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Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 13:12
von gewo
Wulpe hat geschrieben:Aus der Praxis darf ich berichten, dass ich ein vierstelliges Fahrradschloß nach fünf Stunden offen hatte

l
Eines kaufen waere keine Option gewesen ...?

Re: Verwahrung von Feuerwafe/Gesetz
Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 15:47
von daHawk
gewo hat geschrieben:Bei Schlüsselschloss hast immer das problem mit der verwahrung des Schlüssels ...
Man könnte den Schlüssel dann halt in so ein Schlüsselkastl stecken, allerdings reduziert das natürlich wieder die Sicherheitsstufe des Tresors gegen 0

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 17:25
von susi
Daran erkennt man, wie absurd die Behörden hier handeln....
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Sa 14. Apr 2018, 18:13
von gewo
susi hat geschrieben:Daran erkennt man, wie absurd die Behörden hier handeln....
du musst das auch von der anderen seite sehen
es gehoert WESENTLICH mehr kriminelle energie und auch kriminelles wissen und entschlossenheit dazu den eigenen schluesselsafe zu knacken
als einfach nur zu sagen : das fenst war nicht ordentlic/ zu und der phöööse phöööse taeter hat den schluessel gefunden den ich im kaffeheferl versteckt hatte und leider leider leider die zwei glocks sind jetzt weg ...
ein teil der gesetzlichen bestimmungen ist durchaus auch gegen das „verschwindenlassen“ der eigenen waffe durch den eigentlichen rechtmaessigen besitzer formuliert
ist auch zu verstehen ein stueck weit ....
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 18:53
von FlorianW
Geko91 hat geschrieben:Guten Tag,
da ich wohl in den nächsten Monaten meine erste Fausfeuerwaffe besitzen werde, mache ich mir natürlich bereits Gedanken über die Verwahrung.
Da es demnächst auch zu einer Verschärfung des Waffenrechts kommen wird (sofern ich das richtig gelesen habe), spiele ich mit dem Gedanken anstatt des
Master Lock "Gun Safe" (passt da überhaupt die Shadow 2 rein?) gleich einen
Zertifizierten Safe zu kaufen.
In deutschland müssen diese ja Zertifiziert sein und eine gewisse Sicherheitsklasse haben.
Möchte mir ungern in 1 Jahr einen neuen Safe kaufen müssen. Da gebe ich lieber jetzt 80euro mehr aus und hab damit mein leben lang eine Ruhe. - oder wird bzgl Verwahrung der Waffe alles unverändert bleiben?
Des Weiteren: muss ich den Safe an die Wand oder an den Holzschrank(massiv) dübeln oder reicht es, diesen einfach in meinem Zimmer stehen zu haben?
Lg
Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 18:57
von susi
Der Koffer darf aber dann nicht einfach im Haus herumliegen
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 20:35
von Mindfreeq
FlorianW hat geschrieben:Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist
Auch hier wieder mit dem Hinweis auf die Forenregeln, zeig mir das bitte... im waffg oder in einem RIS Text/ OGH Urteil oder so...mich interessiert woher du das hast.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 23:04
von Balistix
Mindfreeq hat geschrieben:FlorianW hat geschrieben:Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist
Auch hier wieder mit dem Hinweis auf die Forenregeln, zeig mir das bitte... im waffg oder in einem RIS Text/ OGH Urteil oder so...mich interessiert woher du das hast.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern
+1.
Es geht einfach überhaupt nicht an, dass waffentechnische und juristische Laien in irgendeinem Forum irgendwelche unsubstantiierten Behauptungen in die Luft posaunen.
Kenne deine Grenzen.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 23:08
von Surround-Zocker
Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 08:29
von gewo
Surround-Zocker hat geschrieben:Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.
definiere „mindestaanforderungen der versperrbarkeit“ bitte
ich kenne diese anforderung nicht
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 12:03
von Reverend45
Ja die Sache mit dem Schlüssel...kenn ich. Hatte bisher meine Waffen offen in einem extra versperrten Raum gelagert, keine Probleme bei 2 Kontrollen. Jetzt hab ich durchs umbauen da keinen Platz mehr, also kommt Safe (Klasse B, 100kg...den zahst so schnell nicht aus dem Keller rauf).
Nur was ich mit dem Schlüssel mach, nix wissen...vor allem, wo ich nen schlüsseltersor herkrieg wo der lange schlüssel reinpasst.
Persönlich find ich die beste option (sofern nur kurzwaffen) was in der richtung:
https://www.tresoro.at/Wertheim-Tresor- ... resor-VB25Platz für Waffen und eventuell auch gleich Muni (dann ists nicht im weg) und wenns ist auch mal andere wertgegenstände. Just my 2 cents.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 12:27
von cas81
Die Lösung für das Schlüsselproblem:
Tresor mit Zahlenschloss (am Besten nicht elektronisch, ansonsten halt einen mit Batteriefach an der Aussenseite und ausreichend Batterien dafür in gebrauchsfähigem Zustand ausserhalb des Tresors aufbewahren), Schlüssel rein und Code merken. Code vergessen, weil vergesslich, Schädelhirntrauma oder einfach blunzenfett? Pech und mindestens im letzten Fall eh besser so. Wo liegt nun der Sinn des Schlüssels überhaupt? Eine Frage philosophischer Natur. So zumindest meine Art der Custodia. It Works! Zumindest solang die Stellrädchen und deren Elemente nicht kaputt gehen

Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 13:53
von RcL
Reverend45 hat geschrieben:Ja die Sache mit dem Schlüssel...kenn ich. Hatte bisher meine Waffen offen in einem extra versperrten Raum gelagert, keine Probleme bei 2 Kontrollen. Jetzt hab ich durchs umbauen da keinen Platz mehr, also kommt Safe (Klasse B, 100kg...den zahst so schnell nicht aus dem Keller rauf).
Nur was ich mit dem Schlüssel mach, nix wissen...vor allem, wo ich nen schlüsseltersor herkrieg wo der lange schlüssel reinpasst.
Persönlich find ich die beste option (sofern nur kurzwaffen) was in der richtung:
https://www.tresoro.at/Wertheim-Tresor- ... resor-VB25Platz für Waffen und eventuell auch gleich Muni (dann ists nicht im weg) und wenns ist auch mal andere wertgegenstände. Just my 2 cents.
Einfach verstecken. Du wirst doch irgendetwas in der Wohnung haben, das keinen Einbrecher interessiert und wo man auch nicht mal eben zufällig hingreift...
Vielleicht red ich auch nur gscheit daher und berücksichtige deine Wohnsituation nicht. Ich hab halt meinen Schlüssel versteckt und bin absolut überzeugt, dass niemand der rechtmäßig anwesend ist, da nachsehen würde. Und jemand der unrechtmäßig anwesend ist (d.h. durch die Sicherheitstür gekommen ist), wird daran auch kein Interesse haben.
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 13:58
von Reverend45
hmm....wieviel grad so ein schlüssel wohl aushält *G*
Re: Verwahrung von Faustfeuerwaffe/Gesetz
Verfasst: Fr 20. Apr 2018, 14:36
von Surround-Zocker
gewo hat geschrieben:Surround-Zocker hat geschrieben:Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.
definiere „mindestaanforderungen der versperrbarkeit“ bitte
ich kenne diese anforderung nicht
§16b WaffG: "Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren."
Sie meinen also, dass eine unversperrt zwischen den Socken gelagerte Waffe, sicher verwahrt ist? - oder wie darf ich Ihren Einwand deuten?
Oder ist die im verschlossenen Safe (der im Idealfall mit Wand/Boden verschraubt/verklebt ist, außer er bringt ein gutes Gewicht auf die Waage, dass es einiges an krimineller Energie bedarf, diesen wegzukarren) verwahrte Pistole doch ausreichend um den o.a. Paragraphen zu erfüllen?
Wie soll denn der Zugriff Unbefugter verhindert werden, wenn die Waffe nicht versperrt ist? - Sicher gibt es genügend Möglichkeiten, ohne Tresor auszukommen. Aber wieso nicht günstig und gut. (Solange keine deutschen Verhältnisse herrschen).
Ich persönlich werde das Gesetz nicht interpretieren. (Dies steht meines Wissen lediglich dem Gesetzgeber zu.)
Was an meinem Kommentar somit falsch oder gar "böswillig" sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.