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Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 14:17
von sc70
triggerfinger hat geschrieben: Wen es interessiert: 2014 waren von 1191 bei Straftaten beschlagnahmten Waffen 392 in legalem Besitz. 2013 von 891 genau 244. Hat mich auch überrascht.




.... Quelle....???

sind das im allgemeinen "Waffen" wie Schuss-, Hieb- und Stichwaffen oder nur Schusswaffen???? da ist nämlich glaub ich die Krux begraben!

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 14:20
von -MJ-
triggerfinger hat geschrieben:Die Kritik an Herrn Pilsl ist ein schlechtes Beispiel. Wer Tatsachen falsch vorbringt, erntet zurecht Widerspruch.

Was ich meine: In diesem Thread wird beklagt, dass das im ORF ja wohl nie möglich und schon gar nicht objektiv (uns gegenüber freundlicher??) gebracht worden wäre. Woher weiß man das?

Ich anderen Threads wird regelmäßig beklagt, dass Medien und Polizei verschweigen würden, dass so gut wie alle Waffen bei Straftaten illegal wären. Was nicht stimmt. In der Vorschrift für die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt's einen eigenen Punkt dazu. Wen es interessiert: 2014 waren von 1191 bei Straftaten beschlagnahmten Waffen 392 in legalem Besitz. 2013 von 891 genau 244. Hat mich auch überrascht.

Ich will damit nur (noch einmal) sagen, dass man ohne Scheuklappen auch über weniger Angenehmes sprechen sollte. Ich glaube kaum, dass wir immer "Recht" haben. Was auch immer das ist.

LG TF


add1)
bitte um Quellenangabe.

add2)
Wenn du eine Reportage vom ORF kennst, die den österreichischen Waffenbezug neutral und sachlich behandelt, dann bitte um einen Link. Ich bin sicher diese Reportage würde uns alle interessieren.

add2)
Weiters muss man erwähnen Herr Pilsl war dort NICHT als privat Person eingeladen sondern in seiner Funktion als Staatsdiener der Exekutive. SEINE Meinung ist in diesem Fall irrelevant da er dort nicht sich selbst sondern sein Ministerium und den Staat repräsentiert. Schlussfolgernd müsste man sich eigentlich darauf verlassen können, das er keine Unwahrheiten zum Besten gibt.

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 14:26
von hungarus_old
triggerfinger hat geschrieben: Wen es interessiert: 2014 waren von 1191 bei Straftaten beschlagnahmten Waffen 392 in legalem Besitz. 2013 von 891 genau 244. Hat mich auch überrascht.


Wurde eh schon Gepostest aber von mir nochmal zur Verdeutlichung: und wie viele davon waren Schusswaffen?

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 14:31
von rubylaser694
triggerfinger hat geschrieben:Was ich meine: In diesem Thread wird beklagt, dass das im ORF ja wohl nie möglich und schon gar nicht objektiv (uns gegenüber freundlicher??) gebracht worden wäre. Woher weiß man das?

Woher man das weiß, aus all den vorherigen Dokus und Diskussionen vom ORF!
Der ORF ist ein vollständig staatlich kontrolliertes Pressemedium und hat die politische "Doktrin" --Möglichst wenig Waffen im Volk-- zu vertreten und dafür zu "werben"!
Ich anderen Threads wird regelmäßig beklagt, dass Medien und Polizei verschweigen würden, dass so gut wie alle Waffen bei Straftaten illegal wären. Was nicht stimmt.

Das "so gut wie alle" hat auch niemand hier behauptet! Bitte selber auch nicht in die Übertreibungsfalle tappen!
Wen es interessiert: 2014 waren von 1191 bei Straftaten beschlagnahmten Waffen 392 in legalem Besitz. 2013 von 891 genau 244. Hat mich auch überrascht.

Diese Zahlen aus dem Sicherheitsbericht 2014 gibt es aber auch erst seit ~Juli 2015!

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 14:32
von Ferrum
2b4alk hat geschrieben:
triggerfinger hat geschrieben:...
Ich anderen Threads wird regelmäßig beklagt, dass Medien und Polizei verschweigen würden, dass so gut wie alle Waffen bei Straftaten illegal wären. Was nicht stimmt. In der Vorschrift für die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt's einen eigenen Punkt dazu. Wen es interessiert: 2014 waren von 1191 bei Straftaten beschlagnahmten Waffen 392 in legalem Besitz. 2013 von 891 genau 244. Hat mich auch überrascht.
...
LG TF


dazu hätte ich gerne die quelle...


+1, und die Parameter dazu. Was fällt unter "Straftat", was unter "Waffen"? Extrembeispiel: Ist ein präventiv im Zuge eines 107ers (gefährliche Drohung) abgenommenes, als Waffe klassifiziertes Messer von einem Volljährigen ohne Waffenverbot eine legal besessene Waffe in Zusammenhang mit einer Straftat?

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:03
von -m-
prinzipiell eine gute diskussion. auch wenn der titel halb awn-populistisch ist ;) /edit:offtopic

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:03
von Al3x
triggerfinger hat geschrieben:Die Kritik an Herrn Pilsl ist ein schlechtes Beispiel. Wer Tatsachen falsch vorbringt, erntet zurecht Widerspruch.

Was ich meine: In diesem Thread wird beklagt, dass das im ORF ja wohl nie möglich und schon gar nicht objektiv (uns gegenüber freundlicher??) gebracht worden wäre. Woher weiß man das?


Pilsl bist es du? :lol:

Zum ORF: Dort sitzen nur noch arrogante und von sich selbst überzeugte selbsternannte ANCHORMEN, die glauben ihre persönliche Meinung als HOST breittreten zu können.
Es wird generell immer dazwischengeredet und die Gäste respektlos behandelt.
Ich habe leider den Herrn Freund der jetzt in Brüssel kaltgestellt wurde kennen gelernt und beruflich mehrfach mit ihm zutun gehabt, ganz ehrlich, wir haben selten so ein arrogantes A....... getroffen und das trifft auch uneingeschränkt auf den Wolf zu. Wenn du nicht deren Meinung bist als Gast, wirst lächerlich gemacht, vor allem VOR und NACHDEM du im oder aus dem Studio bist.
Schau dir mal den twitter Account vom Armin Wolf an, da musst ja kotzen..

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:12
von triggerfinger
-MJ- hat geschrieben:add1)
bitte um Quellenangabe.


Detailauskünfte: Büro 4.3 Bundeskriminalamt. Einfach anrufen. Oder, wenn sie nicht kooperativ sind, einen Abgeordneten bitten, eine parl. Anfrage zu stellen.

Öffentlich verfügbar: Oberflächliche, aber korrekte Zusammenfassung zuletzt im Sicherheitsbereicht für das Parlament (Teil Kriminalität, S. 22, Tab. 2). Rubylaser hat es offenbar bereits gefunden.

Sowie zur Erfassung dieser Daten: Ganz aktuell die "Vorschrift über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKSV)" (Bestand auch vorher in entprechenden Erlässen). Konkret: Anlage A Abschnitt "Tatmittel". Ein Polizist muss beim Erstellen des Aktes am Computer auswählen zwischen "SwL" (Schusswaffe legal) und "SwI" (Schusswaffe illegal).

@hungaros:
Schusswaffen, und nur um die geht es in der zitierten Statistik, sind in polizeilichen Dokumentationen laut Anlage B "Waffen, mit denen Geschosse, die ihren Antrieb durch Verbrennung eines Treibmittels erhalten, durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Bei angezeigten Straftaten ist die Verwendung einer Schusswaffe zu erfassen, wenn aufgrund der durchgeführten Ermittlungen Grund zur Annahme besteht, dass zu deren Ausführung eine Schusswaffe verwendet wurde". In früheren Versionen wurde meistens auf §2 WaffG verwiesen.

@Klompo:
Als Straftaten im Sinne der Kriminalstatistik gelten alle gerichtlich strafbaren Handlungen. StGB und seine ausufernden Kataloge.

LG TF

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:16
von Hane
na dann werd ich dem Dr. Wagner heute Abend danken und gratulieren, wenn ich ihn beim Jagdaufseherkurs sehe.

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:18
von hungarus_old
triggerfinger hat geschrieben:@hungaros:
Schusswaffen, und nur um die geht es in der zitierten Statistik, sind in polizeilichen Dokumentationen laut Anlage B "Waffen, mit denen Geschosse, die ihren Antrieb durch Verbrennung eines Treibmittels erhalten, durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Bei angezeigten Straftaten ist die Verwendung einer Schusswaffe zu erfassen, wenn aufgrund der durchgeführten Ermittlungen Grund zur Annahme besteht, dass zu deren Ausführung eine Schusswaffe verwendet wurde". In früheren Versionen wurde meistens auf §2 WaffG verwiesen.



Das heißt für mich: Also jede Softair die bei einem Banküberfall gezogen wurde, jede Bedrohung mit einer Gaspistole usw. die zur Anzeige gebracht wurde. Ob legal oder illegal ist nach der Definition mir noch immer nicht ersichtlich.

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:20
von Incite
hungarus hat geschrieben:
triggerfinger hat geschrieben:@hungaros:
Schusswaffen, und nur um die geht es in der zitierten Statistik, sind in polizeilichen Dokumentationen laut Anlage B "Waffen, mit denen Geschosse, die ihren Antrieb durch Verbrennung eines Treibmittels erhalten, durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Bei angezeigten Straftaten ist die Verwendung einer Schusswaffe zu erfassen, wenn aufgrund der durchgeführten Ermittlungen Grund zur Annahme besteht, dass zu deren Ausführung eine Schusswaffe verwendet wurde". In früheren Versionen wurde meistens auf §2 WaffG verwiesen.



Das heißt für mich: Also jede Softair die bei einem Banküberfall gezogen wurde, jede Bedrohung mit einer Gaspistole usw. die zur Anzeige gebracht wurde. Ob legal oder illegal ist nach der Definition mir noch immer nicht ersichtlich.


sonst würde man ja nicht auf solche Zahlen kommen.... :lol:

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:32
von triggerfinger
hungarus hat geschrieben:Das heißt für mich: Also jede Softair die bei einem Banküberfall gezogen wurde, jede Bedrohung mit einer Gaspistole usw. die zur Anzeige gebracht wurde. Ob legal oder illegal ist nach der Definition mir noch immer nicht ersichtlich.


Laut polizeilicher Definition, ich habe das in meinem Posting geschrieben, müssen Geschosse "ihren Antrieb durch Verbrennung eines Treibmittels erhalten". Softair, Gaspistole, etc. fallen dadurch wohl aus.

Dass der Anteil legal besessener Schusswaffen bei Straftaten höher ist, als wir vermuten, kann man ebenfalls (muss man aber nicht) aus einer alten parlamentarischen Anfrage und deren Beantwortung schließen. 1999 wollten es die Abgeordneten Ofner & Co. wissen. In ihrer Gesamtheit gab es damals die Daten nicht. Allerdings hat man sich offenbar eigens für die Beantwortung die Mühe gemacht, Morde und Mordversuche der vergangenen Jahre diesbezüglich zu durchforsten. Dabei werden in der entsprechenden Tabelle zu Frage 3 jedenfalls die illegalen Tatwaffen angeführt. Der Rest müssten folglich legal besessene Schusswaffen sein.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

LG TF

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:42
von hungarus_old
triggerfinger hat geschrieben:...müssen Geschosse "ihren Antrieb durch Verbrennung eines Treibmittels erhalten". Softair, Gaspistole, etc. fallen dadurch wohl aus.


Waffen, mit denen Geschosse, die ihren Antrieb durch Verbrennung eines Treibmittels erhalten, durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können. Bei angezeigten Straftaten ist die Verwendung einer Schusswaffe zu erfassen, wenn aufgrund der durchgeführten Ermittlungen Grund zur Annahme besteht, dass zu deren Ausführung eine Schusswaffe verwendet wurde


Ich bin Ausländer und Deutsch ist nicht meine Muttersprache. Eventuell fehlt mir wirklich grammatikalisches Wissen, aber das stimmt meines Erachtens nur, wenn ein UND Verknüpfung zwischen den Sätzen gäbe. Ich lese zwei unterschiedliche, mit einander nicht zusammenhängende Kriterien :!:

Edith: Bisschen korrigiert weil verwirrend geschrieben

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 15:49
von sc70
triggerfinger hat geschrieben:Detailauskünfte: Büro 4.3 Bundeskriminalamt. Einfach anrufen. Oder, wenn sie nicht kooperativ sind, einen Abgeordneten bitten, eine parl. Anfrage zu stellen.

Öffentlich verfügbar: Oberflächliche, aber korrekte Zusammenfassung zuletzt im Sicherheitsbereicht für das Parlament (Teil Kriminalität, S. 22, Tab. 2). Rubylaser hat es offenbar bereits gefunden.


Quellenangabe: :mrgreen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/III-BR/III-BR_00561/index.shtml

Bild

Das ist ja wieder eine Aufschlüsselung Sondergleichen.... zuerst alles zusammen mischen (Geschossen, gedroht, mitgeführt) und dann wird nach legal und illegal aufgetrennt, das mann zum Schluss wieder nicht erkennen kann wer was gemacht hat, für mich persönlich, ich weiß ja nicht wie ihr das seht, liegen da Welten dazwischen ob die Waffe unberechtigt geführt wurde oder ob damit gedroht oder sogar geschossen wurde.... nur das geht aus dieser Tabelle leider wieder einmal nicht hervor..... ein Schelm, wer böses dabei denkt?

Re: Servus TV: 11.2.16 22:20 Uhr "Im Waffenwahn: Müssen wir

Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 16:54
von chrystal
sc70 hat geschrieben:Das ist ja wieder eine Aufschlüsselung Sondergleichen.... zuerst alles zusammen mischen (Geschossen, gedroht, mitgeführt) und dann wird nach legal und illegal aufgetrennt, das mann zum Schluss wieder nicht erkennen kann wer was gemacht hat, für mich persönlich, ich weiß ja nicht wie ihr das seht, liegen da Welten dazwischen ob die Waffe unberechtigt geführt wurde oder ob damit gedroht oder sogar geschossen wurde.... nur das geht aus dieser Tabelle leider wieder einmal nicht hervor..... ein Schelm, wer böses dabei denkt?


So ist es. Und sicher ist Notwehrüberschreitung auch mit dabei, wenn der Sec mit mitgeführter legaler SW einem Blödian mit der flachen Hand das Nasenbein demoliert...