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Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:17
von Duke_AUT
Ich finde es immer wieder interessant, wie viele Leute davon ausgehen, dass sobald man eine Schreckschusswaffe zieht, der Kontrahent eine echte hervorholt und einen erschießt. Ziemlich erschreckend die Vorstellung, dass man als Österreicher so gut wie garnicht an einen Waffenpass kommt, aber scheinbar jeder Kriminelle schwerstbewaffnet ist. Dementsprechend müsste man das aus einer Statistik herauslesen können.
So ist auch der Ratschlag, Pfefferspray oder einen Teleskopschlagstock zu verwenden ziemlich fahrlässig, denn sollte jemand mit einem Tele auf mich losgehen, ziehe ich erst recht meine Waffe und mache von meinem Notwehrrecht gebrauch.
Meiner Meinung nach ist jede Waffe besser als keine Waffe. Denn sollte ich in die Verlegenheit kommen, eine SSW ziehen zu müssen, dann entlade ich ohnehin 17 Schuss Pfeffer ins Gesicht meines Gegners und bewege mich - so wie man es auch mit Pfefferspray macht - zur Seite und weg von meinem Kontrahenten.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: So 31. Jan 2016, 16:56
von BigBen
Jo nur das Pfeffer aus der SSW ca. eine Reichweite von 1m hat und du bei 17 Schuss ziemlich sicher selbst genug von dem abkriegst...warum also nicht gleich einen einfachen Pfefferspray nehmen? Der hat eine höhere Reichweite, mehr Volumen, mehr Wirkung und wird nicht gleich mit einer tödlichen Waffe verwechselt...
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:02
von 454casull
Duke_AUT hat geschrieben:Ich finde es immer wieder interessant, wie viele Leute davon ausgehen, dass sobald man eine Schreckschusswaffe zieht, der Kontrahent eine echte hervorholt und einen erschießt. Ziemlich erschreckend die Vorstellung, dass man als Österreicher so gut wie garnicht an einen Waffenpass kommt, aber scheinbar jeder Kriminelle schwerstbewaffnet ist. Dementsprechend müsste man das aus einer Statistik herauslesen können.
So ist auch der Ratschlag, Pfefferspray oder einen Teleskopschlagstock zu verwenden ziemlich fahrlässig, denn sollte jemand mit einem Tele auf mich losgehen, ziehe ich erst recht meine Waffe und mache von meinem Notwehrrecht gebrauch.
Meiner Meinung nach ist jede Waffe besser als keine Waffe. Denn sollte ich in die Verlegenheit kommen, eine SSW ziehen zu müssen, dann entlade ich ohnehin 17 Schuss Pfeffer ins Gesicht meines Gegners und bewege mich - so wie man es auch mit Pfefferspray macht - zur Seite und weg von meinem Kontrahenten.
genau meine meinung...
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:11
von gewo
Octopus hat geschrieben:...Versammlungen, die dem Versammlungsgesetz unterliegen.....
wie erkennt man dass eine versammlung dem versammlungsgesetz unterliegt ..?
als definition finde ich nur:
Das Versammlungsgesetz enthält keine Definition des Begriffs Versammlung. Der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zufolge handelt es sich bei einer Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes um eine „Zusammenkunft mehrerer Personen, die in der Absicht veranstaltet wird, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken zu bringen, sodass eine gewisse Assoziation der Zusammenkommenden entsteht“.[1]
Eine Versammlung erfordert eine Mindestteilnehmerzahl von drei Personen und eine Interaktion der Teilnehmer.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: So 31. Jan 2016, 17:13
von Duke_AUT
Natürlich ist ein Pfefferspray die am bequemsten zu führende Möglichkeit. Leider kaufen sich jedoch 99% der Konsumenten den erstbesten und billigsten Spray, welcher gleich in die Hosentasche wandert und dort auf seinen Einsatz wartet, der mit großer Wahrscheinlichkeit schief geht. Ich denke jeder ist hier der Meinung, dass man mit einem Pfefferspray üben muss, alleine um zu wissen, dass so ein Ding eine enorme Kraft braucht, um überhaupt mal auszulösen. Dazu gibts auch ein sehr nettes Video, wo eine junge Dame verschiedene Sprays probiert, am Auslöser scheitert, und dann letztendlich einen Strahl rausbringt, dessen Reichweite mit dem Morgenurin eines 70 Jährigen mit Prostatabeschwerden zu vergleichen ist.
Bedienerfreundlicher ist die SSW allemal, denn den Lauf vage in eine Richtung halten und abdrücken kann jeder.
Das Thema Volumen ist auch so eine Sache, denn wirklich viel kommt bei so einem Gerät nicht raus, außer man trägt einen kleinen Feuerlöscher am Gürtel.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 12:04
von rubylaser694
Erfolgreich mit Schreckschuss/Gaswaffe verteidigt - räumt mit Mythen auf - Let's Shoot #69
[youtube]https://www.youtube.com/watch?v=ey7ia6nI9gY[/youtube]
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 12:36
von Thule
Sehr deutsch das Video. Man kann sich alles schönreden.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 14:27
von sixtwentynine
Ich kann diese Deutschen Schreckschussschwuchteln gar nicht mehr sehen. Mit einem Eisenrohr fühle ich mich 100x mehr bewaffnet als mit diesem Spielzeug.
Jedes mal wenn er Waffe sagt könnt ich in den Monitor hauen.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 13:40
von Motze97
Hallo Community
Bin Neuling in der Waffenscene!
Durch einen sogenannten Scheunenfund bin ich hetz "Besitzer" einer:
RECK Protector Automatik 8mm 5G
und
ROHM RG 76 6mm Folb. Platz. (PTB140)
Ich kann im Internet nichts konkretes zu diesen beiden Waffen finden, außer das es Schreckschusswaffen sind soweit bin ich schon?!
Daher meine Frage.
Wie steht es Rechtlich in Österreich mit diesen Waffen? Darf ich sie besitzen/tragen?
Hoffe um einige Hilfreiche Antworten.
MFG
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 13:49
von hmg382
@Motze97: Suchfunktion bedeutet, dass man auch die entsprechenden Einträge lesen sollte, und nicht nur denselben Post in einen anderen Thread schieben sollte.
Ich mach's kurz: Du darfst die Dinger führen, da sie vom Waffengesetz nicht erfasst sind.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 13:56
von Motze97
@hmg382 Hatte ich durchaus nur wurde nicht schlau draus:) nichts für ungut:)
Vielen Dank Also ab 18 Jahren, auch im geladenen Zustand?
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 15:52
von hmg382
Motze97 hat geschrieben: Also ab 18 Jahren, auch im geladenen Zustand?
Ja.
Aber nicht uneingeschränkt. Für Demonstrationen etc. darf man's natürlich nicht mitführen. Im Alltag aber schon.
Stellt sich nur die Frage, ob das sinnvoll ist (siehe Beginn dieses Threads) ...
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 18:38
von Paddy91
http://diepresse.com/home/panorama/wien ... it-in-WienGegen einen 19-Jährigen wurde ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen, da er in einer Menschenmenge einen Schuss abgegeben und die Schreckschusswaffe somit missbräuchlich verwendet hatte.
Wie verwendet man eine Schreckschusswaffe denn bräuchlich? Nicht dass ich nach Silverster alles abgeben darf.
Lg, paddy
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 20:27
von Promo
hmg382 hat geschrieben:@Motze97: Suchfunktion bedeutet, dass man auch die entsprechenden Einträge lesen sollte, und nicht nur denselben Post in einen anderen Thread schieben sollte.
Ich mach's kurz: Du darfst die Dinger führen, da sie vom Waffengesetz nicht erfasst sind.
Du verzapfst hier Blödsinn. Die Dinger sind vom Waffengesetz erfasst, es sind Waffen iSd § 1 WaffG. Es sind nur keine Schusswaffen iSd WaffG, daher Besitz ab 18, führen ohne Problem möglich.
Re: Führen von Schreckschuss - Gas - Softair KW
Verfasst: Di 20. Dez 2016, 20:51
von hmg382
Meine Güte. Das ist mir auch klar. Ich hab es halt verkürzt wiedergeben. Hinauslaufen tut es trotzdem auf dasselbe.
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