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Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: So 9. Aug 2020, 22:28
von Yukon
yoda hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 21:37
Ich widerspreche ja keinesfalls der gesetzlichen Rechtmäßigkeit des Entzugs, es ist nur für mich persönlich befremdlich. Es zeigt auch den Stellenwert des Bundesheeres und das Ansehen welches die Angehörigen dieser Institution bei uns genießen, genau 0.
Um ehrlich zu sein, ich habe grössten Respekt vor Menschen, die einen Beruf wählen, bei dem sie ihr Leben riskieren, vor diesen Menschen ziehe ich meinen Hut, aber dennoch sind sie den gleichen Gesetzen unterworfen wie du und ich.
Dass sie die bei Gesetzesbruch/-übertretung die Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen, ebenso wie du und ich, hat nichts mit fehlender Anerkennung zu tun.
Im Gegenteil, ich würde auf die Barrikaden gehen, sollte bei einem BH-Offizier bei verweigerter Überprüfung ein Auge zugedrückt werden, aber bei einem Buchhalter nicht, denn das wäre eine unsachgemäße Ungleichbehandlung.
Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: So 9. Aug 2020, 22:34
von Spitfire
AUG-andy hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 17:09
Spitfire hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 15:33
Na Bumm, ich dachte immer, dass die Kontrolle verneint werden kann, sollten die Umstände nicht passen.
Ist ja eine Verwahrungskontrolle und keine Hausdurchsuchung.
Danke für den Link!
Keine Angst, bei einem wirklich triftigen Grund kannst du sehr wohl einen anderen Termin ausmachen.
Es gibt ein Sprichwort : Wie man in den Wald hinein ruft kommt es zurück.
Freundlich, nett, und glaubwürdige Begründung, dann wird es zu keinem Problem kommen.
Check, danke! Bin der Polizei auch sehr gut gesinnt, dann gibt's wohl keine Probleme. Schönen Abend!
Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: So 9. Aug 2020, 22:36
von Yukon
yoda hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 21:46
In vielen Staaten auf der Welt haben Polizei- und Militärangehörige im Waffengesetz gewisse Sonderrechte, bei uns bekommen z.B. Polizisten auch einen Waffenpass, also eine gewisse Bevorzugung wäre da in meinen Augen OK ohne irgendeinen Bezug zum Bundesheer zu haben. Wenn wir den Kickl nicht gehabt hätten, würden Polizisten heute noch keinen Waffenpass bekommen obwohl sie den ganzen Tag im öffentlichen Raum bewaffnet herumlaufen.
Soweit ich mich erinnern kann, war der Kickl weder Minister oder Mitglied einer Regierungspartei, wie der Rechtsanspruch auf einen WP für Polizisten beschlossen wurde, damit hat der nix zu tun.
Womit er schon zu tun hat, ist die Erweiterung um Militärpolizei und Justizwache, sowie der Streichung der Kaliberbeschränkung des Abgeordneten Pendl ("wir wollen keine Rambos").
Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: So 9. Aug 2020, 22:59
von AUG-andy
Yukon hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 22:16
Steelman hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 21:38
Korrigiere mich bitte falls ich mich irre, wurde §25 m.W. erst 1995/1996 eingeführt.
LG Steelman
Ich hätte mir eingebildet, dass die fünfjährige Überprüfungsgeschichte schon in der 86-er Variante vorhanden war, aber sicher bin ich mir nicht.
Erst vor ein paar Tagen hat ein bewanderter User, leider weiß ich nicht mehr welcher, Links zu den einzelnen Versionen des WaffG gepostet, die ich jetzt natürlich nicht finde....
Edith: ich hab es gefunden, danke an Wilhelmshoehe
viewtopic.php?f=20&t=48101&start=345#p808810
Die fünfjährige Verlässlichkeitsüberprüfung hat es schon im WaffG 1967 gegeben, allerdings war das damals noch der § 20
Ich glaube der Stahlmann hat recht.
Meine allererste Kontrolle war 1999.
Gerade in meinenUnterlagen nachgesehen.
Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: So 9. Aug 2020, 23:16
von Yukon
AUG-andy hat geschrieben: So 9. Aug 2020, 22:59
Ich glaube der Stahlmann hat recht.
Meine allererste Kontrolle war 1999.
Gerade in meinenUnterlagen nachgesehen.
Ich habe es mir gerade nocheinmal durchgelesen, die fünfjährige Verlässlichkeitsüberprüfung, bzw die Voraussetzung der sicheren Verwahrung zur Erhaltung der Verlässlichkeit, waren schon in der 67-er Ausgabe enthalten.
Aber du hast recht, meine erste Überprüfung war kurz nach dem Jahrtausendwechsel, das würde bedeuten, dass die Überprüfung Mitte der 90-er nicht durchgeführt oder nicht vorgesehen war....
Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: Mo 10. Aug 2020, 00:35
von Hane
Also die verloren gegangenen Waffen vom Heer haben sie vor ein paar Jahren erst geprüft. Waren glaube ich so um die 50 in den letzen 50 Jahren, oder so. Gerüchteweise müssten es hinderte pro Jahr sein.
Könnte schon wer beantworten, wie das mit dem Oberst genau war?
Re: Richtlinien für die Exekutive bezüglich Überprüfung?
Verfasst: Mo 10. Aug 2020, 15:21
von gewo
Hane hat geschrieben: Mo 10. Aug 2020, 00:35
Also die verloren gegangenen Waffen vom Heer haben sie vor ein paar Jahren erst geprüft. Waren glaube ich so um die 50 in den letzen 50 Jahren, oder so. Gerüchteweise müssten es hinderte pro Jahr sein.
Könnte schon wer beantworten, wie das mit dem Oberst genau war?
die waffen um die es geht sind ja vor allem auch solche die offiziell „vernichtet“ wurden
wie zb das STG 77 maschinengewehr des jaegers vom annaberg mit dem er die WEGA leute und den sanitaeter erschossen hat
diese waffen findest du in keiner statistik und in keiner anfragebeantwortunv