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Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Mi 12. Okt 2016, 14:23
von hmg382
BigBen hat geschrieben:Naja weil nicht jeder Wiederlader automatisch Jäger, Mitglied in einem Schützenverein oder WBK-Inhaber ist. Soll man den Leuten ihr Hobby verbieten, nur damit sich irgendwo jemand sicherer FÜHLT, ohne aber irgendeinen Mehrgewinn an Sicherheit zu haben? Wann genau ist denn das letzte Mal in AT was beim Wiederladen oder mit Wiederladezubehör passiert? Und was befähigt jemanden der eine Jagdkarte oder eine WBK hat, sicherer mit sowas zu hantieren?
Es geht hier nur darum immer mehr von der Salami abzuschneiden...und Leute die "ach das ist ja garnicht so schlimm" sagen, helfen dabei auch noch...bis auf einmal ihr Abschnitt der Salami drankommt.
Ben, du rennst bei mir damit eh offene Türen ein. Ich hab übrigens meine Eingabe beim BM.I mit genau den von dir genannten Argumenten bereits ausgeschickt.
Mein Post bezog sich nur darauf, dass hier jemand einen Satzfetzen hernimmt und sofort Panik schiebt und meint, es wird für alle alles sofort verboten. Ich bin mit den geplanten Änderungen nicht einverstanden. Genausowenig mag ich aber Panikmache.
Daher - nochmals - mein Aufruf an ALLE: Schreibt's dem BMI! Die Stellungnahme-Seite muss überquillen! Nicht nur mit den "üblichen" Eingaben der befragten Organisationen, sondern auch von privaten LWBlern ...
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Mi 12. Okt 2016, 14:27
von BigBen
@hmg382: Daumen hoch von mir!
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Do 13. Okt 2016, 10:53
von aurum
hmg382 hat geschrieben:unbeschadet = ohne Schaden für die genannten Paragraphen (d.h. die bleiben weiter gültig).
Um dieses Wort, bzw. dem Kontext ging es mir und nicht um Panik schieben.
Aber BigBen hat schon recht, es ist eine Salamitaktik. Viele Wiederlader werden sich denken: mich betrifft es nicht! Aber wer ist der Nächste nach den C und D Schützen, bzw. den nicht privilegierten Personengruppen?
Von diesem Gesetzgeber erwarte ich nur noch Negatives!
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Do 13. Okt 2016, 11:11
von hmg382
aurum hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:unbeschadet = ohne Schaden für die genannten Paragraphen (d.h. die bleiben weiter gültig).
Um dieses Wort, bzw. dem Kontext ging es mir und nicht um Panik schieben.
Aber BigBen hat schon recht, es ist eine Salamitaktik. Viele Wiederlader werden sich denken: mich betrifft es nicht! Aber wer ist der Nächste nach den C und D Schützen, bzw. den nicht privilegierten Personengruppen?
Von diesem Gesetzgeber erwarte ich nur noch Negatives!
Dann hab ich dich missverstanden.
Allerding muss ich auch sagen, dass ich im vorliegenden Fall zumindest die ursprüngliche Intention dem Gesetzgeber noch "abnehme", da er sagt, er will nicht, dass irgendwelche Unberechtigen damit unfug treiben. Das Problem ist ja bekannt, Z1 ist ein "Umbrella" auch für besagte Gruppen, die damit "zweckmäßig" umgehen. Nur muss man hier auch realistisch bleiben. Die Z1 Strechung wird ziemlich sicher kommen. Die Frage ist nur, ob's abgefedert werden kann. Daher sollte man "konstruktive" Vorschläge machen. "Lass es, wie es ist" wird sich hier nicht spielen (auch wenn die Deliktrelevanz bei Schießmitteln gegen null geht), da dann gleich kommt: "Ja, aber die bösen unberechtigten können ja dann auch erwerben bla bla".
Wer will, beschafft sich sowieso, was er will. Nur das Argument wird im gegenständlichen Fall leider nicht ziehen ...
Nur eines ist auch klar: Wer nur nach dem Floriani-Prinzip agiert, macht sich auf kurz oder lang in Bezug auf das WaffG kaputt.
Die nächste Salami kommt bestimmt ... soviel ist auch klar.
Und auch wenn's abgedroschen klingt: United we stand - divided we fall ...
Daher - ich bin eh schon im Dauerschleife Modus - BM.I schreiben!
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Do 13. Okt 2016, 11:39
von BigBen
An wen schreibt ihr konkret?
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Do 13. Okt 2016, 11:53
von hmg382
BigBen hat geschrieben:An wen schreibt ihr konkret?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 563211.pdfEs wird ersucht, die Stellungnahme via E-Mail an die Adresse
bmi-III-1@bmi.gv.at zu senden.
Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das Bundesministerium für Inneres hievon in Kenntnis zu setzen
Die Stellungnahmen für den gegenständlichen Gesetzesakt landen dann hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtmlMan sollte noch angeben, ob die die Stellungnahme auf der Parlaments-HP veröffentlichen dürfen oder nicht.
Man bekommt dann noch eine Reply von der Nationalratskanzlei und die Info, das die Stellungnahme auch an die Fraktionen weitergeleitet wird ... also hab ich mir jetzt konkret gespart, die Abgeordneten im Innenausschuss separat anzuschreiben.
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Do 13. Okt 2016, 12:05
von jagawirth
hmg382 hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:An wen schreibt ihr konkret?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 563211.pdfEs wird ersucht, die Stellungnahme via E-Mail an die Adresse
bmi-III-1@bmi.gv.at zu senden.
Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse
begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden und das Bundesministerium für Inneres hievon in Kenntnis zu setzen
Die Stellungnahmen für den gegenständlichen Gesetzesakt landen dann hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtmlMan sollte noch angeben, ob die die Stellungnahme auf der Parlaments-HP veröffentlichen dürfen oder nicht.
Man bekommt dann noch eine Reply von der Nationalratskanzlei und die Info, das die Stellungnahme auch an die Fraktionen weitergeleitet wird ... also hab ich mir jetzt konkret gespart, die Abgeordneten im Innenausschuss separat anzuschreiben.
Die Stellungnahme der "Freien Gewerkschaft Österreich" ist schon spannend. Bei Polzisten ist die 9mm-Einschränkung ok, weil sie nur darauf trainiert sind. Für militärische Organe wäre sie aber nicht ok, weil sie auf größere Kaliber geschult sind.
Hab ich da etwas falsch verstanden?
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Do 13. Okt 2016, 12:14
von hmg382
jagawirth hat geschrieben:Die Stellungnahme der "Freien Gewerkschaft Österreich" ist schon spannend. Bei Polzisten ist die 9mm-Einschränkung ok, weil sie nur darauf trainiert sind. Für militärische Organe wäre sie aber nicht ok, weil sie auf größere Kaliber geschult sind.
Hab ich da etwas falsch verstanden?
Nö, hast richtig verstanden.
Die wollen nicht nur AUCH den WP haben, sondern WENN sie ihn denn bekommen, dann aber bitte ohne Kaliberbeschränkung, während die Kaliberbeschränkung für die Exekutive natürlich in Ordnung geht.
--> BS
Blöd gefragt: Ich war nicht beim Heer, aber gibt's da großartig andere Kat. B FFW außer der P80? Die hat doch genauso nur 9mm Luger?! Oder wollen die gar KM führen?

Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Sa 5. Nov 2016, 17:40
von Schütze65
Hallo!
Ich möchte gerne mit dem Wiederladen anfangen und ein Perkussionsrevolver würde mich auch reizen !
Weis man schon wann Klarheit herrscht wie es mit dem Pulververkauf weitergeht?
Ich würde ungern umsons investieren!
Ich habe auf der Verband Seite daß unter WAFFENRECHT-SPRENGMITTELGESETZ gefunden:
Wiederladen wie bisher!
Das Innenministerium hat den zahlreichen Einwänden gegen die im Entwurf eines „Sprengmittelgesetzes“ enthaltenen, massiven Erschwernisse des Wiederladens in vollem Umfang Rechnung getragen. Herausgekommen sind vernünftige und praktikable Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze: Für Erwerb und Besitz von „Kleinmengen“ bis 10 kg Schießpulver bleibt alles beim Alten. Besitzer von Waffendokumenten und Jagdkarten, sowie die diversen Schützenvereinigungen und deren Mitglieder werden auch größere Mengen ohne gesonderte Erlaubnis erwerben und besitzen können.
Die entsprechenden Passagen des geänderten Entwurfs sind unten wiedergegeben.
Die offene und sachhaltige Diskussion mit dem Ministerium hat erfreuliche Ergebnisse gebracht. Daher darf man wohl auch für die demnächst umzusetzende Anpassung des Waffengesetzes an die neue EU-Richtlinie ein ebenso kooperatives Gesprächsklima erwarten. Die legalen Waffenbesitzer haben eine ganze Reihe von berechtigten Anliegen, auf deren Erfüllung sie seit langem warten!
Nur Frage ich mich ob das jetzt aktuell ist oder ob das von einer früheren geplanten Verschärfung ist ????
Mfg
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: Sa 5. Nov 2016, 20:55
von Jo_Kux
Warum fällt mit zu all dem was da von allen Seiten politisch gesprochen wird nur immer unsere geliebte ehemalige Bildungsministerin Gehrer ein.
"Nein, nein, Studiengebühren kommen nicht in Frage" ....am nächsten Tag dann -> Studiengebühren
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: So 6. Nov 2016, 09:43
von doc steel
Jo_Kux hat geschrieben:Warum fällt mit zu all dem was da von allen Seiten politisch gesprochen wird nur immer unsere geliebte ehemalige Bildungsministerin Gehrer ein.
"Nein, nein, Studiengebühren kommen nicht in Frage" ....am nächsten Tag dann -> Studiengebühren
Da gibts aber dutzende, weitere Beispiele aus dem wirklich wahren Leben:
"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!" - DDR-Staats- und Parteichef Walter Ulbricht am 15. Juni 1961 in einer Pressekonferenz. Zwei Monate später ist die Berliner Mauer gebaut!
"Ich kann Ihnen versprechen, dass mit der Einführung des Euro nichts teurer wird!" - K.H. Grasser
etc.
Nehmen wir also für uns in Anspruch, dass wir zu der seltenen Spezies gehören, die aus der Geschichte lernt und gehen also davon aus, dass das nur einer der weiteren Schritte zur Entwaffnung des Volkes ist.
Wie man sich dagegen hilft, wird wohl jeder selbst erkennen.
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: So 6. Nov 2016, 10:17
von doc steel
Ein Gedankenspiel:
Was passiert wenn sich jemand - sagen wir einmal 6 Monate lang bis zum Ende der in der Begutachtung genannten Frist - jedes Monat 9kg Pulver kauft?
Nach bereits zwei Monaten ist er mit 8kg über der 10kg-Grenze und nach 6 Monaten hat er 54kg(!) Pulver liegen.
Natürlich verstößt er damit gegen geltendes Gesetz, aber daran hindern tut ihn doch niemand.
Der Händler sagt nicht, "äh, äh, geht nicht. Du hast voriges Monat schon 9kg erworben, ich kann dir ohne weiteres nur mehr 1kg verkaufen."
Der Händler trägt seine Einkäufe in ein Heftl ein, dass er derweil aufheben muss, bis wer kommt und es einsehen will.
So, jetzt wissen wir aus verlässlichen Quellen, dass
1. es noch nicht einmal geklärt ist wer die zuständigen Behörden sein sollen, die den privaten Pulvererwerb kontrollieren!
Da streiten sich derweil im Innenministerium Beamte mit der Polizei.
2. es noch nicht einmal die Planposten für jene Personen gibt die dann den braven Wiederlader kontrollieren bzw. die sich das Heftl vom Händler ansehen - so bis dahin noch keine online-Meldung vom Händler gefordert wird - und dann eben zu dem gehen, der jedes Monat 9kg Pulver erwirbt.
Sollte es dennoch einmal so weit kommen, dass dann ein befugter Staatsbüttel bei der besagten Person auftaucht um die gelagerte Pulvermenge zu kontrollieren, zeigt ihm der 4kg seines erworbenen Pulvers und gut ists.
Selbstverständlich wird ihn der Büttel fragen wo denn der Rest sei.
So antwortet der, dass das bereits alles verbraucht sei.
Die berechtigten Zweifel des Büttels ob dem Wahrheitsgehalt der Antwort veranlassen ihn nun wozu?
Kann der auf Verdacht eine Hausdurchsuchung veranlassen?
Wohl kaum.
So denke ich mir, dass ein Gesetz das nicht vollständig exekutiert werden kann, wohl ein zahnloses sein muss.
Gedanken dazu?
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: So 6. Nov 2016, 11:20
von approach_lowg
doc steel hat geschrieben:Ein Gedankenspiel:
Was passiert wenn sich jemand - sagen wir einmal 6 Monate lang bis zum Ende der in der Begutachtung genannten Frist - jedes Monat 9kg Pulver kauft?
Nach bereits zwei Monaten ist er mit 8kg über der 10kg-Grenze und nach 6 Monaten hat er 54kg(!) Pulver liegen.
Natürlich verstößt er damit gegen geltendes Gesetz, aber daran hindern tut ihn doch niemand.
Der Händler sagt nicht, "äh, äh, geht nicht. Du hast voriges Monat schon 9kg erworben, ich kann dir ohne weiteres nur mehr 1kg verkaufen."
Der Händler trägt seine Einkäufe in ein Heftl ein, dass er derweil aufheben muss, bis wer kommt und es einsehen will.
So, jetzt wissen wir aus verlässlichen Quellen, dass
1. es noch nicht einmal geklärt ist wer die zuständigen Behörden sein sollen, die den privaten Pulvererwerb kontrollieren!
Da streiten sich derweil im Innenministerium Beamte mit der Polizei.
2. es noch nicht einmal die Planposten für jene Personen gibt die dann den braven Wiederlader kontrollieren bzw. die sich das Heftl vom Händler ansehen - so bis dahin noch keine online-Meldung vom Händler gefordert wird - und dann eben zu dem gehen, der jedes Monat 9kg Pulver erwirbt.
Sollte es dennoch einmal so weit kommen, dass dann ein befugter Staatsbüttel bei der besagten Person auftaucht um die gelagerte Pulvermenge zu kontrollieren, zeigt ihm der 4kg seines erworbenen Pulvers und gut ists.
Selbstverständlich wird ihn der Büttel fragen wo denn der Rest sei.
So antwortet der, dass das bereits alles verbraucht sei.
Die berechtigten Zweifel des Büttels ob dem Wahrheitsgehalt der Antwort veranlassen ihn nun wozu?
Kann der auf Verdacht eine Hausdurchsuchung veranlassen?
Wohl kaum.
So denke ich mir, dass ein Gesetz das nicht vollständig exekutiert werden kann, wohl ein zahnloses sein muss.
Gedanken dazu?
so ungf denk ichs mir auch.
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: So 6. Nov 2016, 11:20
von BigBen
doc steel hat geschrieben:So denke ich mir, dass ein Gesetz das nicht vollständig exekutiert werden kann, wohl ein zahnloses sein muss.
Gedanken dazu?
Ist doch bei so vielen Gesetzen so...etwas beschließen was am Papier für die angepeilte Wählerklientel gut ausschaut, aber in der Realität genau garnicht exektuierbar ist....
Re: aus für die 10kg Grenze
Verfasst: So 6. Nov 2016, 11:23
von rupi
es ist sehr wohl exekutierbar im Bereich des Verkaufes
wenn der Herr XYZ kein Schwarzpulver mehr kaufen darf für seine Vorderladerpistole ohne jetzt die WBK/Jagdkarte zu machen oder einem Verein beitreten muss der ihm einen Sportschützenausweis ausstellt dann muss er den Schießmittelschein machen....
im Namen der Terrorbekämpfung !