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Re: Meldung ZWR
Verfasst: Do 4. Mai 2017, 17:54
von BigBen
Paddy91 hat geschrieben: Ich glaubs einfach nicht.
Was du glaubst ist irrelevant, ich kenne persönlich mehrere solche Fälle und es hat immer die Rechnung gereicht und es wurde nie ein Waffenverbot verhängt - auch kein temporäres.
Ich weiss auch nicht wo du deine Waffen kaufst bzw. ob du überhaupt schon jemals eine Waffe gekauft hast, aber ich habe eigentlich ausschließlich Rechnungen von Waffenkäufen wo auch die Waffennr. oben steht (obwohl eigentlich irrelevant..). Meistens steht auch irgendein Vermerk vom Händler oben dass er die Meldung übernimmt (wie gesetzlich vorgesehen) und die Rechnung meine Meldebestätigung ist.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Do 4. Mai 2017, 18:35
von oJo
Also auf meiner Rechnung steht mein Name, die Nummer und Type der Waffe. Somit ist daran mal nix zweifelhaft. Meine Exekutivorgane haben den nötigen Hausverstand, zu wissen dass ich somit nicht entgegen dem Gesetz eine Waffe am Bahnhof gekauft habe.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Do 4. Mai 2017, 20:09
von Hane
Ich hatte Mal den Fall bei einer Kontrolle, dass ich alle Waffen und auch einen Wechsellauf nach der Reihe den Beamten gezeigt habe. Da sagt der Beamte, dass der Wechsellauf gar nicht auf seiner Liste steht. Ich hab ihnen dann versichert, dass ich den WL schon einige Jahre habe und er bei den letzten beiden Überprüfungen auf der Liste war.
Die Beamten haben es zur Kenntnis genommen und nicht einmal nach irgend einem Papierl gefragt.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 05:36
von Tirol01
Bei mir war vermutlich die Liste bei der Überprüfung nicht aktuell. Das AUG hat gefehlt, obwohl es natürlich im ZWR seit 2 Monaten eingetragen war. Registrierung vorgelegt, am Formular vom Beamten vermerkt und gut wars!
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 06:27
von BigBen
Das ist ein anderer guter Punkt in der Diskussion: die Listen mit denen die Beamten kontrollieren kommen sind regelmäßig mehrere Monate alt und des Öfteren werden Waffen vorgelegt die eben nicht auf den Listen der Beamten aufscheinen, da sie erst nach dem Ausdruck der Liste für die Kontrolle angeschafft und registriert worden sind. Hab noch nie von jemandem gehört der deshalb Probleme bekommen hätte...
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 08:17
von Burgenlandy
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Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 08:42
von Bell
Burgenlandy hat geschrieben:Um diesen Faden hier aufzugreifen. Die Sorgen mit mit ZWR kann ich ja irgendwo nachvollziehen.
Aber der Sinn der Kontrolle ist doch primär die sichere Verwahrung zu kontrollieren - dieses Kriterium muss ordnungsgemäß (fallbezogen) erfüllt sein. Was sicher verwahrt ist bleibt eben offen da sich der Bestand wie auch die Art ändern kann (heute a Glock in 2 Monaten stattdessen a Steyr) - nur heute wie in 2 Monaten soll diese sicher verwahrt sein.
Eigentlich wird ja alle 5 Jahre die "Verläßlichkeit" überprüft und im Zuge dessen halt auch die Verwahrung.
WaffG §25.
(1) Die Behörde hat die Verläßlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
2. WaffV (also 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung) §4:
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine
Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung der Behörde vorzuweisen.
Und wenn die Behörde es anordnet, will sie halt den (zum Zeitpunkt der Anordnung) aktuellen Besitzstand geprüft haben.
Dieser kann sich aber zwischen Anordnung und Durchführung der Verläßlichkeitsprüfung ändern.
Dann zeig ich dem Herrn Spektor meine "Überlassungserklärungen", dass diese Waffen jetzt weg ist und die Rechnung, dass diese Waffe jetzt neu da ist.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 10:43
von Paddy91
Sowieso ists irrelevant. Und wenn praxiserfahrungen anders sind glaub ich offensichtlich was falsches.
Und bzgl Rechnung: Ich habe für meine halbautomatische Langwaffe (gekauft 2015 bei einem bekannten Wiener Händler der nicht der Gewo ist) original einen mit Kugelschreiber geschriebenen Beleg auf einem Recyclingpapier-Standard-Rechnungsblock. So einen Wisch schreib ich in 30 Sekunden selbst mit dem Ersatzbeleg-Block aus der Vereinskasse. Es steht dort zwar die Seriennummer drauf, aber kein Käufer, keine Meldungsabsicht oder ähnliches. Wenn das ausreicht, wieso meldet dann irgendwer seine Kat B?
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 10:49
von oJo
Paddy91 hat geschrieben:Sowieso ists irrelevant. Und wenn praxiserfahrungen anders sind glaub ich offensichtlich was falsches.
Und bzgl Rechnung: Ich habe für meine halbautomatische Langwaffe (gekauft 2015 bei einem bekannten Wiener Händler der nicht der Gewo ist) original einen mit Kugelschreiber geschriebenen Beleg auf einem Recyclingpapier-Standard-Rechnungsblock. So einen Wisch schreib ich in 30 Sekunden selbst mit dem Ersatzbeleg-Block aus der Vereinskasse. Es steht dort zwar die Seriennummer drauf, aber kein Käufer, keine Meldungsabsicht oder ähnliches. Wenn das ausreicht, wieso meldet dann irgendwer seine Kat B?
Tut eh keiner, macht der Händler

Und der tut es, weil er dazu verpflichtet ist.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 10:58
von Incite
ich hatte nicht mal eine Rechnung weil ich sowas prinzipiell nicht sammle außer ich hätte Gewährleistung bzw. Garantie. ich habe Angaben gemacht wo gekauft etc. der Polizist hat das vermerkt und er leitet das an die Behörde weiter.
nix passiert alles gut [emoji6]
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 11:21
von gewo
Paddy91 hat geschrieben:... einen mit Kugelschreiber geschriebenen Beleg auf einem Recyclingpapier-Standard-Rechnungsblock. So einen Wisch schreib ich in 30 Sekunden selbst mit dem Ersatzbeleg-Block aus der Vereinskasse.....
du taeuscht dich sicher
das ist wohl schon viele viele jahre her denn es entspricht nicht der kassenrichtline 2012
aber seis drum
du gewinnst ja ueberhaupt nix damit wenn du
- fuer eine offenbar nicht legal besessene waffe
- einen offenbar nicht der wahrheit entsprechenden kaufbeleg selbst fabrizierst
und den dann bei einer verwahrungskontrolle vorlegst
die beamten gehen zwar
das protokoll geht aber an deine waffenbehoerde
diese geht der sache nach
und fordert beim aussteller der rechnung eine nachtraegliche waffenmeldung nach §28 an
und spaetestens hier ist die kacke am dampfen
denn der haendler (oder verkaeufer) wird bekannt geben dass die waffe nicht von ihm ist
und dann kriegst deine vorladung zur behoerde und hast a bisserl was zu erklaeren
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 11:33
von oJo
gewo hat geschrieben:und spaetestens hier ist die kacke am dampfen
denn der haendler (oder verkaeufer) wird bekannt geben dass die waffe nicht von ihm ist
und dann kriegst deine vorladung zur behoerde und hast a bisserl was zu erklaeren
Man darf nicht vergessen, bei Waffen gibts dieses neue System der Seriennummer. Die ist angeblich einzigartig und rückverfolgbar. Also wird die Behörde nachschauen wo die Waffe zuletzt gemeldet war. Und dann schrittweise nachprüfen wer sie denn übernommen hat. Da kann dann entweder der Händler gefunden werden, der die Meldung nicht gemacht hat, oder der Schwarzhändler.
Neuland. Genau wies Internet.
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 12:09
von gewo
oJo hat geschrieben:...bei Waffen gibts dieses neue System der Seriennummer. Die ist angeblich einzigartig und rückverfolgbar. ....
derzeit ist das noch ein feuchter traum aus beamtenhochburgen
soll kommen ab 2018 fuer alle ab dann neu ins gemeinschaftsgebiet verbrachte oder im gemeinschaftsgebiet erzeugte waffen
sowas wie das tracking und tracing beim pulver
Re: Meldung ZWR
Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 20:21
von Promo
Bei Kat.B (und auch Kat.A, aber dies nur am Rand erwähnt) Waffen ist es mW so wie gewo es beschrieben hat, der Händler gibt es ein, die Behörde muss es aber noch bestätigen. Daher sollten Kat.C und Kat.D sofort bei Personen sichtbar sein, bei Kat.B kann es aber Verzögerungen geben bis die Behörde die Waffe "akzeptiert".