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Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mi 20. Dez 2017, 17:28
von BigBen
quildor82 hat geschrieben:Habs jetzt 2x gelesen.
Nedmal in in einer Sonderschule werden so viele Beistriche und Zwischensätze gemacht.
Da somit der Beschwerdeführer vielmehr die Voraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Ausnahmebewilligung, sohin den Nachweis seines berechtigten überwiegenden Interesses an der Anschaffung und Verwendung der Vorrichtung zur Dämpfung des Schusskanals (Schalldämpfer) konkret und in substantieller Weise nachgewiesen hat, etwaige bestehende öffentliche Rechte, die das bestehende überwiegende Interesse des Beschwerdeführers überwiegen würden, nicht festgestellt werden konnten, war seitens des Landesverwaltungsgerichtes, welchem im gegenständlichen Verfahren die Ermessensübung nach § 17 Abs. 3 Waffengesetz im Sinne aller festgestellten und rechtlich anerkannten Interessen zukam, bei Abwägung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Interessen und den bestehenden öffentlichen Interessen, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, dass der vom Beschwerdeführer gestellte Antrag begründet und diesem deshalb stattzugeben ist.
Lange REde kurzer Sinn, darf er jetzt führen Ja oder Nein.
Wird jetzt weiterhin jeder, der einen SD nutzen möchte vor Gericht ziehen müssen?
Natürlich muss jeder der einen SD BESITZEN und NUTZEN möchte vor Gericht ziehen, solange das Gesetz nicht geänder wird...
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Do 21. Dez 2017, 18:00
von Promo
zaphod hat geschrieben:Das Urteil ist online:
[Urteil in voller Länge zitiert]
Du weißt aber schon, dass ein paar Posts vor deinem Vollzitat das Urteil schon schön verpackt verlinkt wurde? Siehe
https://pulverdampf.com/viewtopic.php?p=630281#p630281 .
Kurz zusammengefasst: wenn du für dich persönlich mit einem ärztlichen Attest belegen kannst, dass du schwere Gehörschäden davon trägst und dein Kopf ungeeignet für einen Ohrenschützer ist, dann gesteht dir das Gericht einen Schalldämpfer zu. Also gut begründet und sicherlich nicht auf jede Person übertragbar.
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 08:23
von BigBen
Promo hat geschrieben:zaphod hat geschrieben:Das Urteil ist online:
[Urteil in voller Länge zitiert]
Du weißt aber schon, dass ein paar Posts vor deinem Vollzitat das Urteil schon schön verpackt verlinkt wurde? Siehe
https://pulverdampf.com/viewtopic.php?p=630281#p630281 .
Kurz zusammengefasst: wenn du für dich persönlich mit einem ärztlichen Attest belegen kannst, dass du schwere Gehörschäden davon trägst und dein Kopf ungeeignet für einen Ohrenschützer ist, dann gesteht dir das Gericht einen Schalldämpfer zu. Also gut begründet und sicherlich nicht auf jede Person übertragbar.
Es ist trotzdem ein richtungsweisendes Urteil, da eindeutig festgelegt wurde, dass der persönliche Schutz vor Gesundheitschäden wesentlich höher einzuordnen ist als eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - die, wie wir hier wissen, durch Schalldämpfer sowieso nicht gegeben ist.
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 08:26
von BigBen
P.S. meiner bescheidenen Einschätzung nach haben 90% der Jäger eh einen großen Kopf und irgendwelche Hörschäden und sind somit "qualifiziert"

Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 09:16
von Pirker
BigBen hat geschrieben:P.S. meiner bescheidenen Einschätzung nach haben 90% der Jäger eh einen großen Kopf und irgendwelche Hörschäden und sind somit "qualifiziert"

Warum muß man schon einen Gehörschaden haben um einen SD bewilligt zu bekommen? Ich möchte ja genau das mittels SD und Ohrschützer verhindern!?!
Bin gespannt, wie die BH auf meinen Antrag reagiert

Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 11:01
von WSM_Bertl
Na dann halt uns mal am Laufenden.
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Fr 22. Dez 2017, 11:54
von Promo
Das Gesetz spricht von einer "überwiegenden berechtigten Interesse". In dem Einzelfall konnte es der Kläger belegen. Ob das aber auf alle Jäger umgelegt werden kann, wage ich zu bezweifeln - ist dann Auslegungssache. Hier wurde sehr gut argumentiert, mit Attesten und Gutachten, wo es die "Gegenseite" (= Behörde) verschlafen hat, hier diese entsprechend zu entkräftigen. Daher wurde das auch "gewonnen". Ich warne ausdrücklich davor pauschal unter Verweis auf dieses Urteil einen Schalldämpfer zu beantragen und keine weiteren Beweise vorzulegen, dann gibt es sicher bald gegenteilige Judikatur! Man sollte unbedingt zumindest das Gutachten eines HNO beilegen.
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: So 8. Jul 2018, 20:28
von Radetz
Ich muss den Faden noch mal wiederbeleben:
Hat schon jemand einen Antrag in NÖ gestellt? Wenn ja wurde genehmigt/negativer Bescheid erlassen?
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: So 8. Jul 2018, 21:33
von Pirker
Negativer Bescheid, wird gerade beeinsprucht.
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 00:07
von hari
In der Steiermark gab es am Dienstag einen Landtagsbeschluss. Das Jagdgesetz wird geändert und der Schalldämpfer ist nicht mehr in den sachlichen Verboten drin

Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 07:11
von Nordi
hari hat geschrieben:In der Steiermark gab es am Dienstag einen Landtagsbeschluss. Das Jagdgesetz wird geändert und der Schalldämpfer ist nicht mehr in den sachlichen Verboten drin

Bedeutet das jetzt das die Jäger zum Beispiel auf dem Schießstand auch mit dem Schalldämpfer üben dürfen bzw wenn ich Sportschütze und Jäger zugleich bin...ich einen Schalldämpfer auch auf einem Gewehr nutzen darf das ich NICHT für die Jagd nutze?
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 07:47
von Lindenwirt
hari hat geschrieben:In der Steiermark gab es am Dienstag einen Landtagsbeschluss. Das Jagdgesetz wird geändert und der Schalldämpfer ist nicht mehr in den sachlichen Verboten drin

Endlich mal gute Nachrichten.

Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 07:53
von Radetz
Pirker hat geschrieben:Negativer Bescheid, wird gerade beeinsprucht.
Darf ich fragen welche BH? Einspruch mit RA oder ohne?
LG
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 08:16
von hari
Nordi hat geschrieben:Bedeutet das jetzt das die Jäger zum Beispiel auf dem Schießstand auch mit dem Schalldämpfer üben dürfen bzw wenn ich Sportschütze und Jäger zugleich bin...ich einen Schalldämpfer auch auf einem Gewehr nutzen darf das ich NICHT für die Jagd nutze?
Das bedeutet nur dass (ab Inkrafttreten) Schalldämpfer bei der Jagdausuebung in der Steiermark nach dem steirischen Landesjagdgesetz nicht mehr verboten sind ("sachliches Verbot"). Sie sind aber nach wie vor im Waffengesetz auf Bundesebene verboten, was ja jetzt hoffentlich im Herbst fallen wird. Wie das dann ganz genau ausgestaltet ist (Jaeger, Sportschütze, etc.), entzieht sich meiner Kenntnis. Es soll aber wohl alle Jaeger einschliessen, nicht nur Berufs- oder Aufsichtsjaeger.
Re: Schalldämpfer jetzt auch für ‚normale‘ Jäger in Österreich !?
Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 08:17
von Nordi
Ok, vielen Dank für die Info Hari. Und ja, ich hoffe auch das im Herbst das SD Verbot fällt.