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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 17:54
von Martin P
emanuel2408 hat geschrieben:Euch ist aber schon klar, dass der angefochtene Bescheid vom VwGH aufgehoben wurde oder?
Das weiß ich auch, ich wollte ja nur die angesprochene Entscheidung hier reinstellen, weil der maddin auf den Beitrag von gewo hin gefragt hat, ob es eine neue Rechtsprechung des VwGH zur SV gibt ...
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 18:01
von emanuel2408
Martin P hat geschrieben:emanuel2408 hat geschrieben:Euch ist aber schon klar, dass der angefochtene Bescheid vom VwGH aufgehoben wurde oder?
Das weiß ich auch, ich wollte ja nur die angesprochene Entscheidung hier reinstellen, weil der maddin auf den Beitrag von gewo hin gefragt hat, ob es eine neue Rechtsprechung des VwGH zur SV gibt ...
Du meinst hinsichtlich Bereithalten zur SV?
Na ja, wenn ich nicht alleine lebe vereinfacht gesagt Safe...
Wenn ich alleine lebe, keiner im Normalfall in die Wohnung/ Haus kommt (nur ich habe Schlüssel, immer versperrt,..), ich nie Besuch habe, ist nach ständiger Rsp die Verwahrung im Nachtkästchen mE auch ordnungsgemäß wie die 2 von mir geposteten Entscheidungen darlegen.. Das wird natürlich die Ausnahme sein, aber grdsl denkbar...
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Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 19. Mär 2016, 19:29
von bino71
Als Gegenbeispiel: Die Waffe liegt am Tisch, du wohnst Erdgeschoss oder Halbstock. Im Grunde kein Problem, aber wehe es klingelt jemand an die Tür und die Balkontür ist offen.
Das wäre wiederum grob fahrlässig.
1000x ist nichts passiert und an diesem einen bestimmten Tag, ist die Pistole weg.
Die Konsequenz muß Euch klar sein.
Ihr müßt eigentlich nur folgendes Wissen ... bei sehr vielen Delikten kommt man meistens eine Geldstrafe davon,
wenn es um Waffen geht, sehr oft ein Verbot, daß dann einige Zeit dauern kann (und kostet dann auch noch was).
Wenn Ihr damit keine Probleme habt, durch das Waffenverbot, Euer Sportschützenhobby aufzugeben, Eure SV Möglichkeit auf 0 zu bringen,
dann könnt ihr so lange machen, was ihr wollt, bis ihr erwischt werdet. Das tut dann sicher weh und ihr könnt nichts dagegen machen.
Selbst Eure Rechtschutz-Versicherungen braucht Monate/Jahre bis zu einer ungewissen Entscheidung.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 16. Sep 2016, 14:49
von CROW1973
Hallo Leute
Ich hätte da auch eine Frage zur Verwahrung (Heim -> Arbeit -> Schießstätte).
Ich weiß zwar jetzt nicht, ob ich das überhaupt benötige, aber vorher erkundigen ist immer gut

Ich arbeite bei einem IT Distributor in der RMA Abteilung. Unser Büro ist im Erdgeschoss. Wir sind 6 Leute im Büro, Kunden haben keinen Zugang dazu, könnten aber theoretisch rein kommen/gehen. Das Büro ist immer belegt, sprich nie leer.
Hinter meinem Sitz habe ich eine Betonsäule mit einem Durchmesser von ~40cm.
Dürfte ich jetzt die Waffe in so einem 13kg schweren Koffer inkl. Eisenkette mit Schloß an der Säule anhängen?
http://www.obi.at/decom/product/Dokumen ... ageSize=72
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 16. Sep 2016, 19:29
von karl255
.. erlaubts denn dein Arbeitgeber überhaupt, dass du deine Waffe in die Firma mitnimmst?
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 16. Sep 2016, 20:10
von Hane
Muss ich ihn fragen?
Wenn es nicht in irgendeiner Form von Hausordnung steht und nicht von der Art der Firma etwas dagegen spricht, würde ich ihn gar nicht fragen.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Fr 16. Sep 2016, 20:23
von CROW1973
Das weiß ich nicht. Ich würde zumindest unseren Abteilungsleiter fragen. Der Hauptboss sitzt 3 Stockwerke über mir

Also das sollte nicht das Problem sein und würde mir sicher bewilligt werden. Geht jetzt rein ums erlaubte vom Gesetz her.
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 17. Sep 2016, 21:03
von Bluefish
Überlege dir was passiert wenn es aus welchen Gründen auch immer bekannt wird dass du eine Waffe ins Büro mitnimmst. Was meinst du macht der GF wenn er nichts davon weiß?
Mittlerweile wird empfohlen Hunde im Büro zu verbieten weil wenn jemand gebissen wird die Firma haftbar gemacht werden kann wenn sie es erlaubt hat. Was meinst du was ein GF von einer Waffe im Büro hält?
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 17. Sep 2016, 21:13
von Hane
Ich bin selbst Hundebesitzer. Wenn ich den Hund in die Firma mitnehmen möchte, werde ich eher Fragen, als wenn ich eine Waffe mitnehme. Meine Waffe hab ich so weit im Griff, dass sie niemanden unbeabsichtigt beißt, bei einem Hund ist die Gefahr sicher größer (außer natürlich bei meinem!)

Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 17. Sep 2016, 21:22
von Mindfreeq
Als Lehrling hat mich mal der Hund des Chefs gebissen, zwar nicht fest, lag wahrscheinlich daran das er mich nicht richtig erwischt hat aber ich habe dennoch geblutet.... weißt was dann los war? Richtig... NIX "hättest erm net angriffen" hat er gsagt der Chef... schnappt einfach ohne Grund nach mir, nicht mal geknurrt hat er, einfach aus heiterem Himmel...Zack und ham

blöder Bernhardiner...

Edit: wie sieht die Sache eigentlich aus wenn die Firma für die Mitarbeiter im Aufenthaltsraum/pausenraum Möbeltresore/hotelsafes an die Wand montiert mit Zahlen Codes für die Mitarbeiter, der Chef selber kann/ könnte diesein allerdings jederzeit öffnen (obwohl es eine Regel gibt erst wenn ein Safe länger als 24 Stunden besetzt wird, wird er geöffnet)?
Wäre das ein Problem evtl?
Re: Waffe führen und aufbewahren im Büro
Verfasst: Sa 17. Sep 2016, 21:29
von Hane
Zurück zum Thema, für mich hört sich das nach sicher verwahrt an, ich würde halt darauf achten, dass es nicht zu sehr sichtbar ist.
Am Besten wäre aber vermutlich, wenn du an deine BH oder dein Magistrat bzw. die Waffenbehörde eine Anfrage schreibst.