Auch nicht beigewo hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 09:18 eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)
- Vernichtung (zB Waffe defekt und wird beim BüMa entsorgt)
- Export ins Ausland?
Auch nicht beigewo hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 09:18 eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)
Wird vermutlich als eben vernichtet oder exportiert markiert, aber sicher nicht gelöscht. Was wäre sonst, wenn die betreffende Waffe durch "Wunderheilung" oder "Re-Import" bei einem Verbrechen wieder auftaucht?GreaseMonkey hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 13:58 Auch nicht bei
- Vernichtung (zB Waffe defekt und wird beim BüMa entsorgt)
- Export ins Ausland?
GreaseMonkey hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 13:58Auch nicht beigewo hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 09:18 eine waffe die mal im ZWR wird nicht wieder geloescht (ein duplikat schon)
- Vernichtung (zB Waffe defekt und wird beim BüMa entsorgt)
- Export ins Ausland?
ob die Strasse jetzt genau so oder doch anders heisst weiss ich nichtAlaskan454 hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 15:08 Dann ist man ziemlich sicher ohne Daten vom Käufer wenn die noch im Zwr drin steht wirklich in der Rue Della kack,oder sehe ich das falsch???
Bist Du nicht. Du sagst, Du hast die Waffen verkauft. Dann wartest Du, bis Dir die Behoerde das Gegenteil beweist. Koennen sie das nicht, haben sie halt Pech gehabtAlaskan454 hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 15:08 Ja aber interessant wäre wenn die Behörde in ein paar Jahren anfängt C &D Waffen zu kontrollieren.
Dann ist man ziemlich sicher ohne Daten vom Käufer wenn die noch im Zwr drin steht wirklich in der Rue Della kack,oder sehe ich das falsch???
Also wenn ich verkaufe muss ich die Registrierungsdaten bekannt geben. Ich muss aber nicht für die Registrierung des Käufers sorgen.(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.
(6) Wer seinen Besitz an einer Schusswaffe der Kategorie C anders als durch Veräußerung aufgegeben hat, hat dies der Behörde binnen sechs Wochen zu melden und einen Nachweis über den Verbleib dieser Waffe zu erbringen.
Nein, Du darfst Deine Kat. C nicht an unter 18 jaehrige veraeussern. Allerdings schon an Personen, gegen die ein Waffenverbot besteht, da macht sich der Erwerber strafbar, Du - bei Nichtwissen - nicht.bino71 hat geschrieben: Mi 17. Apr 2019, 21:43 So wie aragorn und IT Guy schreiben kann ich alle meine Kat C ohne Konsequenzen an die Mafia verkaufen, auch an 12jährige.
Ich hab ja nämlich keine Ahnung wem ich es verkauft habe.
Spaß beiseite:
Glaubt ihr wirklich das was ihr schreibts?
Promo hat geschrieben: Do 18. Apr 2019, 17:02 Gewo du liegst falsch, wenn du eine Waffe exportierst bekommst du von der Behörde eine EU-Exportgenehmigung.
Nein, die Flinte muss innerhalb von 6 Wochen gemeldet werden vom KäuferHuck_Finn hat geschrieben: Do 18. Apr 2019, 18:31 Kategorie D kannst jetzt noch verkaufen ohne das der Verkäufer vorher registrieren muss. Kaufvertrag ist natürlich von Vorteil um den Verkauf nachzuweisen. Der Käufer hat dann 2 jahre Zeit zum Registrieren. Oder sehe ich das falsch?![]()
Naja.... ned so ganz......Huck_Finn hat geschrieben: Do 18. Apr 2019, 18:31 Kategorie D kannst jetzt noch verkaufen ohne das der Verkäufer vorher registrieren muss. Kaufvertrag ist natürlich von Vorteil um den Verkauf nachzuweisen. Der Käufer hat dann 2 jahre Zeit zum Registrieren. Oder sehe ich das falsch?![]()