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Re: Erbschaftsregelung lt neuer Gesetzeslage ab 14.12.19

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 10:19
von Yukon
gewo hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 10:13
Robiwan hat geschrieben: Mo 9. Dez 2019, 17:08 Vielleicht werden die KatB+HiCap ja nicht einfach als "Kat. A", sondern als "Kat. A7" eingetragen. Somit wäre es ein Leichtes einem geneigten Erben nur die Waffe (dann wieder als Kat B) zzgl. ev. vorhandener LowCap-Mags zu überlassen.
ja eh A7
aber den Antrag auf Umkategorisierung kannst nur du als Eigentümer stellen
und nur zu Lebzeiten

wenn dich das tunnelportal endletal trifft dann kannst keinen Antrag mehr stellen
daher waffen A7
daher nicht vererbbar
angeblich (?) nicht mal dann wenn die behoerde das will, weil sie hat da angeblich kein ermessen
Nur der Vollständigkeit halber, weil ich das auch im anderen Thread geschrieben habe:

Die Meldung des Altbestands ist kein Antrag auf "Umkategorisierung", der würde nach Paragraph 44 gestellt. Dieser Paragraph spielt aber bei der Meldung des Altbestands nicht mit.