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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Di 20. Aug 2019, 22:11
von Emil
Promo hat geschrieben: Di 20. Aug 2019, 18:15
Die einzige Veranlassung für eine "Umschreibung" der Plätze (und nicht bloß die Meldung von "verbotenen Magazinen") sehe ich beim WP - weil da brauche ich die Genehmigung für die "verbotenen Magazine" ja wirklich. Das Gesetz wird aber in der Praxis wohl nicht umsetzbar, denn:
§ 17 Abs. 3:
[..]Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die
Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken.
Wenn ich zum Führen von 2 Waffen der Kat.B berechtigt bin und zukünftig z.B. meine Glock mit einem 33 Schuss Magazin führen will, dann muss die Behörde den WP auf 2 Kat.A Plätze umschreiben. Die zwei Kat.B Plätze dürfte sie aber eigentlich nicht weg streichen, weil man ansonsten immer ein großes Magazin angesteckt haben müsste, und das doch auch nicht geht ...
Das habe ich mir auch schon gedacht und da gehen meiner Meinung nach eigentlich nur zwei "sinnvolle" Umsetzungen wo man davon ausgehen kann dass es die erste nicht wird:
1. Die Behörde stellt dir einen WP für zwei Kat A
und zwei Kat B aus.
Das ist aus zwei Überlegungen wohl unwahrscheinlich:
Erstens werden quasi keine neuen WP für mehr als 2 Stück ausgestellt (theoretisch würde es ja offenbar gehen, im Waffenrecht Runderlass von Mai 2015 steht auf S. 31
Zwecks Hintanhaltung des nach ho. Ansicht zumindest optisch negativen Effektes, dass Personen die Berechtigung zum gleichzeitigen Führen einer großen Anzahl von Schusswaffen der Kat. B eingeräumt wird, erscheint folgende Vorgangsweise angezeigt:
a) Waffenpässe wären grundsätzlich nur mit einem Berechtigungsumfang von nicht mehr als 2 Schusswaffen der Kat. B auszustellen. ...)
Zweitens würde dies bei Personen, bei denen man nicht in einem Zug auf einer zusätzlich bereits vorhandenen WBK um zwei Stück Kat B reduzieren kann zu einer Erhöhung der insgesamt genehmigten Stückzahl führen, was ja ausdrücklich vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.
2. Die Behörde stellt dir einen WP für zwei Kat A aus und tragt auf der Rückseite bei "Behördliche Eintragungen" irgendetwas im Sinne von "Der Inhaber dieses WP ist berechtigt, statt zwei Schusswaffen der Kat A Schusswaffen der Kat B zu führen sofern die Gesamtanzahl von nicht mehr als zwei Stück nicht überschritten wird" oder ähnlich...
Gibt es eigentlich irgendwen hier im Forum der noch einen alten WP für mehr als 2 Stück besitzt..?

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Di 20. Aug 2019, 22:27
von Yukon
gewo hat geschrieben: Di 20. Aug 2019, 22:08
Du wie gesagt
Da bin ich zu wenig rechtlich bewandert
Du willst eine genehmigung
Dazu musst du etwas mitteilen
Den inhalt der mitteilung wirst du glaubhaft machen muessen
Sonst wird man dir die genehmigung ned erteilen oder
Rechtlich bewandert bin ich auch nicht mehr als Du.
Aber was die Glaubhaftmachung betrifft, wenn das WaffG eine Glaubhaftmachung verlangt, dann steht das an betreffender Stelle auch explizit so drin (§§12, 17, 18, 22, 23, etc.), die Altbestandsmeldung nach §58/13 verlangt aber keine Glaubhaftmachung sondern nur die Meldung.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 14:44
von spareribs
Die ganze Gacke an der Sache wird sein, das man seine genehmigten Kat A Pumperer dann nicht mehr verkaufen kann bzw. z.B. : seinem Sohn oder sonstigen Erben hinterlassen kann.
Ist wahrscheinlich manchem Kat A Besitzer total egal, aber ich möchte nicht, das mein Besitz nach meinem Tod dann einfach eingeschmolzen wird, wegen depperten EU Gesetzen....
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 15:01
von Bdave
Du kannst ja die Kat A wieder auf B runterstufen lassen.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 15:16
von gewo
spareribs hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 14:44
Die ganze Gacke an der Sache wird sein, das man seine genehmigten Kat A Pumperer dann nicht mehr verkaufen kann bzw. z.B. : seinem Sohn oder sonstigen Erben hinterlassen kann.
Ist wahrscheinlich manchem Kat A Besitzer total egal, aber ich möchte nicht, das mein Besitz nach meinem Tod dann einfach eingeschmolzen wird, wegen depperten EU Gesetzen....
Wennst du selber nimmer schaffen solltest wird sich doch wer finden der auf den magazinauswurfknopf drueckt damit das hi-cap magazin rausfaellt und die waffe kat B ist, oder?
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 15:23
von Yukon
spareribs hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 14:44
Die ganze Gacke an der Sache wird sein, das man seine genehmigten Kat A Pumperer dann nicht mehr verkaufen kann bzw. z.B. : seinem Sohn oder sonstigen Erben hinterlassen kann.
Ist wahrscheinlich manchem Kat A Besitzer total egal, aber ich möchte nicht, das mein Besitz nach meinem Tod dann einfach eingeschmolzen wird, wegen depperten EU Gesetzen....
Genau das ist der Grund, warum ich, auch auf dem Papier, aus meinen Kat B niemals Kat A machen werde.
Ich will mein Eigentum verkaufen/verschenken/vererben können, ohne dass sich der Staat im Auftrag einer ideen- und ratlosen EU einmischt.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 16:55
von Aardvark
Yukon hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 15:23
Ich will mein Eigentum verkaufen/verschenken/vererben können, ohne dass sich der Staat im Auftrag einer ideen- und ratlosen EU einmischt.
Keine Sorge, sollte sich der Staat wirklich einmischen wollen, dann bist deine Waffen so oder so los, egal ob mit oder ohne HiCap Mags
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 18:14
von Yukon
woolf hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 15:31
Yukon hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 15:23
spareribs hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 14:44
Die ganze Gacke an der Sache wird sein, das man seine genehmigten Kat A Pumperer dann nicht mehr verkaufen kann bzw. z.B. : seinem Sohn oder sonstigen Erben hinterlassen kann.
Ist wahrscheinlich manchem Kat A Besitzer total egal, aber ich möchte nicht, das mein Besitz nach meinem Tod dann einfach eingeschmolzen wird, wegen depperten EU Gesetzen....
Genau das ist der Grund, warum ich, auch auf dem Papier, aus meinen Kat B niemals Kat A machen werde.
Ich will mein Eigentum verkaufen/verschenken/vererben können, ohne dass sich der Staat im Auftrag einer ideen- und ratlosen EU einmischt.
Ich glaube nicht, dass dem so sein wird.
Eher schon: 30er Magazin rein --> Kat. A; Magazin wieder raus --> Kat. B.
Einzig und alleine dass du eine Bewilligung für Kat. A bekommst, wennst es meldest, nicht aber dass die Waffe dann generell zu Kat. A wird.
Es gibt viele Gründe die für so eine Regelung sprechen, und auch wenn man zwischen den Zeilen gelesen hat, kam man auf diesen Schluss nach der Roadshow.
Dein Wort in Gottes Gehörgang, dass so eine Regelung wirklich kommt, das wäre äußerst wünschenswert.
Was jedoch gegen eine solche Regelung spricht ist, soweit ich das noch im Gedächtnis habe, die Aussage, dass eine Waffe, wenn sie einmal als Kat A eingestuft wurde, immer Kat A bleiben wird und eine "Rückstufung auf Kat B nicht mehr möglich ist.
Mir fällt aber gerade nicht mehr ein, ob diese Aussage irgendwo bei EU-Verordnung gestanden ist, oder irgendwo in unserer Novelle des WaffG.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 18:14
von Yukon
Aardvark hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 16:55
Yukon hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 15:23
Ich will mein Eigentum verkaufen/verschenken/vererben können, ohne dass sich der Staat im Auftrag einer ideen- und ratlosen EU einmischt.
Keine Sorge, sollte sich der Staat wirklich einmischen wollen, dann bist deine Waffen so oder so los, egal ob mit oder ohne HiCap Mags
Wenn sich der Staat über ein erträgliches Maß hinaus einmischt, dann bin nicht ich meine Waffen los, sondern der Staat ist mich los.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 18:35
von The_Governor
Yukon hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 18:14
Aardvark hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 16:55
Yukon hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 15:23
Ich will mein Eigentum verkaufen/verschenken/vererben können, ohne dass sich der Staat im Auftrag einer ideen- und ratlosen EU einmischt.
Keine Sorge, sollte sich der Staat wirklich einmischen wollen, dann bist deine Waffen so oder so los, egal ob mit oder ohne HiCap Mags
Wenn sich der Staat über ein erträgliches Maß hinaus einmischt, dann bin nicht ich meine Waffen los, sondern der Staat ist mich los.
Gehst nach Neuseeland zur Jacinda?

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 19:05
von gewo
woolf hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 18:45
Aber abwarten, im Herbst solls ja neue Infos zu den HA geben.
sagt wer?
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 19:18
von rupi
gewo hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 19:05
woolf hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 18:45
Aber abwarten, im Herbst solls ja neue Infos zu den HA geben.
sagt wer?
die Gerüchteküche

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Verfasst: Mi 21. Aug 2019, 19:28
von Yukon
The_Governor hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 18:35
Yukon hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 18:14
Aardvark hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 16:55
Keine Sorge, sollte sich der Staat wirklich einmischen wollen, dann bist deine Waffen so oder so los, egal ob mit oder ohne HiCap Mags
Wenn sich der Staat über ein erträgliches Maß hinaus einmischt, dann bin nicht ich meine Waffen los, sondern der Staat ist mich los.
Gehst nach Neuseeland zur Jacinda?
Die fahren auf der Straße auf der falschen Seite, solche Länder sind mir, neben deren Waffengesetzen, suspekt
