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Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 20:21
von JAGAS3P
Weidmannsheil Arnstein! Danke, für den guten Rat!
Warum hast Du dann ein Kommentar dazu abgegeben? :think: ich glaube, du hast mein Beispiel (Denkmodell) nicht verstanden,egal.
Ich wollte niemanden beleidigen mit dem Wirtshaus Beispiel!
Stimmt, unsere Jäger in der Gegend gehen nicht in die Wirtshäuser.
Die haben einen eigenen Schankbetrieb in ihrem Clubhaus ! ;-) :lol:

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 20:43
von Al3x
arnstein hat geschrieben:Wenn Dir dazu nichts vernünftiges einfällt dann lass es ganz einfach, einen guten Rat gebe ich Dir noch mit, gehe weniger ins Wirtshaus.


Ich habe auch einen Rat für dich:
Wenn du Gefahr läufst oder Angst davor hast deine FFW im Wald zu verlieren, häng sie an den Holster mit dem dafür vorgesehenen Kabel..

Das was dem Polizisten passiert ist, ist genau der Grund warum ich meine Waffe nie im Rucksack habe.
Man kann einschlafen und die Tasche wird geklaut oder man vergisst die Tasche weil man schnell raus muss...genauso wie man einen Schirm liegen lässt...kennt doch a jeder.

Also ein weiterer Grund die Waffe immer am Körper zu tragen...wenn man darf. :P

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen, S

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 21:54
von trenck
Jagasep hat geschrieben:Wie hoch soll denn die Strafe sein ? 10.000 € 20.000€? :think:


Ganz einfach: die gleiche, die auch einen privaten Waffenbesitzer treffen würde. Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und damit ein Waffenverbot.

Trenck

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 23:09
von 2b4alk
wenn ich das alles so lese, ...
alle schreien einige "bestraft ihn mehr..."
woran liegt das nur? weil es einige gibt, die wsl unfehlbar sind...

Was hat er gemacht, einen Fehler. ok einen gewaltigen, aber dennoch eine fehler...

dafür wurde er bestraft. und zwar nach dem BDG. eine Privatperson wäre NICHT bestraft worden. ok die Zuverlässigkeit wäre weg. ist bei ihm aber auch, wenn man sich die Entscheidung des Senats durchliest.

und wieso "nur" 1300,-- weil es eine Geldbuße war. und diese im hohen Bereich... es wurde zwar schuldhaft eine Dienstpflicht verletzt, aber es war nix mit Vorsatz... einsichtig war er ja auch noch. und da auch bei nem Räuber ein Geständnis mildernd ist, wieso ned beim Polizisten in einer Verhandlung, die eine NICHT-Beamter niemals hätte!!!
darüber wäre noch die Geldstrafe und die Kündigung.
und keine wäre angebracht gewesen, soll man seinen Fehler mit Misshandlung von Häftlingen o.d.gl. gleichsetzten? NEIN.

auch der vergleich mit alkolenker hinkt. da passt eher, wenn der berufsfahrer einen Unfall baut... dem wir auch nicht der schein abgenommen...

ok, jetzt schlagt alle hin auf mich. so seh ich es.
und dass es falsch war, hab i schon erwähnt.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: Sa 20. Feb 2016, 23:46
von trenck
2b4alk hat geschrieben:wenn ich das alles so lese, ...
alle schreien einige "bestraft ihn mehr..."
woran liegt das nur? weil es einige gibt, die wsl unfehlbar sind...


Musst Du als privater Schusswaffenbesitzer auch sein, wenn Du Deine Zuverlässigkeit behalten willst.

Trenck

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 00:06
von approach_lowg
Revierler hat geschrieben:Das war keine Meinung, nur eine Darlegung der Rechtslage und ich weiß nicht, auf welchem Teil meiner Aussage deine Interpretation fußt. ;)

Geht es hier um gesetzliche Grundlagen, deren Anwendung der Kurier-Redakteur fälschlicherweise fordert oder um Gefühle?

Nicht falsch verstehen. Sowas ist peinlich und sollte niemals passieren, allein schon deshalb, weil eine Waffe eben kein Kugelschreiber, sondern in den falschen Händen eben eine Gefahr darstellt. Gefühlsmäßig bin ich voll mit dabei.


Upsss. Das ist dumm gelaufen.

na bitte ha, upssss......
..... hat der herr inspektor sein plastiksackerl mit seinem kugelschreiber - ah pistolerl vergessen.......
... naja wurscht, war ja einer von der exekutive - upsss!
in österreich, gleich und GLEICHER!!!

grüße

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 05:53
von Revierler_old
Ich warte nur bis einer schreit "Let´s burn him!"

Ja was sollte es sonst sein. DUMM gelaufen. Dumm.

Ist es schwer zu begreifen, dass eine Dienstwaffe nicht vom Waffengesetz erfasst ist und daher auch nicht nach dem Waffengesetz zu beurteilen und zu bestrafen ist? Und wenn das Waffengesetz nicht greift - welches dann?
Der Beamte hat daher ausgefasst, und zwar zumindest disziplinär. Das wird aber nicht das einzige gewesen sein, so wie ich die Dienstbehörden einschätze, denn da gibt es noch andere Möglichkeiten.
Die Sache mit dem Kugelschreiber war bitte nicht zur Verharmlosung, sondern zur Demonstration der Gesetzeslage gedacht, ich denke, das habe ich in dem von dir ebenfalls zitierten letzten Satz zum Ausdruck gebracht.

Gleich und gleicher. Stimmt. Beamte werden immer 2x bestraft. Einmal straf- bzw. verwaltungsrechtlich und dann nochmals disziplinär. Ich weiß von einer Fahrerflucht (ist aber eine Zeit lang her und es ging um ein beschädigtes Verkehrsschild auf einer Verkehrsinsel), da wurde der Beamte zusätzlich zur Verwaltungsstrafe zu 4000 EUR Disziplinarstrafe verurteilt, weil der Verdacht bestand, er könnte zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen sein und daher den Unfall nicht sofort gemeldet haben.

Nur nochmals zur Klarstellung: Ich wollte weder verharmlosen noch lächerlich machen. Natürlich muss so eine Fehlleistung Konsequenzen haben. Aber das WaffG ist die falsche Materie um hier zu sanktionieren, da die Dienstwaffe nicht vom WaffG erfasst ist. Es bleibt noch zu hoffen, dass mit der Waffe kein Unrecht begangen wird.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 07:48
von Plinkster
Die Tatsache, dass er die Waffe vergessen hat selbst ist natürlich nicht nach dem WaffG zu sanktionieren, weil die Dienstwaffe davon nicht erfasst ist. Die Tatsche, dass er die Waffe vergessen hat berührt aber sehr wohl seine Verlässlichkeit nach §8 Abs1, weil es sich da um eine generelle Feststellung, nicht um eine auf Waffen unter dem WaffG bezogene handelt.
Der Punkt ist ja nicht, dass irgendwer einem Polizisten etwas schlechtes wünscht - der Punkt ist, dass bitte für alle die selben Regeln zu gelten haben. Wenn ich als Privater bei sowas meine Zuverlässigkeit nicht verlieren, dann ist es okay, wenn es auch den Polizisten nicht trifft. Wenn ich als Privater meine Zuverlässigkeit verlieren würde, dann muss es auch bei einem Polizisten so sein.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 08:59
von JAGAS3P
LWB zerfleischen sich gegenseitig!
Intelligenter Thread mit Waffenbezug! :clap: danke euer Peter p.

Wenn manche nur halb soviel Energie in die Causa EU Waffengesetzänderung stecken würden,......
Hängt ihn doch endlich auf, damit Ruhe ist und ihr wieder schlafen könnt.
revierler hat es schon mehrmals erklärt. Die Beamten sind nicht gleicher als gleich! Im Gegenteil, Sie werden immer doppelt bestraft! Darauf sollte man nicht neidisch sein!
Ich möchte nicht tauschen, das sind zum Teil arme Hunde!
Wien sucht derzeit Polizisten, Alterslimit fast egal, meldet euch...... dann könnt ihr gleicher als gleich sein. Aufnahmetest wird ev für den einen oder anderen eine kleine Hürde sein, aber sonst easy!


Und wo war der Artikel über den Saxophonisten???
Natürlich in einer Zeitung, die sich an alle Vorgaben des Presserats hält! Nachdenken, was wir deswegen alles nicht erfahren haben!
Nachdenken, fällt in der heutigen Zeit schwer......

Und bei diesem Thread greift der Admin nicht ein? Hmmm??

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 09:01
von Kapselpracker
Revierler hat geschrieben:Ich warte nur bis einer schreit "Let´s burn him!"
....

Hat doch eh schon jemand mehr oder weniger gefordert.
...Natürlich einhergehend mit dem Verlust des Arbeitsplatzes...

Unfassbar...

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 09:32
von Musashi
Wer weiß, wie Beamte manchmal im Einsatz hergenommen werden, wieviele Stunden da ohne Erholung oder Schlaf geleistet werden müssen- zu unser aller Wohl - ist evtl. etwas großzügiger. Ich werfe jedenfalls sicher nicht den ersten Stein...

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 10:21
von Ares
.

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 11:40
von trenck
Revierler hat geschrieben:Ich warte nur bis einer schreit "Let´s burn him!"


Solange eine solche Behandlung nicht für einen privaten Waffenbesitzer bei einem vergleichbaren Vergehen vorgesehen ist, sehe ich keinen Grund, so etwas in diesem Fall zu fordern.

Ich verstehe aber immer noch nicht, warum bei einem privaten WBK-Besitzer ein vergleichbares Vergehen zum Verlust seiner Zuverlässigkeit führt - d.h. er wird vom Staat als nicht geistig geeignet angesehen, eine Schusswaffe auch nur zu besitzen - ein Polizist aber weiter eine Waffe sogar führen darf. Was unterscheidet einen Polizisten von einem Zivilisten, dass bei ihm anzunehmen ist, dass er weiter die geistige Eignung besitzt, eine Waffe führen zu dürfen?

Trenck

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 11:47
von trenck
Musashi hat geschrieben:Wer weiß, wie Beamte manchmal im Einsatz hergenommen werden, wieviele Stunden da ohne Erholung oder Schlaf geleistet werden müssen- zu unser aller Wohl - ist evtl. etwas großzügiger. Ich werfe jedenfalls sicher nicht den ersten Stein...


Würde ich allerdings bei einem privaten Waffenbesitzer auch nicht tun, dem mal ein Fehler unterläuft. Der Gesetzgeber tut das aber. One strike and you are out.

Trenck

Re: Dienstwaffe im Plastiksackerl in der U-Bahn vergessen

Verfasst: So 21. Feb 2016, 12:20
von Hermann
Na ja hat schon vor sehr langer Zeit einer gesagt " der werfe den ersten Stein " Ist sicher schon jeden von uns was passiert, was dem Waffengesetz nicht entspricht. Ich hab den Tresor zugesperrt, sicher 100 Prozentig. Da schau ich aber immer zweimal nach und einmal, ups versperrt schon aber die Tür offen. Ich hätte geschwört das die Tür zu ist! Sicher ist es blöd wenn sowas passiert aber wir sind alle nur Menschen. Ich hab mal vor langer Zeit in einer sehr großen Firma gearbeitet und da hat mich ein Vorarbeiter sehr beindruckt mit Spruch: " So Burschen wer von euch hat heute keinen Fehler gemacht ? Der der keinen Fehler gemacht hat, hat auch nichts gearbeitet "