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Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 12:47
von emanuel2408
mitmart hat geschrieben:cowroper hat geschrieben:75th hat geschrieben:Schlicht und einfach den Hausverstand aktivieren
+1
Da schreien alle möglichen Leute zu allen möglichen Gelegenheiten, dass einem vom Gesetzgeber alles mögliche vorgeschrieben wird und dem Einzelnen kein Freiraum gelassen wird. Dann gibt es endlich ein Gesetz, dass nur an den Hausverstand appeliert und Rücksicht auf die spezielle Situation eines Individuums nimmt und schon schreien die selben Leute wieder auf!
So ist es!
Die immerwiederkehrende Debatte zu dem Thema versteh ich sowie so nicht. Kein einigermassen mit Vernunft begabter Mensch würde ein Kisterl wie die ganzen Möbeltresore die er selbst unterm Arm aus dem Baumarkt getragen hat in ein Eck stellen und ernsthaft glauben das er darin irgendetwas sicher verwahrt hat.

Also ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die Meisten lediglich die rechtlich zulässigen "Mindestanforderungen" abstecken wollen, also eine rein theoretische Diskussion darüber geführt werden soll, wann der Tatbestand "sichere Verwahrung" nach der geltenden Rechtslage erfüllt ist.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Leute hier ihr hart verdientes Geld in teure Waffen investieren und diese nicht vor Diebstahl udgl. so gut wie möglich schützen wollen.
Abgesehen vom finanziellen Aspekt (der eventuell durch eine Versicherung ausgeglichen werden kann) ist der emotionale Wert doch unersetzbar!
Daher können solche theoretischen Diskussionen durchaus interessant sein, auch wenn sie für die Meisten in der Praxis aufgrund obiger Ausführungen eher von untergeordneter Bedeutung sein werden!
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 12:50
von Exitus
...... Ist eigentlich schon wieder Murmeltiertag?
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 13:40
von Calcipher
emanuel2408 hat geschrieben:Also ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die Meisten lediglich die rechtlich zulässigen "Mindestanforderungen" abstecken wollen, also eine rein theoretische Diskussion darüber geführt werden soll, wann der Tatbestand "sichere Verwahrung" nach der geltenden Rechtslage erfüllt ist.
Daher können solche theoretischen Diskussionen durchaus interessant sein, auch wenn sie für die Meisten in der Praxis aufgrund obiger Ausführungen eher von untergeordneter Bedeutung sein werden!
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Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 13:54
von no0ne
Also aus eigener persönlicher Erfahrung darf ich euch zur allgemeinen Beruhigung mitteilen, dass die Behörde durchaus ihren "Ermessensspielraum" walten lassen kann, denn ich hab mich auch gesträubt einen für knapp 50 Waffen geeigneten und entsprechend teuren Safe anzuschaffen.
Bei entsprechend nachgewiesener Außensicherung durch sich gegenseitig sichernde Alarmanlagen, zwei gemeldeten Wachunden und baulichen Hindernissen kannst die Waffen auch in der Holzkiste per Vorhangschloss an die Wand hängen.
Dies wurde per Fotos der BH mitgeteilt und von dieser sowie auch von der örtlichen Polizeiinspektion als für ausreichend befunden.
Dies hinderte mich allerdings nicht daran, dass ich Kat.B Waffen schon im Eigeninteresse zusätzlich in eigenen Tresoren verwahrt habe.
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 14:22
von Hane
Bei mir sind die Saves sehr sehr schwer und trotzdem angeschraubt. Nur einen kleinen Möbeltresor hab ich, der ist nicht festgeschraubt, da lagere ich Schwarzpulver und Nitropulver drinnen. Hoffentlich nimmt den niemand mit und schneidet ihn mit der Flex auf.
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 14:32
von mitmart
Hane hat geschrieben:Bei mir sind die Saves sehr sehr schwer und trotzdem angeschraubt. Nur einen kleinen Möbeltresor hab ich, der ist nicht festgeschraubt, da lagere ich Schwarzpulver und Nitropulver drinnen. Hoffentlich nimmt den niemand mit und schneidet ihn mit der Flex auf.
Na das wäre ja dann zumindest nicht nutzlos verpufft.
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 14:58
von Irwin J. Finster
Hane hat geschrieben: Nur einen kleinen Möbeltresor hab ich, der ist nicht festgeschraubt, da lagere ich Schwarzpulver und Nitropulver drinnen. Hoffe
Formulieren wir das mal so, hoffentlich nimmt den nie jemand mit und flext Ihn da auf wo unbeteiligte zu schaden kommen könnten......

Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 15:15
von Martin P
emanuel2408 hat geschrieben:Also ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die Meisten lediglich die rechtlich zulässigen "Mindestanforderungen" abstecken wollen, also eine rein theoretische Diskussion darüber geführt werden soll, wann der Tatbestand "sichere Verwahrung" nach der geltenden Rechtslage erfüllt ist.
Daher können solche theoretischen Diskussionen durchaus interessant sein, auch wenn sie für die Meisten in der Praxis aufgrund obiger Ausführungen eher von untergeordneter Bedeutung sein werden!
Ich finde auch, dass eine theoretische Diskussion durchaus ihren Reiz hat - allerdings nur dann, wenn man den Sachverhalt, von dem man spricht, genau definieren und seinen Standpunkt mit
rechtlichen Argumenten untermauern kann.
Gerade zu dieser Frage behauptet aber bestimmt alle drei Wochen irgendein Spezialist kategorisch, dass man erstens grundsätzlich keinesfalls einen Tresor braucht und dass man, wenn man doch einen hat, denselben zweitens nie und nimmer befestigen muss. Wenn dann jemand einwendet, dass es durchaus Umstände gibt, die beides erforderlich machen können, kommt die Belehrung, dass das nicht stimmt, weil es nicht im Gesetz steht. Und dass man sich des vorauseilenden Gehorsams schuldig macht, sofern man, ohne dazu gezwungen zu sein, aus allgemeinen Sicherheitsgründen eine Tresor anschafft.
Das ist dann keine theoretische, sondern eine depperte Diskussion ...
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 18:33
von Hirschberg
Nimm zur Kenntnis, dass es durchaus auch Umstände gibt die beides eben nicht erforderlich machen - praktisch - nicht theoretisch.
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:10
von hari
Hirschberg hat geschrieben:Nimm zur Kenntnis, dass es durchaus auch Umstände gibt die beides eben nicht erforderlich machen - praktisch - nicht theoretisch.
Du solltest mal "Martin P"'s Posts vollständig zur Kenntnis nehmen:
Martin P hat geschrieben:Was du schreibst, ist nicht ganz unrichtig: es kann sein, dass man nicht einmal einen Tresor benötigt. Dass das aber unabhängig von den Lebensumständen des Waffenbesitzers sowie der Zahl und Art der verwahrten Waffen jedenfalls so wäre und dass man das Behältnis keinesfalls zu befestigen braucht, ist schlicht und einfach falsch.
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:17
von pewpew
mitmart hat geschrieben:cowroper hat geschrieben:75th hat geschrieben:Schlicht und einfach den Hausverstand aktivieren
...
Die immerwiederkehrende Debatte zu dem Thema versteh ich sowie so nicht. Kein einigermassen mit Vernunft begabter Mensch würde ein Kisterl wie die ganzen Möbeltresore die er selbst unterm Arm aus dem Baumarkt getragen hat in ein Eck stellen und ernsthaft glauben das er darin irgendetwas sicher verwahrt hat.

Zaht man einen Möbeltresor mit 80kg auch so einfach davon? Zu zweit sicherlich, aber auch allein net so einfach unterm Arm und ab damit.
Torbandschrauben: nachdem die Tresore meist hinten ihre Löcher haben und der PAX hinten nur aus "Pappe" besteht fällt das wohl flach

Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:30
von Hane
wenn du hinter der Pappe ein 3/4zölliges Brettl daquer gibst, hast schon gwonnen.
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:53
von mitmart
pewpew hat geschrieben: Torbandschrauben: nachdem die Tresore meist hinten ihre Löcher haben und der PAX hinten nur aus "Pappe" besteht fällt das wohl flach

Hast du wirklich nichts mit dem man auch seitlich Löcher reinmachen kann? Eigentlich bräuchtest ja dann gar keinen

Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 19:58
von Martin P
hari hat geschrieben:Hirschberg hat geschrieben:Nimm zur Kenntnis, dass es durchaus auch Umstände gibt die beides eben nicht erforderlich machen - praktisch - nicht theoretisch.
Du solltest mal "Martin P"'s Posts vollständig zur Kenntnis nehmen:
Martin P hat geschrieben:Was du schreibst, ist nicht ganz unrichtig: es kann sein, dass man nicht einmal einen Tresor benötigt. Dass das aber unabhängig von den Lebensumständen des Waffenbesitzers sowie der Zahl und Art der verwahrten Waffen jedenfalls so wäre und dass man das Behältnis keinesfalls zu befestigen braucht, ist schlicht und einfach falsch.
Eine gewisse Lesekompetenz ist mitunter durchaus von Vorteil ...
Re: Verwahrung Kurzwaffen
Verfasst: So 24. Apr 2016, 20:05
von pewpew
@hane, mitmart:
nicht hinten sondern auf der unterseite wo der schrank aus 2cm spanplatten besteht sollt darunter ein 6cm dickes vierkantholt, das auch links und rechts mit dem schrank verschraubt wird. das ist auch nicht sichtbar. sprich man muss mal den ganzen schrank zerdeppern um zu sehen wo der tresor mit dem schrank verschraubt ist. also einfach so mal rausheben geht nicht. mit nehm brecheisen gehts sicher trotzdem raus. aber nur mit viel lärm und etwas mehr zeit.