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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 14:32
von 9x19
Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 14:51
von Alaskan454
9x19 hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 14:32
Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Das Frage ich mich auch schon seit Beginn dieses Threads.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 17:40
von Exitus
9x19 hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 14:32
Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Und du räumst echt immer alle Teile einer zerlegten Waffe, die du gerade reinigst in deinen Tresor wenn du aufs Klo gehst, oder dir ein Wasser in der Küche holst?
Das glaubst ja wohl selber nicht!
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 18:22
von 9x19
Exitus hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 17:40
Das glaubst ja wohl selber nicht!
Doch, ich glaube das nicht nur, sondern ich handhaben das genau so,
daß niemand auch nur eventuell Zugriff auf meine Waffen haben kann.
Aber mutmaßlich sehe ich das auch so, weil ich tatsächlich beruflich mit
Waffen gelernt und gelehrt habe einen Umgang zu pflegen,
und auch Waffen selbst geführt habe.
Und ja, gerne nochmal, das kanns net sein, daß man Schußwaffen rumliegen lässt.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Fr 3. Mai 2019, 18:30
von diver99
Exitus hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 17:40
9x19 hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 14:32
Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Und du räumst echt immer alle Teile einer zerlegten Waffe, die du gerade reinigst in deinen Tresor wenn du aufs Klo gehst, oder dir ein Wasser in der Küche holst?
Das glaubst ja wohl selber nicht!
Ich würde auch nie mein AR15 in Anwesenheit meiner Kinder oder meiner Frau am Küchentisch reinigen.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 11:30
von Maddin
9x19 hat geschrieben: Fr 3. Mai 2019, 14:32
Was mir echt nicht eingeht...
Warum ist das so schwer einzusehen, daß einfach keine Schußwaffe unbeaufsichtigt wo liegen bleiben darf/soll?
Ganz egal wer an der Tür klingelt, oder wie etwaige Hausgemeinschaften/Familie beschaffen sind, oder welche Umstände auch immer eintreten?
Ist das echt so schwer für viele schlicht das Werkzeug wieder einzusperren oder mitzunehmen?
Die Frage ist schon irgendwo berechtigt. Wenn man zB. hartnäckige Verschmutzungen hat ist es manchmal schon sehr sinnvoll das Öl länger einwirken zu lassen und die Waffenteile mal eine Zeit lang wo hinzustellen. Wo will man die Waffen in dieser Zeit aufbewahren ? Im Safe doch wohl kaum, das gibt nur eine große Sauerei...
Dass genau in diesem Moment die Kontrolle kommt ist eher unwahrscheinlich, aber möglich... Ich denke ein eigener Reinigungsraum (zB. im Keller) mit verschließbarer Tür ist für solche Fälle sehr nützlich.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:21
von bino71
Maddin hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 11:30
Dass genau in diesem Moment die Kontrolle kommt ist eher unwahrscheinlich, aber möglich... Ich denke ein eigener Reinigungsraum (zB. im Keller) mit verschließbarer Tür ist für solche Fälle sehr nützlich.
Und dann kommt das nächste Debakel, weil wie kommst in Keller einer Eigentumswohnung, wo Du noch xx Nachbarn hast
und wie sicherst gegen Einbruch, weil im Keller sitzen wirst auch nicht durchgehend.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:24
von Balistix
Sofern nur Berechtigte (dh WBK/WP im Fall von Kat B) anwesend sind, ist eine zerlegte Waffe am Esstisch wohl unproblematisch. Wenn man alleine zugegen ist, sowieso - entsprechenden Außenschutz vorausgesetzt.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:28
von Maddin
bino71 hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 13:21
Maddin hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 11:30
Dass genau in diesem Moment die Kontrolle kommt ist eher unwahrscheinlich, aber möglich... Ich denke ein eigener Reinigungsraum (zB. im Keller) mit verschließbarer Tür ist für solche Fälle sehr nützlich.
Und dann kommt das nächste Debakel, weil wie kommst in Keller einer Eigentumswohnung, wo Du noch xx Nachbarn hast
und wie sicherst gegen Einbruch, weil im Keller sitzen wirst auch nicht durchgehend.
Sowas ist natürlich immer problematisch. Ich ging jedoch von einem Einfamilienhaus aus.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:29
von Glock1768
Personen ohne WBK oder WP dürfen sehr wohl im Raum anwesend sein, sie dürfen die Teile nur nicht berühren ... So lächerlich das auch ist
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:31
von sauersigi
Entspannt euch....versucht einfach mal den Hausverstand auf euch wirken zu lassen....
Waffen der Kat B sind vor dem zufälligen Zugriff befugt anwesender Personen sicher zu verwahren.
Egal was und wodurch man beim Reinigen, Zerlegen, Funktionskontrolle etc. unterbrochen wird, Die Waffen sind zu versorgen!!!! Egal ,ob nur kurz etc...Uninteressant...Wir sind als Legalwaffenbesitzer immer im Fokus und sind verpflichtet selbst die kleinsten Unregelmäßigkeit zu vermeiden.
Das ist zumindet mein Anspruch.
Bitte vermeiden wir das öffentliche Herbeikonstruieren von möglichen Schwachstellen und "Kann man net trotzdem" Argumenten.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:41
von Balistix
sauersigi hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 13:31
Entspannt euch....versucht einfach mal den Hausverstand auf euch wirken zu lassen....
Waffen der Kat B sind vor dem zufälligen Zugriff befugt anwesender Personen sicher zu verwahren.
Egal was und wodurch man beim Reinigen, Zerlegen, Funktionskontrolle etc. unterbrochen wird, Die Waffen sind zu versorgen!!!! Egal ,ob nur kurz etc...Uninteressant...Wir sind als Legalwaffenbesitzer immer im Fokus und sind verpflichtet selbst die kleinsten Unregelmäßigkeit zu vermeiden.
Das ist zumindet mein Anspruch.
Bitte vermeiden wir das öffentliche Herbeikonstruieren von möglichen Schwachstellen und "Kann man net trotzdem" Argumenten.
Sofern Nichtberechtigte anwesend sind, volle Zustimmung.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:46
von sauersigi
Balistix hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 13:41
sauersigi hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 13:31
Entspannt euch....versucht einfach mal den Hausverstand auf euch wirken zu lassen....
Waffen der Kat B sind vor dem zufälligen Zugriff befugt anwesender Personen sicher zu verwahren.
Egal was und wodurch man beim Reinigen, Zerlegen, Funktionskontrolle etc. unterbrochen wird, Die Waffen sind zu versorgen!!!! Egal ,ob nur kurz etc...Uninteressant...Wir sind als Legalwaffenbesitzer immer im Fokus und sind verpflichtet selbst die kleinsten Unregelmäßigkeit zu vermeiden.
Das ist zumindet mein Anspruch.
Bitte vermeiden wir das öffentliche Herbeikonstruieren von möglichen Schwachstellen und "Kann man net trotzdem" Argumenten.
Sofern Nichtberechtigte anwesend sind, volle Zustimmung.
Klar! Zusatz, wenn berechtigte anwesend sind, lass ich auch mal was liegen. ..
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:55
von Maddin
Glock1768 hat geschrieben: Sa 4. Mai 2019, 13:29
Personen ohne WBK oder WP dürfen sehr wohl im Raum anwesend sein, sie dürfen die Teile nur nicht berühren ... So lächerlich das auch ist
Ja klar, aber vor Gericht musst du dich dann frei beweisen, auch wenns eigentlich umgekehrt sein sollte...
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Verfasst: Sa 4. Mai 2019, 13:56
von Glock1768
Bevor ich falsch verstanden werde, ich halte mich natürlich genauso an alle Gesetze, aber manches davon ist und bleibt einfach Blödsinn ...
Und das man den Begriff Besitz bzw innehabung überdenken sollte, das habe ich bei meinen Kommentaren zum Entwurf des neuen waffg ausführlich beschrieben ... Leider ohne Änderung im Gesetz