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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 18:29
von porky
Evilcannibal79 hat geschrieben:@porky
Vielleicht ist verarscht das falsche Wort aber in meinem Gewerbe gibt es keine Gefährdung die es rechtfertigen würde eine schussbereite Waffe zu führen und ich es persönlich nicht gutheiße, nur weil jemand einen wp hat, dann auch immer und überall die Waffe zu führen.
Es heißt ja man darf führen, nicht man muss führen.
Wenn ein gefahrenpotiental vorhanden ist, natürlich kein Thema.
Ich möchte es einfach nicht in meinem Betrieb.



jaja, schon gut! ;)
ob er gefährdet ist oder nicht kann ich nicht sagen.
ob man es gutheißt oder nicht, ändert nichts an der sache. ich heiße schlagermusik auch nicht gut, trotzdem gibts komische leute die das gerne hören, ->what else?
in unserem betrieb ist es verboten eine waffe mit zu nehmen (egal ob führen oder nicht), das ist somit ganz klar geregelt und aus.
...aber es ist auch ganz klar geregelt wann und warum man einen mitarbeiter fristlos entlassen kann, da sind die persönlichen empfindlichkeiten nebensächlich. wenn es also nicht, wie bei uns, ausdrücklich verboten ist dann darf er das und ein entlassungsgrund besteht nicht.
ich persönlich versteh es auch nicht warum man eine waffe führen will wenns ned unbedingt nötig ist, aber das ist, wie gsagt, eine andere geschichte. ;)

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 18:45
von LTE
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 18:55
von LTE
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Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 19:06
von gewo
LTE hat geschrieben:Hier noch der Tiroler Schildbürgerstreich.. der hat den WP sogar erst seit 2012 für 2 Waffen und wollte noch eine WBK für 2 weitere dazu.... Willkommen auf Banana Island Unser Bundesadler darf jetzt Hammer und Sichel ablegen bekommt aber dafür 2 Bananen und eine Rote Nase......

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 2_4_00.rtf


was hat den ein antrag auf eine sammler WBK mit dem waffenpass zu tun?
das sind zwei paar schuhe

wenn er einer gefahr ausgesetzt ist deren abwehr am zweckmaessigsten mit einer schusswaffe zu begegen ist dann soll er ansuchen um den WP

je nachdem welche behoerde fuer ihn zustaendig ist wird er ihn kriegen oder nicht

und SOOOOOOO unwahrscheinlich ist das auch nicht
waehrend beim besitz eines 10kg sprengmittellagers (das ja wie du selber sagst eh jeder der aelter als 18 jahre ist haben kann) es schon ein bisserl schwer wird eine konkrete gefahr nachzuweisen ist das als allein-nachtportier der bereits ueberfallen worden ist moeglicherweise sogar etwas einfacher

bei konkreten gefahrenlagen kriegst auch heute noch deinen pass
denn genauso wenig wie die behoerde waffenpaesse fuer hinz und kunz will, mag sie zeitungstitelseiten in denen womoeglich tote nach einem anschlag wo rumliegen und der portier live im fernsehn rumheult "...haetten sie meinen waffenpass genehmigt dann koenneten die menschen alle noch leben..."

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 19:08
von BigBen
Jaja die Dessert Eagle...lecker.

In dem Fall find ich die Ablehnung gerechtfertig...eine 2 WBK mit 2 Plätzen mit der Begründung "das Sammeln von Schusswaffen der Gattung Dessert Eagle und Colt 1911 in den verschiedensten Baureihen"?

Man sollte halt auch nicht versuchen Behörden bzw. Gerichte zu verarschen.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 19:48
von mangup
Leute wenn ihr wüsstet wie oft Hotels in Wien überfallen werden würdet ihr staunen. Fasst in jedem Hotel wo ich bereits gearbeitet habe wirde das Hotel überfallen. Entweder vor meinen Beginn oder danach.
In einem großen hotel im 4 Bezirk hat ein Mann mit einer Pistole mit schalldämpfer 30 000 Euro aus dem Safe erbeutet. Das war 1 Jahr bevor ich dort damals anfing. Er hat meine ex Arbeitskolegen gefesselt und verprügelt bis sie dem safe nicht aufgemacht haben. Im 10ten bezirk sind ein paar mit AKs bewaffnete Männer die Tageslosung geraubt. Meine ex Kolegen flüchteten zuerst aber die Verbrecher holten sie ein und zerrten sie zur Rezeption zurück. Die Nachtportiere hatten Angst um ihr Leben.
Es passieren viel mehr Überfälle in den Hotels als die Presse berichtet.
Mein Fall war auch nicht in der Presse..

Und ja ehrlich gesagz würde ich jeden Hotel Nachtportier einen WP ausstellen, weil Hotels für Verbrecher viel lukrativer und ungefährlicher sind als alles andere was man so überfallen kann.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:00
von piefke
Gibt es in Hotels denn echt so viel Cash??

Weil außer den Nutten kann man den Rest doch ganz entspannt mit Kreditkarte zahlen....

Gerade im Urlaub und auf Geschäftsreisen ist das doch völlig alltäglich.



Wie sieht es denn eigl. mit einem Waffenschein aus? Gibt es den einfacher?

Denke da an ein spezielles Gerät, hilft natürlich nichts gegen Schusswaffen.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:02
von gewo
piefke hat geschrieben:Gibt es in Hotels denn echt so viel Cash??


zimmerpreis € 100,- bis 300,-
mal anzahl der zimmer (meist um die 100)
mal naechtigungsdauer

selbst wenn nur 1/4 der leut cash zahlt hast viele 10.000,- besammen jeden tag

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:03
von Hrab
piefke hat geschrieben:Wie sieht es denn eigl. mit einem Waffenschein aus? Gibt es den einfacher?


Den gibt es gar nicht in Ö zumindest.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:06
von piefke
Hrab hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Wie sieht es denn eigl. mit einem Waffenschein aus? Gibt es den einfacher?


Den gibt es gar nicht in Ö zumindest.



das ist Unsinn!

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:06
von gewo
Hrab hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Wie sieht es denn eigl. mit einem Waffenschein aus? Gibt es den einfacher?


Den gibt es gar nicht in Ö zumindest.


nicht mehr

der waffenschein hat vor 1996 zum fuehren von kat C und kat D waffen berechtigt
wird seitdem nicht mehr ausgegeben

aus der formulierung der uebergangsverordnung koennte man interpretieren dass ein damals ausgestellter waffenschein heute zum fuehren von kat B, C und D gueltig waere

ist aber strittig soweit ich weiss
und es gibt eh kaum mehr welche

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:08
von IT Guy
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Lungebroetli hat geschrieben:Finde nur ich das bedenklich das du auf der Arbeit eine Waffe tragen willst von der dein Arbeitgeber nichts weiss?

Der erste der ein recht darauf hat das zu wissen wäre dein Arbeitgeber.....


Also ich sehe das auch so.
Als Arbeitgeber möchte ich als erster wissen wer mit einer geladenen Waffe in meiner Firma herumrennt.
Für mich wäre ein nicht informieren ein grober Vertrauensmissbrauch und Vertrauen sollte doch der Grundstein eines jeden Dienstverhältnisses sein.
Sollte ich einen meiner Mitarbeiter mit einer geladenen Waffe in meiner Firma antreffen würde dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Geh zu deinem Chef und besprich das unter 4 Augen mit ihm, es muss ja sonst keiner Wissen und vielleicht kriegst du ja sein Einverständnis, dann würde auch schon die WBK genügen.

Sag, müsste ich als Dein Arbeitnehmer auch melden wenn ich ein Messer eingesteckt habe??

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:12
von Hrab
Es ging ja ums bekommen aber ja, nicht mehr ist natürlich richtiger.

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:13
von piefke
gewo hat geschrieben:
Hrab hat geschrieben:
piefke hat geschrieben:Wie sieht es denn eigl. mit einem Waffenschein aus? Gibt es den einfacher?


Den gibt es gar nicht in Ö zumindest.


nicht mehr

der waffenschein hat vor 1996 zum fuehren von kat C und kat D waffen berechtigt
wird seitdem nicht mehr ausgegeben

aus der formulierung der uebergangsverordnung koennte man interpretieren dass ein damals ausgestellter waffenschein heute zum fuehren von kat B, C und D gueltig waere

ist aber strittig soweit ich weiss
und es gibt eh kaum mehr welche


okay! bekommen die Traditionsschützen dann auch keinen Waffenschein mehr bzw. wie führen die ihren K98 ?

Re: Waffenpass für einen Nachtportier

Verfasst: Mo 18. Apr 2016, 20:15
von Hrab
§ 35 WaffG absatz 2 ziffer 3