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Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 08:10
von cas81
Nordi hat geschrieben: Do 31. Okt 2019, 07:35
Sollte ich das Risiko eingehen und das Teil schon Ende Dezember mir holen ( falls es bis dahin keine klare Infos gibt ) ?
Hier hat niemand eine Glaskugel. Ich glaube zwar nicht, dass da noch schnell etwas verhindert wird (wozu denn, eine Änderung geht nachher jederzeit genauso), aber die einfachste und sicherste Variante wäre:
Einen schriftlichen Kaufvertrag errichten, in dem die Bedingung vereinbart wird, dass dieser Kaufvertrag entfällt, wenn das Gesetz vor dem Stichtag (und damit der geplanten Übergabe) entsprechend geändert wird. Die Anzahlung ist freilich in vollem Umfang zurück zu erstatten. Das kannst genauso gut per Mail machen, ihr müsst es nur vereinbaren und zwar so, dass es nachweisbar ist (also kein WhatsApp, wo er die Nachrichten ganz easy nachträglich löschen kann und sich der Beweis erschwert). Spätestens dann halten sich selbst die "hartgesottenen" Verkäufer dran.
(Eigentlich bräuchte es das gar nicht, weil hinzutretende dauerhafte Hindernisse in rechtlicher Sicht den Vertrag sowieso für absolut nichtig erklären. Aber erklär das einem Verkäufer, der unbedingt sein Zeug abstoßen will. Schriftlicher Vertrag erleichtert vieles)
Wenn er sich nicht darauf einlässt, dann würde ich von so einem zwielichtigen Verkäufer sowieso Abstand nehmen. Das ist erstens eigentlich eine Selbstverständlichkeit und zweitens bereits ex lege so.
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 08:16
von Nordi
@Cas81: Diese Idee ist echt toll, danke dir
Das werde ich auf jeden Fall so machen, aber ich hab halt weiterhin Sorge das dann rückwirkend gesagt wird " Öhm...nööö...die MR308 war eigentlich nicht legal als sie sie gekauft haben..."
Und dann läuft alles auf Szenario 3A und 3B raus =/ Aber ich werd das mit dem Vertrag auf jeden Fall machen, super Idee, danke dir nochmals dafür

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 09:27
von Lexman1
Verstehe ich komplett, aber wenn du es jetzt nicht durchziehst, dann wirst du dich ewig deswegen ärgern. Kenne ich leider von mir selbst

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 09:36
von Nordi
@Lex: Ja stimmt...wenn es nämlich wirklich stimmt das die MR308 nicht mehr hergestellt wird würde ich mich wirklich EWIG über mich selbst ärgern. Diese Waffe war der Grund warum ich überhaupt damals mit der WBK begonnen habe, weil ich habe immer gehofft das sie eines Tages doch legal wird

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 09:44
von hape
Das sind aber jetzt schon schöne Hirngespinste mit 14.03.2020 also die Variante 3A 3B. Das entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Das Gesetz ist beschlossen, die Verordnung sind auch nicht gändert worden und eine eventuelle grünliche Regierungsbeteiligung wird auch nichts ändern, da die Schwarzen das Innenministerium sicher nicht mehr hergeben und die Grünlinge billig abspeisen.
@Nordi Kauf dir das Ding, wenn du sie haben willst und jetzt die Chance dazu hast.

Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 09:48
von Nordi
Ja ich habs bewusst recht übertrieben beschrieben um zu verdeutlichen welche Sorgen, Gedanken ich bzgl dem Thema hab

Aber du und Lex und Cas haben sicher recht, kaufen und dankbar sein das ich mein Wunschgewehr am Ende doch noch bekommen kann / konnte.
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Do 31. Okt 2019, 10:18
von hape
Meine Hauptsorgen, wenn es um Änderung des Waffenrechts geht sind:
a) die EU mit ihren Hinterkammer-"Spezialisten" und Vordergrund-Populisten
b) ein medial wirksamer Zwischenfall mit einem HA, speziell wenn legal besessen in Österreich
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Mo 4. Nov 2019, 18:08
von Maddin
hape hat geschrieben: Do 31. Okt 2019, 10:18
Meine Hauptsorgen, wenn es um Änderung des Waffenrechts geht sind:
a) die EU mit ihren Hinterkammer-"Spezialisten" und Vordergrund-Populisten
b) ein medial wirksamer Zwischenfall mit einem HA, speziell wenn legal besessen in Österreich
Der Typ in Tirol hat 5 Menschen mit der Glock des Bruders erschossen, also welchen Unterschied macht es ?
Auch wenn ich dich natürlich verstehe und die Sorgen teile (gilt aber für andere Waffen genauso) ist die Verteufelung von Halbautomaten genauso Unsinn.
In Deutschland hat es gar keinen HA gebraucht um die Regelungen zu bekommen die man heute hat...
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Mo 4. Nov 2019, 20:27
von hape
@Maddin: Nur so falls es falsch angekommen, ich hab kein Problem mit HA in jeglicher Form und Ausgestaltung. Und eine Glock is ja immerhin technisch auch einer
Sonst siehe Australien und Neuseland, dort gings Express. Oder GB,...
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Di 5. Nov 2019, 14:28
von Nordi
Also ich bin jetzt langsam echt unsicher ob ich wirklich die MR kaufen sollte...nicht das ich sie am Ende wieder zurück geben muss -_- oder gach komplett abkassiert wird und das Geld völlig verliere.
Ich bin ja nicht mal sicher ob der Erwerb MIT 14.12 oder NACH 14.12 ( also 15.12 ) legal sein wird...
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Di 5. Nov 2019, 15:38
von Lexman1
Weshalb nun wieder diese unnötige Angst?
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Di 5. Nov 2019, 18:29
von Nordi
@Lexman: Also angezahlt ist sie...und ich will sie wirkilch gern haben...aber irgendwie höre ich immer nur 2 Versionen
1) kauf sie , einfach so wegnehmen kann man sie dir nicht
oder
2) kauf sie nicht, die ist nicht automatisch legal mit 14.12, am Ende wird sie dir abgenommen und das Geld ist weg...
Und auch hier im Forum schwanken ja die Meinungen bzgl dem Thema extrem zwischen diesen beiden Standpunkten =/
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Di 5. Nov 2019, 18:41
von AUG-andy
Nordi hat geschrieben: Di 5. Nov 2019, 18:29
@Lexman: Also angezahlt ist sie...und ich will sie wirkilch gern haben...aber irgendwie höre ich immer nur 2 Versionen
1) kauf sie , einfach so wegnehmen kann man sie dir nicht
oder
2) kauf sie nicht, die ist nicht automatisch legal mit 14.12, am Ende wird sie dir abgenommen und das Geld ist weg...
Und auch hier im Forum schwanken ja die Meinungen bzgl dem Thema extrem zwischen diesen beiden Standpunkten =/
Ich kann dich verstehen
Ob das Gesetz so umgesetzt wird steht noch in den Sternen.
Das jetzt so viele neue HA eingestuft werden kann ich mir auch wieder nicht vorstellen. Entscheiden musst es du allein.
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Di 5. Nov 2019, 19:11
von Lexman1
Variante 2 ist stark unwahrscheinlich. Außerdem nehme ich nicht an, dass dir dein Händler eine nicht zugelassene Waffe verkaufen wird. Im schlimmsten Fall bekommst deine Anzahlung zurück (soweit meine Erwartungshaltung).
Re: Kauf von halbautomatischen Gewehren und Karabinern ab 14.12.2019
Verfasst: Di 5. Nov 2019, 20:38
von Yukon
Nordi hat geschrieben: Di 5. Nov 2019, 18:29
@Lexman: Also angezahlt ist sie...und ich will sie wirkilch gern haben...aber irgendwie höre ich immer nur 2 Versionen
1) kauf sie , einfach so wegnehmen kann man sie dir nicht
oder
2) kauf sie nicht, die ist nicht automatisch legal mit 14.12, am Ende wird sie dir abgenommen und das Geld ist weg...
Und auch hier im Forum schwanken ja die Meinungen bzgl dem Thema extrem zwischen diesen beiden Standpunkten =/
Hast Du die Anzahlung unter den Bedingungen geleistet, die dir cas81 (ich glaub es war cas81) vorgeschlagen hat?
Falls ja, dann ist dein Risiko minimal...