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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 09:31
von Davomon1979
PrometheusV hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 07:52
gewo hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 07:49
PrometheusV hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 07:44 Hallo Gewo,
Wie ist es eigentlich wenn ich zb. ein Hera Wechselsystem gemeldet habe auf der Karte die einen Platz einnimmt?30iger Magazine sind vorhanden ,Lower ebenfalls da ja frei ,wird jetzt mein WS dann mit denn Mags als ganze Kat A Waffe gewertet ?
Naja
Als §17/1 wechselsystem halt

Steht zwar im ungeklaert thread aber einkollege hat dazu was aus der gesetzeskommentierung gepostet

Ich geh davon aus dass das ein standardfall ist
Okay danke das passt für mich :) Dann besitze ich in Zukunft ein Kat A Wechselsystem die aber als ganze Waffe gewertet wird ,ich kann sie auch im zusammengebauten Zustand im Schrank stehen lassen da Lower sowieso frei sind und ich kein weiteres AR besitze.
Da du für dein Hera Wechselsystem keinen § 23 Abs 2 Bescheid hast. - Musst die Waffe aber jedenfalls innerhalb der 2 Jahre melden!!!!

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 09:47
von Davomon1979
McMonkey hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 07:57 Kann ich nun Altbesitz-Magazine (keine entsprechender HA vorhanden) nach dem ich diese Magazin WBK beantragt habe nun weiter kaufen? - (ich bin vielleicht zu blöd um es zu verstehen :shifty: )

viewtopic.php?p=751168#p751164
Angenommen du hast derzeit:
  • Glock 17 mit 33 Schuss Magazin
  • Steyr AUG mit 30 Schuss Magazin
  • 30 Schuss AR15 Magazin
Dann darfst du sobald du nach der Altbestandsmeldung die neue WBK hast (sofern nicht weitere Einschränkungen auf der WBK vermerkt sind):
  • High Cap Magazine für die Glock 17, und
  • High Cap Magazine für das Steyr AUG kaufen


AR15 high cap Magazine darfst nicht kaufen. AR10 High Cap genausowenig.

Wenn jemand anders sieht bitte kommentieren.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 09:51
von Reverend45
Davomon1979 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 09:47 Angenommen du hast derzeit:
  • Glock 17 mit 33 Schuss Magazin
  • Steyr AUG mit 30 Schuss Magazin
  • 30 Schuss AR15 Magazin
Dann darfst du sobald du nach der Altbestandsmeldung die neue WBK hast (sofern nicht weitere Einschränkungen auf der WBK vermerkt sind):
  • High Cap Magazine für die Glock 17, und
  • High Cap Magazine für das Steyr AUG kaufen


AR15 high cap Magazine darfst nicht kaufen. AR10 High Cap genausowenig.

Wenn jemand anders sieht bitte kommentieren.
Häh? Das macht doch absolut keinen Sinn? Wieso sollte man AUG Magazine kaufen dürfen aber AR Magazine nicht? Sind doch beide 30 Schuss, scheiß egal für welches System?

Auch wenn ich die Waffe dazu hab kann ich keine mehr dazu kaufen, darum ja auch Altbestand...oder überseh ich hier was?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 09:52
von PrometheusV
Davomon1979 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 09:31
PrometheusV hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 07:52
gewo hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 07:49

Naja
Als §17/1 wechselsystem halt

Steht zwar im ungeklaert thread aber einkollege hat dazu was aus der gesetzeskommentierung gepostet

Ich geh davon aus dass das ein standardfall ist
Okay danke das passt für mich :) Dann besitze ich in Zukunft ein Kat A Wechselsystem die aber als ganze Waffe gewertet wird ,ich kann sie auch im zusammengebauten Zustand im Schrank stehen lassen da Lower sowieso frei sind und ich kein weiteres AR besitze.
Da du für dein Hera Wechselsystem keinen § 23 Abs 2 Bescheid hast. - Musst die Waffe aber jedenfalls innerhalb der 2 Jahre melden!!!!
Ich melde am 15.12 meine Magazine und daraus resultiert das meine Hera eine Kat A wird ,so ist der Plan.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 09:54
von PrometheusV
Reverend45 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 09:51
Davomon1979 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 09:47 Angenommen du hast derzeit:
  • Glock 17 mit 33 Schuss Magazin
  • Steyr AUG mit 30 Schuss Magazin
  • 30 Schuss AR15 Magazin
Dann darfst du sobald du nach der Altbestandsmeldung die neue WBK hast (sofern nicht weitere Einschränkungen auf der WBK vermerkt sind):
  • High Cap Magazine für die Glock 17, und
  • High Cap Magazine für das Steyr AUG kaufen


AR15 high cap Magazine darfst nicht kaufen. AR10 High Cap genausowenig.

Wenn jemand anders sieht bitte kommentieren.
Häh? Das macht doch absolut keinen Sinn? Wieso sollte man AUG Magazine kaufen dürfen aber AR Magazine nicht? Sind doch beide 30 Schuss, scheiß egal für welches System?
macht eh keinen Sinn ,Du kannst ganz normal deine AR Magazine dann mit der Magazine WBK oder mit deinem Kat A Platz erwerben wegen Altbestand .
So hab ich das Verstanden.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:01
von Baxter
Reverend45 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 09:51
Davomon1979 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 09:47 Angenommen du hast derzeit:
  • Glock 17 mit 33 Schuss Magazin
  • Steyr AUG mit 30 Schuss Magazin
  • 30 Schuss AR15 Magazin
Dann darfst du sobald du nach der Altbestandsmeldung die neue WBK hast (sofern nicht weitere Einschränkungen auf der WBK vermerkt sind):
  • High Cap Magazine für die Glock 17, und
  • High Cap Magazine für das Steyr AUG kaufen


AR15 high cap Magazine darfst nicht kaufen. AR10 High Cap genausowenig.

Wenn jemand anders sieht bitte kommentieren.
Häh? Das macht doch absolut keinen Sinn? Wieso sollte man AUG Magazine kaufen dürfen aber AR Magazine nicht? Sind doch beide 30 Schuss, scheiß egal für welches System?

Auch wenn ich die Waffe dazu hab kann ich keine mehr dazu kaufen, darum ja auch Altbestand...oder überseh ich hier was?

Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

= Du hast eine Bewilligung für deine Schusswaffe nach §17 Abs 1 Z7/8/11-> du brauchst keine weitere Bewilligung für den Erwerb von Magazinen.

Wie kommst du zu so einer Bewilligung? Nun zb durch die Meldung von Altbestand:

(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes
BGBl. I Nr. XX/2018 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11
rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig,
wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden.
Für verbotene
Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine
Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen
Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Die bestehende Waffenbesitzkarte
oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der
Behörde entsprechend einzuschränken.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:06
von Reverend45
Ja eben, Besitz oder Führen, ich lese hier kein Wort davon dass man noch welche KAUFEN darf.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:08
von hari
steht da explizit dass der erwerb verboten ist?

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:08
von Reverend45
Das war doch der ganze Sinn von der aktion? Ich kapiers nicht, absolut nicht.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:11
von Balistix
Wie Baxter schon sagte: Wenn du Waffen als Altbestand hast, darfst du für diese weiterhin Magazine erwerben. Hast du nur Magazine, darfst du diese weiterhin besitzen, aber keine neuen kaufen.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:13
von hari
Reverend45 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 10:08 Das war doch der ganze Sinn von der aktion? Ich kapiers nicht, absolut nicht.
ich hab den text gerade nicht vor mir, aber der Erwerb muss ja nicht explizit verboten sein wenn man es sowieso nicht Besitzen darf. Hast Du also fuer den Besitz eine Ausnahmegenehmigung waere der Erwerb weiterhin moeglich. Ausser das Gesetz verbietet eben auch den Erwerb.

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:13
von Reverend45
...wofür hab ich dann jetzt magazine eingebunkert wenn ich sie eh weiter kaufen kann? dachte der ganze sinn war dass man sie ohne die sportschützenbescheinigung (wie auch immer die aussehen soll) eben NICHT mehr kaufen darf....

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:16
von PrometheusV
Reverend45 hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 10:13 ...wofür hab ich dann jetzt magazine eingebunkert wenn ich sie eh weiter kaufen kann? dachte der ganze sinn war dass man sie ohne die sportschützenbescheinigung (wie auch immer die aussehen soll) eben NICHT mehr kaufen darf....
:lol: das ist ja das witzige das ihr euch eindeckt mit unzähligen AR15 Magazinen wenn ihr eh ein Ar besitzt :lol:

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:19
von Nordi
Moment mal...was is jetzt hier los? Ich dachte ich kann nach dem 14.12 nur noch dann "große Magazine" kaufen wenn ich die passende Waffe dazu habe UND "Edelsportschütze" bin. Und jetzt auf einmal ist es quasi doch nicht so "schlimm" und ich kann die weiterhin kaufen?

WTF? 0o

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt

Verfasst: Di 19. Nov 2019, 10:22
von Reverend45
Nordi hat geschrieben: Di 19. Nov 2019, 10:19 Moment mal...was is jetzt hier los? Ich dachte ich kann nach dem 14.12 nur noch dann "große Magazine" kaufen wenn ich die passende Waffe dazu habe UND "Edelsportschütze" bin. Und jetzt auf einmal ist es quasi doch nicht so "schlimm" und ich kann die weiterhin kaufen?

WTF? 0o
wenigstens bin ich nicht der einzige den das grade massiv verwirrt...