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Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 09:25
von doc steel
McMonkey hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 19:29
Regel Nr.1 - beim Lesen von Antworten oder Korrespondenz, zwischen den Zeilen lesen.
Regel Nr.2 - nur wer dir die Tel.Nr. anbietet kommt schon mal eine Runde weiter.
Regel Nr.3 - zuhören, wenn dein Telefonkandidat spricht. Hör nicht auf das was er redet, sondern auf das was er nicht ausspricht.
Regel Nr.4 - wenn du dir nicht sicher mit dem Käufer bist, dann lass es und hab auch die Eier ihm das zu sagen.
Jeder Verkäufer bekommt den Käufer den er verdient. Es ist und bleibt ein Blindflug, vor dem man sich aber nicht fürchten muß.
Absolut richtig!
Die Gschicht mit "auf neutralen Boden" halte ich für übertrieben, beide Seiten sollte im Regelfall ja nix zu verbergen haben.
Ich fahr nicht extra wohin, "er" will was, nicht ich.
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 10:19
von Ares
JollyJumper hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 18:32
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt?

Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...
Wir haben uns die WBK gegenseitig zugemailt. Den angegebenen Namen mit seiner Anschrift abgeglichen (er sicher auch). Getroffen haben wir uns dann bei ihm. War mir lieber so.
Ich verkaufe grundsätzlicher weise nur an Leute mit WBK (auch C). Dauert zwar etwas länger, aber es blieb bis her bei maximal 2 Kontakten pro Abwicklung.

Nachtrag:
Immer ohne Munition

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 10:36
von helmsp
Balistix hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 06:21
Bis dato hatte ich anscheinend Glück. Ich hab mich meist mit den Interessenten bei ihnen oder mir zuhause getroffen, nach kurzem E-Mail Verkehr vorher. Hat immer gepasst, alle freundlich und anständig.
Wir hatten Verkehr vorher?
Ich verkauf grundsätzlich nur an Bekannten resp. Bekannte von Bekannten (und dessen Töchter) und via Pulverdampf.
Waffengebraucht bis dato nur eine handvoll Mal und da hat man einfach vorab WBK Daten und Meldeadresse gegenseitig zugeschickt.
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 12:19
von Balistix
helmsp hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 10:36
Balistix hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 06:21
Bis dato hatte ich anscheinend Glück. Ich hab mich meist mit den Interessenten bei ihnen oder mir zuhause getroffen, nach kurzem E-Mail Verkehr vorher. Hat immer gepasst, alle freundlich und anständig.
Wir hatten Verkehr vorher?
Gut, ich nehm das mit dem "anständig" zurück.

Solche Liebschaften plaudert man nicht einfach im Internet aus, mann, mann, mann, ...

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 14:05
von Mushr00m
JollyJumper hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 18:32
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt?

Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...
wenn wer aus der nähe kommt lt eigenen angaben -> treffen am besten am stand vereinbaren - am allerbesten telefonisch, d.h handynr tauschen, wenn wer die nr nicht hergeben will weil ... keine ahnung warum ?, lass es lieber, da kommt nur ärgernis raus

dann eventl probeschiessen (falls der eine waffe mitnimmt ist das wbkthema eh erledigt, sonst zeigen lassen) - ganz wichtig - schreib dazu "auf eigene kosten bzgl munition und standgebühr" ! ein bekannter hatte da mal ein freches erlebnis eines 'interessenten'
meiner meinung nach wirkt das probeschiessen anbieten seriöser, aber jeder wie er meint

und dann vertrag, und meldung an die BH (eMail mit Foto vom Kaufvertrag reicht da aus bei unserer BH IBK Land wenn ich aus deinen beiträgen rausgelesen hab dass die auch für dich zuständig ist ?)
alternativ kannst auch zum FUCHS in innsbruck, der macht die wbkummeldung um 15 euro wenn du ihn den vertrag, foto deiner und des käufers wbk mitgibst (eher von vorteil wenn du die waffe verschicken lässt übern händler, hab meine B waffe damals bei ihn verschicken lassen und umgemeldet)
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 15:10
von m_a_d
Nicht vergessen, dass ihr bei Privatverkauf Kat B (bei der man als Privater direkt melden kann) nicht mehr an die ausstellende BH des Käufers, sondern an die gem aktueller Meldeadresse zuständige BH schicken müsst
ps: oder hab ich das mit der Neuerung falsch verstanden?
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 15:19
von Incite
JollyJumper hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 18:32
Wie macht ihr das mit dem Verkauf von Privat zu Privat, also vom Ablauf her? Ich habe eine Kat.B auf Waffengebraucht inseriert. Lasst ihr euch erst irgendwas schicken oder gebt ihr direkt eure Adresse raus? Und stellt ihr dann die Frau mit der Schrotflinte ins Nachbarzimmer wenn der Interessent kommt?

Ist halt etwas ungewöhnlich so eine Waffe zu verkaufen beim ersten mal...
Natürlich gebe ich einem Interessenten die Daten nach einem Telefonat oder seriösem Kontakt her (gibt z.B. ja auch schwerhörige Interessenten die nicht telefonieren können).
Anfrage: "kannst nicht die Waffe zum Verteilerkreis Favoriten bringen, täts mir gerne anschauen" ähm ne
Aufgrund negativer Erfahrungen von guten Freunden würde ich aufpassen, dass man auf seinen Kosten z.B. vom Probeschießen nicht sitzen bleibt. Es gibt leider Menschen die nicht mal den Anstand haben Stand und Munition zu bezahlen. Sowas kann mir nicht passieren. ich setze mich für Verkäufe die nicht fix nämlich nicht mehr ins Auto. Wenn jemand etwas kaufen möchte soll er bitte her kommen und es sich anschauen.
lg
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 30. Jan 2019, 16:26
von Glock1768
m_a_d hat geschrieben: Mi 30. Jan 2019, 15:10
Nicht vergessen, dass ihr bei Privatverkauf Kat B (bei der man als Privater direkt melden kann) nicht mehr an die ausstellende BH des Käufers, sondern an die gem aktueller Meldeadresse zuständige BH schicken müsst
ps: oder hab ich das mit der Neuerung falsch verstanden?
hab die Meldungen immer an beide geschickt und damit ist es so oder so erledigt

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 12:11
von chris01
Bitte 2 aktuelle Fragen:
- Die Formulare zwecks Überlassung passen nach dem aktuellen Gesetzt auch noch alle oder braucht man zusätzliche Felder?
- Wie geht man bei einem KatC-Gewehr mit Wechsellauf vor? Eine Waffe mit 2 Kalibern oder wie?
Danke!
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 13:06
von panhandle
chris01 hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 12:11
Bitte 2 aktuelle Fragen:
- Die Formulare zwecks Überlassung passen nach dem aktuellen Gesetzt auch noch alle oder braucht man zusätzliche Felder?
- Wie geht man bei einem KatC-Gewehr mit Wechsellauf vor? Eine Waffe mit 2 Kalibern oder wie?
Danke!
Hi...
So Du dieses Formular verwendest...
Zur Verfügung gestellt von WaffG.info
Anzeige gemäß § 33 Abs 1, 2 WaffG
Überlassung von Schusswaffen der Kategorie C / D
Waffendaten
Art □ Büchse □ Büchsflinte □ Flinte<<<
□ Lauf & Verschluss □ Lauf O Verschluss <<<
EDIT: Und zu diesen Teilen "sollte"ja eh schon eine Registrierungsbest. vorhanden sein.
Also einen Zettel mit der
"Grundwaffe"
und einen Zettel mit dem
Wechsellauf
Bei einer Meldung nach §28 für Kat B hast hier auch wieder verschiedene Möglichkeiten...je nach dem Teil was zu melden ist..
Waffendaten
Art □ Pistole □ Revolver □ Selbstladebüchse □ Selbstladeflinte
□ Repetierflinte □ Lauf&Verschluss □ Lauf □ Verschluss □ Trommel
g
Willi
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 13:08
von gewo
rupi hat geschrieben: Sa 5. Aug 2017, 20:28
Bell hat geschrieben:also bei den beiden malen, wo ich das gemacht hab, hats gereicht. [emoji849]
und die BH A behauptet sowas wie einen Zubehöreintrag gibt es nicht
und die BH B behauptet Schrotflinten mit Röhrenmagazin wären Kriegswaffen
und die BH C behauptet Schmeisser M4 Austria wären Kriegswaffen weils auf der depperten Ploner Liste draufsteht, so irgendwie halt, namensähnlich oder so - genau wissens das auch ned
und die BH D behauptet eine Erweiterung der WBK is komplett unmöglich vor 5 Jahren
und die BH E behauptet mehr als 5 Waffen kann man auf der WBK garned haben
und und und...
wenn dein Waffenreferat mal draufkommt wer du im echten Leben bist gibts nach solchen postings keinen Kaffee mehr bei den besuchen ...

Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 13:29
von doc steel
wenns eurern kindern was gutes tun wollts, gehts alle 5 jahr um 2 plätz erweitern, dann hast nach 30 jahr 12 plätz zu die, die wost eh schon hast und dann vererbst den plunder.
wennst drei kinder hast, kriegt jeds kind a paar krachen und fertig.
dann ham die kinder kane zores mit die auf der bh, nix antrag, nix vereinsbestätigung und zum psychopathen musst aa ned.
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 13:55
von Pregarten
doc steel hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 13:29
wenns eurern kindern was gutes tun wollts, gehts alle 5 jahr um 2 plätz erweitern, dann hast nach 30 jahr 12 plätz
(2b)...so ist dem Mitglied eines Vereins...eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 14:07
von doc steel
warum schreibst ma des, weiss ich.
i hab den verdacht du interpretierst es falsch.
also...warum schreibst ma das?
Re: Waffenverkauf PRIVAT an PRIVAT
Verfasst: Mi 19. Feb 2020, 14:08
von Papa Bär
doc steel hat geschrieben: Mi 19. Feb 2020, 13:29
wenns eurern kindern was gutes tun wollts, gehts alle 5 jahr um 2 plätz erweitern, dann hast nach 30 jahr 12 plätz zu die, die wost eh schon hast und dann vererbst den plunder.
wennst drei kinder hast, kriegt jeds kind a paar krachen und fertig.
dann ham die kinder kane zores mit die auf der bh, nix antrag, nix vereinsbestätigung und zum psychopathen musst aa ned.
Du schliesst also Änderungen was das erben betrifft für die Zukunft also völlig aus?
Sehr mutig
