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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:26
von mspaetauf
Prinzipiell ist seine Einstellungen unabhängig von irgendeiner politischen Gesinnung. Bin auch grün und hab Knarren zu Hause.

Wenn er von HA nix hält auch sein Recht. Die Verbieter-Mentalität wiederum :doh:

Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte? Das es für die Gewaltausübung irrelevant ist, eh klar. Das geht mit 10er Magazinen ebenso gut falls jemand dergestalt veranlagt ist.

Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst :tipphead:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:32
von Briareos
Ich bin dann mal neugierig auf die Gesetzesvorlage.
Die Magazinbeschränkung ist einfach nur behindert.
Erweiterung auf 10 Waffen in 20 Jahren ist auch net wirkli das goldene vom Ei.
Aber ich denke das werden nicht die einzigen Blödheiten sein, die sie in ein Gesetz packen.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:33
von Prometheus
mspaetauf hat geschrieben:Prinzipiell ist seine Einstellungen unabhängig von irgendeiner politischen Gesinnung. Bin auch grün und hab Knarren zu Hause.

Wenn er von HA nix hält auch sein Recht. Die Verbieter-Mentalität wiederum :doh:

Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte? Das es für die Gewaltausübung irrelevant ist, eh klar. Das geht mit 10er Magazinen ebenso gut falls jemand dergestalt veranlagt ist.

Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst :tipphead:


Klar kann man sich vorher noch Magazine kaufen aber schon allein Zeit und Geld zu verschwenden für die Umsetzung von so einem Gesetz ist ein Witz.
Was erhofft man sich dadurch?
Mit ein bisschen Zeit und Geschick kann sich jeder daheim ein AR15 Magazin zurecht biegen und feilen. Warum also verbieten??

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:34
von Sauer202
mspaetauf hat geschrieben:Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst :tipphead:


Das bezieht sich aber nur auf B Waffen. Für C ändert sich nichts, sprich weiterhin uneingeschränkte Stückzahl.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:36
von mastercrash
mspaetauf hat geschrieben:Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte?

Magazine sind Verschleißmaterial, habe erst letztens vor zwei Wochen mal IPSC mit Langwaffe probiert, das Magazin beim Wechselvorgang einfach auf den Boden knallen lassen, ist blöd gelandet und nun fehlt ein kleines Stück oben vom Plastik. Es funktioniert noch, aber ganz gesund sieht es nicht mehr aus.
Willst als IPSCler genug Magazine für dein Leben haben werden 20 nicht reichen, 200 sind da realistischer. 200 x 25€ sind eine Investition von 5000€. Die blöden Gesichter bei der BH wennst die dann anmeldest kriegst aber gratis obendrauf :D

Auch kann es sein oder wird es sein, dass die Magazine dann fest an die Waffe gebunden sind, und man diese dann nicht mit seinem zweiten AR-15 das Kat B ist verwenden darf.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:40
von Musashi
Das blöde Gesicht wird halt eher auf Seiten der Waffenbesitzer sein, wenn besondere Verwahrungsvorschriften für die 200 Magazine (sind ja dann KatA) kommen...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:40
von zeroflow
Bzw. ich bin da eher auch noch darauf gespannt wie genau das mit Kat. A vs. Kat A geregelt wird.

Wie war das da bei den Vorderschaftrepetierflinten? Darf eine VSRF dadurch dass sie damals Kat. A wurde damit auch <45cm LL haben?
Oder gabs da nur die Ausnahmegenehmigung zu §17 Abs. 1.4 anstatt "Sondergenehmigung Kat. A, VSRF Marke XY, Seriennummer ABC1234"

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:45
von mastercrash
zeroflow hat geschrieben:Bzw. ich bin da eher auch noch darauf gespannt wie genau das mit Kat. A vs. Kat A geregelt wird.

Wie war das da bei den Vorderschaftrepetierflinten? Darf eine VSRF dadurch dass sie damals Kat. A wurde damit auch <45cm LL haben?
Oder gabs da nur die Ausnahmegenehmigung zu §17 Abs. 1.4 anstatt "Sondergenehmigung Kat. A, VSRF Marke XY, Seriennummer ABC1234"

Die werden da wohl schätze ich eine Ziffer im § 17 Abs 1 hinzufügen: Waffen, mit Magazinen hoher Kapazität und man kriegt dann für diese Ziffer einen Eintrag. Sonst könnte man die dann ja auch gleich zu Vollauto umrüsten, wenn sie eh schon Kat A wären :D

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:46
von hari
mspaetauf hat geschrieben:Wer braucht denn schon ...

Das ist die falsche Herangehensweise. Was jemand braucht bestimmt jeder noch selbst.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:47
von sepp
Meine Überlegung, zwei Halbautomaten mit >20 Schuss Magazinen werden Kat. A
Daher zwei Kat. B Plätze frei :mrgreen:

lg sepp :at1:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:49
von mastercrash
sepp hat geschrieben:Meine Überlegung, zwei Halbautomaten mit >20 Schuss Magazinen werden Kat. A
Daher zwei Kat. B Plätze frei :mrgreen:

lg sepp :at1:

Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch ich bin mir sicher, dass das dabei bedacht wurde :D
Dann könnte ich mir endlich meine gewünschte Beretta 92 kaufen :D reload-smile

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 21:54
von wetabi_old
Abgesehen von der Jager Gilde frag ich mich was die bekannten Interessenvertretungen für uns Sportschützen erreicht haben??
Nix wie es ausschaut!
Oder vielleicht..." Ohne uns wär's noch schlechter gekommen..."
Resümee: Die finanzielle Unterstützung für so manche Interessenvertretung kann man sich getrost sparen..,

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:00
von Dani
Man hat den Eindruck, ja.

Aber warten wir auf den Entwurf, der ja am Montag publiziert wird. Das wird spannend!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:03
von jak1997
Na,na die IV hat sich eingesetzt das du als Sportschütze nach 20 Jahren 10 Plätze bekommst !
Also ich für meinen Teil trete aus beiden aus .

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Verfasst: Fr 5. Okt 2018, 22:07
von FFWGK
Solang wir nicht wissen ob das 23.2 oder 23.2b betrifft würde ich den Ball flach halten.