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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 10:53
von Schattenlicht
Man kann ja auch mit Ordonanzlern, Jagdbüchsen und Schrotflinten den Schießsport ausüben. Ohne Stückzahlbegrenzung, ohne WBK. Aber darum gehts ja ned, es sind die sinnlosen und nicht nachvollziehbaren gesetzlichen Auflagen, die hier stören!
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 11:10
von rupi
ich versteh ned warum das 23 2b Thema jedes mal so ein Theater verursacht
23 (2) ist für Leute mit Listen
23 (2b) ist für Vereinsmitglieder ohne Listen
Thema beendet
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 11:14
von BigBen
Weil die Leute halt teilweise so naiv sind und glauben es reicht der Behörde einfach zu sagen "ich bin Sportschütze"...ohne irgendwo Mitglied zu sein oder zumindest ein paar Ergebnislisten vorzulegen...
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 11:20
von cas81
Nein, sondern weil auch diese Sache gewaltig stinkt und so manchen Schützen in die Ecke drängt.
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 11:24
von dLTdT
In welches Eck drängt einen eine Mitgliedschaft, die noch dazu praktisch nix kostet?
Na dann wird ma eben in irgend einem Pseudoverein Mitglied, ich bin sicher beim Seidler kann jeder Mitglied werden, auch aus Buxtehude aus. Kostet einmalig 40€ und der Käse ist gelutscht. Wenn man sich natürlich künstlich aufregen WILL, dann kann man das machen, ich würd mir den hohern Blutdruck ersparen.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 11:55
von Martin P
cas81 hat geschrieben:20 Fußbälle darf ich mir trotzdem kaufen. 50 Gefährliche Golfschläger auch. Hundert Bögen darf ich ebenfalls haben. Darum geht's hier, die Antwort auf die Frage von Martin P.
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Es geht aber nicht um dein subjektives Empfinden, ob das, was du tust, sportliches Schießen darstellt.
Man muss doch bitte kein öffentlich Bediensteter sein, um zu kapieren, dass man in einem Verwaltungsverfahren seine Behauptungen irgendwie belegen muss. Soll dir deine Waffenbehörde auf deinen treuherzigen Blick hin glauben, dass du Sportschütze bist? Oder soll dich der Beamte drei Mal zum Stand begleiten, damit er sieht, was du dort treibst?
Ich wüsste nicht, wie man rechtlich "billiger" zur Erweiterung kommen könnte, als über 23/2b mittels Vereinsmitgliedschaft. Aber natürlich kann man da auch ein Haar in der Suppe finden ...
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 12:20
von cas81
Du fragst dich immer wieder wo das Problem ist und was es daran auszusetzen gibt. Wenn du keine Antwort auf diese Fragen willst, warum fängst du dann damit an? Und das Problem der "Billigmitgliedschaften" bezüglich Ergebnislisten und Schützengilde hast du selbst angesprochen.
Die "Ausübung des Schießsports" wäre auch mit einem kleinen Schützenbuch realisierbar, das gibt's beim Seidler zB zum WFS gleich mit dazu, nützt aber leider nichts. Ausserdem gibt's genug Leute, die nicht das Glück einer Billigmitgliedschaft haben, wohnen am Arsch der Welt, müssen dann hunderte Euro Beitrag zahlen, zwei mal im Jahr dort putzen gehen und sind dabei von einem Haufen Leuten umgeben, auf deren Anwesenheit sie teilweise gerne verzichten würden.
Es geht ums Prinzip. Genau darum geht's ja auch zu 99% in diesem Unterforum. Da reden dann alle von Schikane, vorauseilendem Gehorsam, usw. Aber wenn's etwas betrifft, womit man selbst kein Problem hat, weil einem die Lösung eh taugt, dann gibt's auf einmal kein Verständnis mehr, das Prinzip ist nichts mehr wert und plötzlich ist nichts mehr dabei die idiotischen Regeln der hohen Damen und Herren zu befolgen.
Nochmal: Warum darf ich als unbescholtener Bürger nicht mehr als zwei Waffen haben, ohne dafür mehr Zeit und Geld als mir lieb ist zu investieren? Warum ist das auf einmal ok? Warum genügt es nicht, dass ich einmal wöchentlich schiessen gehe und Spaß an der Sache habe, damit auch trainiere? Warum ist diese Schikane auf einmal nicht so schlimm?
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Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 12:31
von dLTdT
dein kindisches Geseiere is schon erstaunlich. Wir alle wissen, dass es beim Waffg nicht normal herunter geht und trotzdem gibts immer noch ein paar Spezialisten, die damit nicht klar kommen? Schon a bissl sehr naiv...
Auf die Beine stellen selber und nicht von anderen verlangen sie sollen alles richten, damit du ein schönes Leben hast.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 12:43
von hari
cas81 hat geschrieben:Nochmal: Warum darf ich als unbescholtener Bürger nicht mehr als zwei Waffen haben, ohne dafür mehr Zeit und Geld als mir lieb ist zu investieren?
Weil es bei der derzeitigen Gesetzeslage im Ermessen der Behörde liegt und Du den Bedarf glaubhaft machen musst. Fertig. Eine Mehrheit fuer eine diesbezügliche Gesetzesänderung gibt es derzeit nicht. Ich kenne keinen LWB der einen Sinn in der Stueckzahlbeschraenkung sieht. Aber es ist derzeit eben so. Ich habe vor kurzem regulär erweitert, mit Bestätigung der Vereinsleitung, über einem dutzend Listen, und einer guten Begründung. Klar waere es mir einfacher lieber gewesen. Aber wer den Sport ernsthaft betreibt, der kann die derzeitigen Hürden relativ einfach überwinden. Was aber nicht zum Ausdruck bringen soll dass ich sie sinnvoll finden wuerde. Also kannst Dich jetzt weiter drüber ärgern, oder es derzeit als Fakt akzeptieren.
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 13:15
von kwUAxx
Mal ne Frage als Deutscher zu den östereicherischen Termini.... Liste meine Ergebnisliste von Bewerben, richtig?
So nen Müll haben wir hier nämlich auch, sobald es über das Grundbedürfnis hinaus geht....

Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 13:19
von ianos
BigBen hat geschrieben:Weil die Leute halt teilweise so naiv sind und glauben es reicht der Behörde einfach zu sagen "ich bin Sportschütze"...ohne irgendwo Mitglied zu sein oder zumindest ein paar Ergebnislisten vorzulegen...
...dafuq und glauben, dass die mit teils verkehrten Interpretationen dem (sehr wohl sinnfreien) Gesetzen ein Schnippchen schlagen können.
Es ist so, wie's ist und es bringt nix alles tot zu analysieren.
Im Bereich des Möglichen das Optimum rausholen und man spart sich den Stress! Nützt die Zeit lieber zum trainieren und Listen sammeln...
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 13:25
von gewo
cas81 hat geschrieben:Die "Ausübung des Schießsports" wäre auch mit einem kleinen Schützenbuch realisierbar, das gibt's beim Seidler zB zum WFS gleich mit dazu
superidee
der waffen-FS kostet dort um rund 40,- mehr als woanders, ohne schuetzenbuch
40,- mehr fuer den haendler sind fuer dich offenbar ok
40,- fuer einen verein der dir die meoglichkeit gibt schiessen zu gehen ist zu viel ...
*gruebel*
cas81 hat geschrieben:Es geht ums Prinzip.
ah, verstehe
fuer mich hats geklungen als ob es ums geld (40,-/jahr) geht ...
mein fehler ...
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 13:33
von johnbond01
@woolf: soll bald kommen? bei dem in OÖ bin ich schon Mitglied (inkl ÖSB)...
@Gewo
ich hab den WFS bei dir gemacht und trotzdem das Schützenbuch vom Seidler, das hab ich bekommen als ich zum 2. mal den Stand gemietet habe...(einmal davon Bewerb)
Re: Erweiterung nach 5 Jahren (§23 Abs 2b)
Verfasst: Fr 15. Jul 2016, 14:00
von gewo
johnbond01 hat geschrieben:@Gewo
ich hab den WFS bei dir gemacht und trotzdem das Schützenbuch vom Seidler, das hab ich bekommen als ich zum 2. mal den Stand gemietet habe...(einmal davon Bewerb)
sry
wusste ich ned
hat fuer mich so geklungen alsd ob es teil des WFS dort ist ...