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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 10:58
von AUG-andy
Parallaxe hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 10:09
Wo melde ich eigentlich einen Altbestand bzw. an wen? Und wie? Per Mail? Als pdf? Eingeschrieben?
Die Auskunft habe ich vorige Woche erhalten :
( Erkundige dich bei deiner Behörde

)
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Beitrag von AUG-andy » Do 21. Nov 2019, 10:41
Vor 5 Minuten bei der LPD Wien angerufen. 01-31310/79412
Ich wollte wissen wie die Altbestandsmeldung von statten geht.
Ob die Meldung direk am Schottenring oder am Kommissariat eingereicht wird.
Die sehr nette Dame am Telefon hat mir folgendes erklärt :
1) Bitte Bitte erst Ende Jänner den Antrag stellen
2) Sie wissen derzeit überhaupt nicht wie das Einreichen funktionieren soll
3) Ob direkt vor Ort , per Mail , oder am Kommissariat ist noch nicht geklärt
4) Bitte nochmal kurz vor Weihnachten anrufen, vielleicht wissen sie dann schon mehr
5) Ebenso ist die Meldung der "nur Magazine" noch nicht geklärt
War ein sehr freundliches Telefonat, aber die Stimme wirkte trotzdem sehr gestresst.
Scheint ein echtes Chaos zu verursachen auf den Behörden die Altbestandsmeldung
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 11:14
von Teal'c
wenn man nicht gleich ab 14.12. melden kann/soll sondern erst später. Braucht man dann die Rechnung für die gekaufen Altbestand Magazine auch mit?
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 11:15
von KGR84
Teal'c hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 11:14
wenn man nicht gleich ab 14.12. melden kann/soll sondern erst später. Braucht man dann die Rechnung für die gekaufen Altbestand Magazine auch mit?
Ich glaube kaum, dass man Rechnungen vorweisen muss, ich habe für 90% meiner Mags keine Rechnungen, und das wird vielen so gehen.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 11:16
von Teal'c
KGR84 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 11:15
Teal'c hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 11:14
wenn man nicht gleich ab 14.12. melden kann/soll sondern erst später. Braucht man dann die Rechnung für die gekaufen Altbestand Magazine auch mit?
Ich glaube kaum, dass man Rechnungen vorweisen muss, ich habe für 90% meiner Mags keine Rechnungen, und das wird vielen so gehen.
ich ebenso wenig. Nur für die, die ich in den letzten zwei Monaten gekauft hab. Das waren aber eh einige...

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 11:31
von Joewood
Vergiss nicht, dass man Die Mags seit jeher im Army Shop (Kein Waffengeschäft) bekommen hat ( ist das eigentlich noch immer so?)... will gar nicht wissen, wie viele Leute sowas daheim herum liegen haben und es gar nicht mehr wissen und mangels WBK sich dafür auch nicht interessieren und dann plötzlich "kriminell" sind, weil sie es auch nach 2 Jahren nicht mehr wissen, dass sie sich als Teenager ein paar coole M16 Mags gekauft haben...
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 12:03
von Teal'c
nicht nur Army Shop. Auch die Flohmärkte! Auf den Größeren sind meist Militaria Händler dabei (Gewand, Zeug, Magazine....)
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 12:55
von rupi
Promo hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 09:48
rhodium hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 23:33
1.) ist die WBK für Magazine an 21 oder an 18? Was ist (theoretisch) mit einem 15- jährigen der ein Uzi-Magazin besitzt?
Ist vollkommen irrelevant und keine WBK/WP notwendig, weil das Gesetz nur Magazine für HA Schusswaffen reglementiert, die Uzi aber ein VA ist.
das glaubst doch wohl selber ned hoff ich
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:24
von fast12
Promo hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 09:48
Ist vollkommen irrelevant und keine WBK/WP notwendig, weil das Gesetz nur Magazine für HA Schusswaffen reglementiert, die Uzi aber ein VA ist.
Diese Behauptung ist sehr gewagt. Ich würde das keinesfalls mit meiner Waffenbehörde ausdikutieren wollen.
Generell gilt, dass man sich für Altbestand so viele Ausnahmegenehmigungen wie irgendwie möglich holen sollte!
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:27
von gewo
KGR84 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 12:11
Wird ja lustig mit Magazinen die man Besitzt aber keine Waffen dazu ... wo wird das eingetragen/vermerkt? Wohl nicht auf der WBK?!
eher ja
17/1/10
und
17/1/9
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 13:28
von mastercrash
Promo hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 09:48
rhodium hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 23:33
1.) ist die WBK für Magazine an 21 oder an 18? Was ist (theoretisch) mit einem 15- jährigen der ein Uzi-Magazin besitzt?
Ist vollkommen irrelevant und keine WBK/WP notwendig, weil das Gesetz nur Magazine für HA Schusswaffen reglementiert, die Uzi aber ein VA ist.
Wunderbar, hab mal 10 alte gebrauchte Colt Industries M4 Blech-Magazine der US Army gekauft. Sind ja für einen Vollautomaten gebaut worden, demnach nicht reglementiert.
Man kann sich sicher sein, dass da wohl keine Behörde bei dieser Rechtsmeinung mitspielen wird...
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 15:29
von Promo
fast12 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 13:24
Diese Behauptung ist sehr gewagt. Ich würde das keinesfalls mit meiner Waffenbehörde ausdikutieren wollen.
Generell gilt, dass man sich für Altbestand so viele Ausnahmegenehmigungen wie irgendwie möglich holen sollte!
Sie ist nicht gewagt. Leis das Gesetz.
mastercrash hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 13:28
Wunderbar, hab mal 10 alte gebrauchte Colt Industries M4 Blech-Magazine der US Army gekauft. Sind ja für einen Vollautomaten gebaut worden, demnach nicht reglementiert.
Man kann sich sicher sein, dass da wohl keine Behörde bei dieser Rechtsmeinung mitspielen wird...
Lies das Gesetz doch mal genau. Steht ausdrücklich:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
Ich kann dem hier nicht entnehmen, dass ein Magazin für eine vollautomatische Schusswaffe daher verboten sein soll, unabhängig von der Magazinkapazität. Natürlich heißt es nicht, dass du dann dieses Magazin auch an einen Halbautomaten anstecken darfst - eben genau nicht, weil du dann eine verbotene Waffe gebaut hast.
Dies ist die vollkommen gleiche Logik wie bei den Gewehrscheinwerfern (war früher verboten) gegenüber Pistolenlicht (war früher schon erlaubt). Nur weil ich eine Pistolenlampe auch auf ein Gewehr montieren kann, heißt es nicht, dass es verboten ist - erst dann, wenn ich es mache. Das BMI hat hier immer auf das Wesen (wofür wurde es gemacht) abgestellt.
Gleiche Logik wäre daher hier auch anzuwenden. Selbst wenn ich einen HA habe, wo ein VA Magazin rein passt, mach ich mich erst dann strafbar, wenn ich das VA Magazin anstecke.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 15:51
von bino71
Ist aber Deine Interpretation des Gesetzes. Mehr nicht.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 16:10
von Promo
Oh toll. Dann erleuchte uns mit deiner Interpretation wieso hier halbautomatisch und nicht einfach automatisch oder auch halb- und vollautomatisch steht. Meine Meinung habe ich kund getan und begründet, der Mangel an (vorgebrachten) Argumenten bzw. eine herabwürdigende Aussage deinerseits lässt aber entweder auf einen Mangel von Argumenten oder eine nicht erlernte Diskussionskultur schließen.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 16:13
von cas81
Ob das Mag nun für HA gebaut sein muss, oder lediglich für HA genutzt wird... Ich würde niemals auf die Idee kommen, ersteres zu interpretieren. AmS soll dieses Rumreiten auf den Halbautomaten eher die Kat C ausgrenzen
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 16:17
von Balistix
cas81 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 16:13
Ob das Mag nun für HA gebaut sein muss, oder lediglich für HA genutzt wird... Ich würde niemals auf die Idee kommen, ersteres zu interpretieren. AmS soll dieses Rumreiten auf den Halbautomaten eher die Kat C ausgrenzen
Gut gebrüllt.
Ich würde mich auch schwer wundern, wenn die Behörden hier auf die Waffe abstellen würden, für die die Magazine ursprünglich gebaut wurden. Vielmehr bin ich fest davon überzeugt, dass darauf abgestellt werden wird, in welchen Waffen diese funktionsfähig verwendet werden können.