Re: Schreckschuss: Praktikabilität und Sinnhaftigkeit
Verfasst: Di 3. Sep 2019, 12:49
Schreckschuss - Sinnhaftigkeit - meiner bescheidenen Meinung nach genau null-komma-josef
Praktikabilität ebenfalls
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gibt kein Fenster wo ein potentieller Einbrecher in meinen Hausgang gelangen könnteNydorian hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 12:05welcher einbrecher kommt durch die türe? hebeln die nicht üblicherweise fenster aus?weil Sicherheitstüre.
rechtlich ist nicht das "verhältnis" entscheidend sondern die "notwendigkeit".AUG-andy hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 13:01 Schusswaffe muss „schonend“ verwendet werden
„Diese kann ich schützen, auch mit Gewalt, und um die Gewalt durchzusetzen, kann ich auch zur Waffe greifen. Die Notwehr muss aber natürlich im Verhältnis zu dem Schaden stehen, der mir eventuell von dem Angreifer droht“,
wenn der typ rennt nachdem man einen warnschuss abgegeben hat hat man zwar die waffe eingesetzt, die notwehr vollzogen und die situation gelöst.§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
Wenn der oder die Einbrecher nach dem Warnschuss nicht Fersengeld geben dann geht der nächste Treffer auf den Körper!Nydorian hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 15:10rechtlich ist nicht das "verhältnis" entscheidend sondern die "notwendigkeit".AUG-andy hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 13:01 Schusswaffe muss „schonend“ verwendet werden
„Diese kann ich schützen, auch mit Gewalt, und um die Gewalt durchzusetzen, kann ich auch zur Waffe greifen. Die Notwehr muss aber natürlich im Verhältnis zu dem Schaden stehen, der mir eventuell von dem Angreifer droht“,wenn der typ rennt nachdem man einen warnschuss abgegeben hat hat man zwar die waffe eingesetzt, die notwehr vollzogen und die situation gelöst.§ 3. (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren.
auch ein warnschuss ist selbstverteidigung.
soweit ich das als nicht jurist verstanden habe ....
die frage, zu denen ich einfach keine daten finde, ist "wie oft reicht der warnschuss?" und wie bescheuert muss man sein um nicht wegzulaufen? sprich laufen die trottel in eine kugel weil sie glauben dass es "eh nur eine ssw" ist? oder was läuft in solchen köpfen falsch?Wenn der oder die Einbrecher nach dem Warnschuss nicht Fersengeld geben dann geht der nächste Treffer auf den Körper!
Alles andere von G u t m e n s c h e n vorgeschlagene ist da kontraproduktiv.
Ich glaube schon dass man das sieht wenn eine Kugel neben einen einschlägt.Nydorian hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 16:06die frage, zu denen ich einfach keine daten finde, ist "wie oft reicht der warnschuss?" und wie bescheuert muss man sein um nicht wegzulaufen? sprich laufen die trottel in eine kugel weil sie glauben dass es "eh nur eine ssw" ist? oder was läuft in solchen köpfen falsch?Wenn der oder die Einbrecher nach dem Warnschuss nicht Fersengeld geben dann geht der nächste Treffer auf den Körper!
Alles andere von G u t m e n s c h e n vorgeschlagene ist da kontraproduktiv.
Der Warnschuss ist doch nirgends gesetzlich vorgeschrieben soweit ich weiß.Nydorian hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 16:06die frage, zu denen ich einfach keine daten finde, ist "wie oft reicht der warnschuss?" und wie bescheuert muss man sein um nicht wegzulaufen? sprich laufen die trottel in eine kugel weil sie glauben dass es "eh nur eine ssw" ist? oder was läuft in solchen köpfen falsch?Wenn der oder die Einbrecher nach dem Warnschuss nicht Fersengeld geben dann geht der nächste Treffer auf den Körper!
Alles andere von G u t m e n s c h e n vorgeschlagene ist da kontraproduktiv.
Nur für Polizisten im Rahmen der polizeilichen Zwangsbefugnisse ist sowas vorgeschrieben. Waffengebrauchsgesetz 1969 §8 Abs 1Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 16:32 Der Warnschuss ist doch nirgends gesetzlich vorgeschrieben soweit ich weiß.
Wer kann denn von jemanden verlangen, der sich in einer Notwehrsituation befindet, das er noch
so Kaltschnäuzig ist und noch in die Luft ballert?
Selbst wenn es für Privatpersonen notwendig wäre: Wohin gibst du den Warnschuss ab ohne dabei möglicherweise jemanden zu gefährden? Im Eigenheim geht das vielleicht noch, aber in einer Eigentumswohnung mit Parteien neben/über/unter dir?§ 8. (1) Der lebensgefährdende Waffengebrauch gegen Menschen ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Gegenüber einer Menschenmenge ist die Androhung zu wiederholen. Als Androhung des Schußwaffengebrauches gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.
dreht sich, soweit mir bekannt, eben wieder um die "notwendigkeit".Aardvark hat geschrieben: Di 3. Sep 2019, 17:20 Den Warnschuss Bullshit kann ich auch nicht mehr lesen.
Enspringt dieser Fall Deiner Fantasie oder kannst diese Aussage vielleicht mit Gerichtsentscheiden untermauern?Nydorian hat geschrieben: Mi 4. Sep 2019, 09:49
dreht sich, soweit mir bekannt, eben wieder um die "notwendigkeit".
wenn du vom worst case ausgehst (täter ist schwer verletzt, überlebt aber hat folgeschäden) und der knilch sagt "na wenn man mich gewarnt hätte wäre ich eh weggelaufen" hast ein rechtliches problem, das du nicht (so sehr) hast wie wenn du einen warnschuss nachweisen kannst.