Ergebnis: Du bekommst die Anzahl an Plätzen, die du rechtferigen/begründen kannst.


Auf das hoffe ich ja persönlich. Habe keine Lust hier 5 Jahre zu warten, und lt. Gesetz sollte es ja auch gehen.

Hatte hier vor auch gleich klar anzuführen, welche Waffen und wofür ich sie benötige (z.B. Repetierflinte 1887 für CAS, DA Revolver für IPSC etc.). Die Obergrenze ist aber nach wie vor 5 Stück oder?

lg,

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 15:47
von Balistix
Nein. Eine Obergrenze gibt es nur bei der Erweiterung nach § 23 2b.

Wer mit Ergebnislisten und viel Tamtam erweitert, der kann 20 Stück auch haben. Irgendwo im Forum hab ich das mal schön aufgearbeitet, schau in meine Beiträge rein.

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 15:57
von Brainiac1234
Teal'c hat geschrieben:
Brainiac1234 hat geschrieben:Du musst für jedes Zubehör einen eigenen Antrag stellen, nur die Kosten für eine neue WBK ersparst du dir, wenn der Vermerk schon vorhanden ist.

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kann ich nicht bestätigen. Meine Info von meiner BH, kann der Händler das Wechselsystem (o.ä.) als Zubehör eintragen, braucht man selbst gar nix mehr machen. Kann er es nicht, oder kauft man von privat, müsste man es selbst bei der BH als Zubehör melden.
Also ich musste bei meiner BH jeweils einen Zubehörantrag stellen für zB den RRA Upper, einen Glock Wechsellauf und einen Revolver Wechsellauf.

Jedes mal das selbe (vorab Bestätigung vom Händler usw.)
Ansonsten hätte das Zubehör automatisch einen WBK Platz eingenommen (sofern man einen freien hat)

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Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 16:56
von SSG308
mspaetauf hat geschrieben:Hatte hier vor auch gleich klar anzuführen, welche Waffen und wofür ich sie benötige (z.B. Repetierflinte 1887 für CAS, DA Revolver für IPSC etc.).


Das wäre sicher gut, lies dir vor dem Schreiben des Antrags die aktuellsten VwGH-Rechtssätze zum Thema WBK durch, z.B.:

"Die Rechtfertigung "Ausübung des Schießsports" reicht für die Ausweitung des Berechtigungsumfanges einer Waffenbesitzkarte dann nicht aus, wenn für einen Schießsport mit der schon bisher gewährten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen das Auslangen gefunden werden kann. Nur dann, wenn auch die Verwendung der (beantragten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen des Schießsports bescheinigt wird, kann der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges nach der Ermessensbestimmung des § 23 Abs 2 zweiter Satz WaffG 1996 geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angesehen werden."

"Um beurteilen zu können, ob ein Antragsteller in den von ihm bezeichneten Disziplinen den Schießsport tatsächlich in einem Ausmaß ausübt, dass dies eine Rechtfertigung für die Erweiterung der Waffenbesitzkarte darstellen kann, ist es erforderlich, dass dieser im Sinne einer erhöhten Behauptungslast auch nähere Angaben über seine diesbezügliche Trainingstätigkeit macht. Solche Angaben sind notwendig zur Bescheinigung dafür, dass der Antragsteller über derartige Kenntnisse und Erfahrungen in der jeweiligen Disziplin verfügt, sodass diese die Grundlage für eine Rechtfertigung einer größeren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B im Sinne des § 23 Abs 2 WaffG 1996 bilden können und schießsportliche Fähigkeiten vorliegen, bei denen es nicht mehr zugemutet werden kann, in diesen Disziplinen mit geliehenen Waffen tätig zu werden."

https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... Position=1

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 17:10
von gewo
Teal'c hat geschrieben:..Kann er es nicht, oder kauft man von privat, müsste man es selbst bei der BH als Zubehör melden.


richtig

und zwar (eigentlich) V O R D E M K A U F

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 17:11
von gewo
Brainiac1234 hat geschrieben:Jedes mal das selbe (vorab Bestätigung vom Händler usw.)
Ansonsten hätte das Zubehör automatisch einen WBK Platz eingenommen (sofern man einen freien hat)


so isses
und wenn du keinen freien platz hast dann hast du fuer den zeitruam zwischen uebernahme des waffenzubehoers und eintrag im ZWR durch den sachbearbeiter einen platzueberschreitung

Re: WBK und mein Böses Erwachen

Verfasst: Do 4. Jan 2018, 17:50
von bandit31
Brainiac1234 hat geschrieben:
Teal'c hat geschrieben:
Brainiac1234 hat geschrieben:Du musst für jedes Zubehör einen eigenen Antrag stellen, nur die Kosten für eine neue WBK ersparst du dir, wenn der Vermerk schon vorhanden ist.

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kann ich nicht bestätigen. Meine Info von meiner BH, kann der Händler das Wechselsystem (o.ä.) als Zubehör eintragen, braucht man selbst gar nix mehr machen. Kann er es nicht, oder kauft man von privat, müsste man es selbst bei der BH als Zubehör melden.
Also ich musste bei meiner BH jeweils einen Zubehörantrag stellen für zB den RRA Upper, einen Glock Wechsellauf und einen Revolver Wechsellauf.

Jedes mal das selbe (vorab Bestätigung vom Händler usw.)
Ansonsten hätte das Zubehör automatisch einen WBK Platz eingenommen (sofern man einen freien hat)

Laut meiner BH immer vorher den Antrag (trotz Zübehörvermerk auf der WBK), egal ob von Privat oder Händler.

Der SB war hoch erfreut als ich den gebraucht gekauften Chiappa Upper zum AR15 melden wollte, ohne das ich vorher bei Ihm gewesen bin.