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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 18:52
von Nuss_95
gunlove hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 17:16
Nuss_95 hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 15:04
kurtk hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 14:57 Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.
Meine Info lautet: An der Gesamtzahl der Plätze ändert sich nichts. Aber für alles was Kat A wird, verlierst du einen Kat B Platz.
Jo eh. Du hast jetzt z.B. 2 Plätze mit 2 Kat B. Danach hast 2 Plätze mit einer Kat B und einer Kat A belegt.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Do 7. Nov 2019, 19:34
von Emil
Nuss_95 hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 18:52
gunlove hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 17:16
Nuss_95 hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 15:04

Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.
Meine Info lautet: An der Gesamtzahl der Plätze ändert sich nichts. Aber für alles was Kat A wird, verlierst du einen Kat B Platz.
Jo eh. Du hast jetzt z.B. 2 Plätze mit 2 Kat B. Danach hast 2 Plätze mit einer Kat B und einer Kat A belegt.
Konnte eigentlich in der Zwischenzeit jemand in Erfahrung bringen ob man dann bei einem WP mit (nur) 2 Kat A Plätzen (2x Z 7 also für 2x Kurzwaffen mit je >20 Schuss Magazinen) auch stattdessen eine normale Kat B Kurzwaffe, z.B. einen Revolver den man auf der WBK hat, führen darf? :?:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 08:49
von TheCursedBaron
Hallo Leute. Ich wollte mich vorige Woche schon melden, aber ich bin erkrankt und konnte nicht.
Ich war auf der BH Scheibbs und habe mich nach den ersten Schulungen erkundigt. Die Damen haben mir diverse Fragen sehr freundlich beantwortet, aber auch darauf hingewiesen, dass sie das Ganze noch nicht schriftlich haben, weswegen ihr sie und mich bitte nirgends zitieren solltet ;) - Ich werde Ende November nochmal nachfragen und eventuell nachbessern, sollte da etwas falsch interpretiert worden sein.

Folgende Dinge sind mir zugetragen worden:
1) Es gibt keinen Verkaufsstopp für Magazine über 10 respektive 20 Schuss (Pistole)

2) Man kann sich somit Magazine kaufen, so viel man will, da es sich ja um freie Waffenteile handelt. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob man sie auch melden muss (Würde aber Sinn machen, weil man sie damit ja als Altbestand deklarieren würde)

3) Man kann Magazine auf Lager kaufen, auch wenn man die Waffe noch nicht hat. Kauft man sich die Waffe dann später, auch nach der Übergangsfrist von 2 Jahren und hat große Magazine dafür, ist es grundsätzlich kein Problem, die Waffe auf Kat. A umschreiben zu lassen. Man muss nur die 74€+ für eine neue WBK berappen.

4) Hat man schon die Waffe mit den großen Mags als Kat. A auf der WBK und kauft sich z.B. 10 weitere große Magazine, muss man sie natürlich zur Waffe eintragen lassen und wie bei Punkt 3 wieder 74€+ für eine neue WBK blechen.

5) Eh schon bekannt: Mann kann auch nach der Übergangsfrist eine Waffe mit großen Magazinen (kein Altbestand) als Kat. A mit Magazinen anmelden, sofern man einen triftigen Grund hat.

6) Hat man schon z.B. eine Glock 17 mit 33er Magazinen als Kat. A und kauft sich eine zweite Glock 9x19 dazu, in die eins der Magazine auch hinein passt, kann man auch diese Glock ebenfalls als Kat. A eintragen lassen und brennt halt wieder die 74€+.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 08:59
von Papa Bär
Ok, anscheinend spielt man das Spielchen übers Geld, da jeder meldepflichtige Kauf auch eine Änderung auf der WBK nach sich ziehen wird.
Will man also wirklicxh jedes HiCap Mag auf der WBK anführen? Kann ich mir nicht vorstelken....

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 09:18
von BR1
Das hört sich für mich so an, als wäre der Stichtag 14.12. nicht besonders relevant für den Besitz von Magazinen und Waffen - so fern ich das richtig verstanden habe.
Man kann die Magazine in der Zeit danach kaufen, man kann die Waffen danach kaufen, erst zwei Jahre später wirds dann schwieriger.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 12:01
von mastercrash
Emil hat geschrieben: Do 7. Nov 2019, 19:34 Konnte eigentlich in der Zwischenzeit jemand in Erfahrung bringen ob man dann bei einem WP mit (nur) 2 Kat A Plätzen (2x Z 7 also für 2x Kurzwaffen mit je >20 Schuss Magazinen) auch stattdessen eine normale Kat B Kurzwaffe, z.B. einen Revolver den man auf der WBK hat, führen darf? :?:
Das muss sicherlich so sein. Zwar hat das WaffG nicht viel mit mit Logik zu tun aber stell dir folgende Situation vor:
Jemand hat einen WP mit einem Kat A Z 7 Platz und führt eine Glock 19 mit 15 Schuss.

Kommt ein Polizist: Das gibt eine Strafanzeige wegen unerlaubten Führens einer Kurzwaffe. Ja warum? Sie sind nur berechtigt diese Waffe mit mehr als 20 Schuss Magazin zu führen. Das 15er Mag ist da eindeutig zu klein.

Das wäre so idiotisch, passend für eine Comedy-Sendung. Sieht man in Zukunft den bewaffneten Sicherheitsdienst nur noch mit 33er Mags in den Glocks. Fragt jemand: Warum haben Sie so viel Munition dabei?
Das Gesetz sieht nach der Waffengesetz-Verschärfung aus Sicherheitsgründen vor, dass ich mehr als 20 Patronen dabei haben muss, sonst mache ich mich strafbar :D

Daher muss ein Kat A Z 7 oder Z 8 Platz auch immer gleichzeitig als gewöhnlicher Kat B Platz zu interpretieren sein.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 13:29
von susi
Wäre es von Vorteil, wenn ich alle dafür möglichen Waffen die ich besitze auf Kat A umschreiben lasse? Kann ja nicht schaden (außer einmalig die €74,- zu bezahlen). Mein AUG kann ich ja dann trotzdem mit einem 10er Magazin weiter verwenden. Genauso die Glock mit einem kleinen Magazin.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 21:53
von Oicw
Sehr komisch, was passiert wenn man sich Magazine kauft aber es nicht umschreiben lässt. Ist man bei einer Überprüfung fällig oder erst wenn man zb am Schiessstand es benutzt oder geladen rumliegen hat?
Sprich ich erweitere meine WBK-> €€
Kaufe Waffe->€€
Danach Magazin->€
Und wieder WBK Melden->€€

Heißt jeder Magazinkauf schickt einen zur BH eintragen lassen 🤔

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 23:09
von hape
Könnte a österreichische Lösung werden. Es geht praktisch weiter, wie vorher. Nur mehr Bürokratie und da Staat greift in Bürger ins Tascherl. :lol:

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mo 11. Nov 2019, 23:32
von Emil
Oicw hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 21:53 Sehr komisch, was passiert wenn man sich Magazine kauft aber es nicht umschreiben lässt. Ist man bei einer Überprüfung fällig oder erst wenn man zb am Schiessstand es benutzt oder geladen rumliegen hat?
Sprich ich erweitere meine WBK-> €€
Kaufe Waffe->€€
Danach Magazin->€
Und wieder WBK Melden->€€

Heißt jeder Magazinkauf schickt einen zur BH eintragen lassen 🤔
Aus dem Gesetzestext ist für mich nicht zu entnehmen, dass man "gezwungen" wird:
Also für denn Fall, dass man z.B. jetzt ein 30er AUG Magazin aber kein AUG-Z besitzt, man das Magazin fristgerecht innerhalb von 2 Jahren meldet wird es als Kat A nach § 17 Z 10 gemeldet.
Kauft man sich in sagen wir 4 Jahren ein AUG-Z dann hat man eine Kat B Waffe (das AUG-Z) und eine Kat A § 17 Z 10 "Waffe" (das alte Magazin).
Bei einer Überprüfung zeigt man beide Waffen vor, Problem dürfte man nur bekommen wenn man verbotenerweise das große Magazin an das Kat B AUG-Z ansteckt. (Das wäre nämlich nur erlaubt, wenn man das AUG-Z als Kat A § Z 7 Waffe meldet)
Am behördlich genehmigten Schießstand fallen Kat A § 17 Waffen auch unter das Schießstättenprivileg (im Gegensatz zu Kat A § 18 - Kriegsmaterial), das Anstecken an die Kat B Waffe (wodurch man ja eine Kat A § Z 7 Waffe macht) sollte demnach erlaubt sein.

Ist irgendwer anderer Ansicht oder hat eine bessere Erklärung oder gar neue Informationen zu dem Thema..?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 00:29
von hasgunz
hape hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 23:09 Könnte a österreichische Lösung werden. Es geht praktisch weiter, wie vorher. Nur mehr Bürokratie und da Staat greift in Bürger ins Tascherl. :lol:
Klingt eher nach Schweiz :mrgreen:

LG

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 04:13
von mastercrash
Emil hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 23:32
Oicw hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 21:53 Sehr komisch, was passiert wenn man sich Magazine kauft aber es nicht umschreiben lässt. Ist man bei einer Überprüfung fällig oder erst wenn man zb am Schiessstand es benutzt oder geladen rumliegen hat?
Sprich ich erweitere meine WBK-> €€
Kaufe Waffe->€€
Danach Magazin->€
Und wieder WBK Melden->€€

Heißt jeder Magazinkauf schickt einen zur BH eintragen lassen 🤔
Aus dem Gesetzestext ist für mich nicht zu entnehmen, dass man "gezwungen" wird:
Also für denn Fall, dass man z.B. jetzt ein 30er AUG Magazin aber kein AUG-Z besitzt, man das Magazin fristgerecht innerhalb von 2 Jahren meldet wird es als Kat A nach § 17 Z 10 gemeldet.
Kauft man sich in sagen wir 4 Jahren ein AUG-Z dann hat man eine Kat B Waffe (das AUG-Z) und eine Kat A § 17 Z 10 "Waffe" (das alte Magazin).
Bei einer Überprüfung zeigt man beide Waffen vor, Problem dürfte man nur bekommen wenn man verbotenerweise das große Magazin an das Kat B AUG-Z ansteckt. (Das wäre nämlich nur erlaubt, wenn man das AUG-Z als Kat A § Z 7 Waffe meldet)
Am behördlich genehmigten Schießstand fallen Kat A § 17 Waffen auch unter das Schießstättenprivileg (im Gegensatz zu Kat A § 18 - Kriegsmaterial), das Anstecken an die Kat B Waffe (wodurch man ja eine Kat A § Z 7 Waffe macht) sollte demnach erlaubt sein.

Ist irgendwer anderer Ansicht oder hat eine bessere Erklärung oder gar neue Informationen zu dem Thema..?
Hatte ich bislang auch so gesehen, aber der Beitrag von TheCursedBaron oben hat mich hoffen lassen:
TheCursedBaron hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 08:49 3) Man kann Magazine auf Lager kaufen, auch wenn man die Waffe noch nicht hat. Kauft man sich die Waffe dann später, auch nach der Übergangsfrist von 2 Jahren und hat große Magazine dafür, ist es grundsätzlich kein Problem, die Waffe auf Kat. A umschreiben zu lassen. Man muss nur die 74€+ für eine neue WBK berappen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 06:53
von Oicw
Was ändert sich nach der Übergangsfrist?

So klingt es etwas sinnfrei wenn man alles kaufen darf.
Wird die genaue Anzahl und Typ der Magazine vermerkt? Stelle mir das spaßig vor wenn man eines verliert oder kaputt wird 🤔
Für mich klingt das unschlüssig, wenn man es haben darf aber es nicht dranstecken darf.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 08:09
von TheCursedBaron
Wie gesagt, mehr genaue Infos hab ich noch nicht und sehe das immer mit einer Prise Salz. Und bezüglich der Konfusion zu der Übergangsfrist und den Magazinen sag ich nur: Was erwarten wir uns von einer Gesetzesnovelle, wo die Initiatoren keine Ahnung von der Materie haben?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 12. Nov 2019, 10:05
von RcL
TheCursedBaron hat geschrieben: Mo 11. Nov 2019, 08:49 5) Eh schon bekannt: Mann kann auch nach der Übergangsfrist eine Waffe mit großen Magazinen (kein Altbestand) als Kat. A mit Magazinen anmelden, sofern man einen triftigen Grund hat.
Das stell ich mir schwierig vor, wie willst du 20+ Mags für eine FFW rechtfertigen? Auch die 10+ für HAs dürften nicht soo einfach sein, oder?

Aktuell hader ich wirklich mit der Regelung, hab ein AR-15 und eine Beretta und genau 2 Plätze (daran kann ich so schnell auch nix ändern, ein Unfall hat mich für die benötigten Listen außer Gefecht gesetzt).. Tausch ich die Beretta innerhalb eines Monats mit einer Glock samt großen Mags? Nehm ich lieber den .308 HA stattdessen? Einfach warten und das Zeug später kaufen, mit der Gefahr dass ich weder einen HA mit großem Mag, noch die Glock mit großem Mag ausreichend rechtfertigen kann, evtl. noch dazu mit einer möglichen zeitlichen Beschränkung der Kat A Ausnahme?

Zum Speiben....