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Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Mo 22. Feb 2021, 14:03
von Evilcannibal79
Da ich in mein Revier in D-Land habe, hab ich mir inzwischen angewöhnt die Waffen (egal ob B oder C) immer zu versperren und die Muni auch getrennt davon nochmal separat zu versperren.
Manchmal kann ich auch hier in Tirol mit einem Kollegen jagen gehen, da ist es dann schon fast befremdlich wennst das Gewehr unterladen einfach auf die Rückbank schmeisst :lol:

Ansonsten wenn ich zum Schiesstand fahre, Kurzwaffen in die Rangebag LW ins Futteral und gut is.

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 16:34
von MrRiesa
Hallo liebe PDler,

ich, als blutger Anfänger, würde gerne nochmal das Thema rundum den Transport und etwaige Besuche auf der Heimfahrt ansprechen.
Vor 3 Wochen beim Waffenführerschein wurde mir dezidiert gesagt das die NICHT erlaubt sei und ich nur von Daheim zum Stand und wieder zurück fahren dürfe. Er sagte auch nichts von irgendwelchen driftigen Gründen/Ausnahmen..

Da ich nach 15 Jahren diese Tage nun endlich meine WBK bekomme will ich diese nur ungern riskieren, aber in meinem Fall ist es wirklich so das mein Kollege auf halber Strecke zum Stand wohnt und dieser einen netten Keller mit Werkbänken und allem hat was das Herz begeehrt. Darf ich nach dem Standbesuch dort mit ihm meine Waffe reinigen (evtl ein Bierchen trinken) und dann später heimfahren ohne Probleme zu bekommen wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme?

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 16:53
von Joewood
MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 16:34 Hallo liebe PDler,

ich, als blutger Anfänger, würde gerne nochmal das Thema rundum den Transport und etwaige Besuche auf der Heimfahrt ansprechen.
Vor 3 Wochen beim Waffenführerschein wurde mir dezidiert gesagt das die NICHT erlaubt sei und ich nur von Daheim zum Stand und wieder zurück fahren dürfe. Er sagte auch nichts von irgendwelchen driftigen Gründen/Ausnahmen..

Da ich nach 15 Jahren diese Tage nun endlich meine WBK bekomme will ich diese nur ungern riskieren, aber in meinem Fall ist es wirklich so das mein Kollege auf halber Strecke zum Stand wohnt und dieser einen netten Keller mit Werkbänken und allem hat was das Herz begeehrt. Darf ich nach dem Standbesuch dort mit ihm meine Waffe reinigen (evtl ein Bierchen trinken) und dann später heimfahren ohne Probleme zu bekommen wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme?
Ja, darfst du. Umso eher, wenn der Kollege selber ein Legalwaffenbesitzer mit entsprechenden Dokumenten ist. Kann dir keiner verbieten, dass du dir von ihm was richten/zeigen oder sonst was lässt. Vielleicht hättest sogar mit ihm tauschen wollen ode rihm die Kanone borgen oder was weiß ich - gibt mehr als genug Gründe. Dass ihr die Kanone gemeinsam reinigt (weil er es dir als Anfänger zeigen will, wie man das richtig macht) ist schon ausreichender Grund. Suboptimal wäre es natürlich, wenn er keine WBK/WP hat, weil dann verstößt ihr alle beide Gegen das Waffengesetz, sobald du ihm die Waffe zugänglich machst (und ihr das auch noch hübsch mit Bildern auf facebook dokumentiert)
Letztendlich darf er dir auch gestatten, die Waffe in seinen Räumlichkeiten/eingefriedeten Grundstück zu führen.

Aber grundsätzlich gefragt: was glaubs, was bei einer Verkehrskontrolle passiert? Komplettdruchsuchung vom Wagen? Wenn das Ding nicht offen herumliegt (sollte es sowieso nicht - siehe Beginn des Threads) wird kein Polizist je wissen, dass du was mit hast...

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 17:11
von gewo
MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 16:34 Vor 3 Wochen beim Waffenführerschein wurde mir dezidiert gesagt das die NICHT erlaubt sei und ich nur von Daheim zum Stand und wieder zurück fahren dürfe. Er sagte auch nichts von irgendwelchen driftigen Gründen/Ausnahmen..
bullshit
es gibt keine derartige bestimmung

richtig ist dass sich die waffe wenn du sie nicht verwendest an einem sicheren verwahrungsort befinden muss

weiters dass du einen zulaesigen grund benoetigst um die waffe zu transportieren
dass dir also zB die mitnahme der waffe zur selbstverteidigung im oeffentlichen raum nicht gestattet ist

daraus und aus der judikatur des VfgH ergibt sich dass fahrtunterbrechungen insbesondere aber nicht nur dann zulaessig sind wenn diese fuer dich unvermeidlich sind

tanken
toilettbesuch
essen und trinken bei laengeren fahrten die mit besitz oder verwendung der waffe im zusammenhang stehen
usw div.

der besuch beim kollegen wie du oben schreibst ist sowieso gedeckt
das ist ja nicht mal eine klassische fahrtunterbrechung
sondern der kollege ist sozusagen das zwischenziel auf deinem weg nach hause

mit den "bierchen" waere ich aber zurueckhaltend in den zusammenhang ..

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 17:42
von MrRiesa
Danke dir!

Da ich schon relativ lange hier mitlese, weiß ich das ich auf deine Auskünfte zählen kann!

bzgl Tankstopp etc hab ich mir auch schon Gedanken gemacht, mir wurde nämlich auch gesagt das ich die Waffe NICHT im Auto liegen lassen darf, weil dies nicht als gesicherte Verwahrung zählt sobald ich das Fzg verlasse. Erschien mir aber eher unlogisch, denn wenn ich als Salzburger zum Innviertler Schützenhof fahre (1 1/2h) werde ich wohl oder übel mal eine Pinkelpause oder ähnliches machen müssen.

Bier trink ich eh keines, wollte nur nicht gleich als Kostverächter abgestempelt werden, wenn ich schreibe das ich mich mit ihm nach der Reinigung noch auf einen Apfelsaft zusammensetze ;) das Waffen und Alkohol nicht gerade zusammenpassen ist mir klar..

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 18:45
von trenck
MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 17:42 bzgl Tankstopp etc hab ich mir auch schon Gedanken gemacht, mir wurde nämlich auch gesagt das ich die Waffe NICHT im Auto liegen lassen darf, weil dies nicht als gesicherte Verwahrung zählt sobald ich das Fzg verlasse. Erschien mir aber eher unlogisch, denn wenn ich als Salzburger zum Innviertler Schützenhof fahre (1 1/2h) werde ich wohl oder übel mal eine Pinkelpause oder ähnliches machen müssen.
Eine Kategorie B Waffe darf man nicht im Auto lassen, nicht mal wenn versperrt, Alarmanlage an, und man nur kurz pinkeln muss. Die muss man in dem vielzitierten "verschlossenen Behältnis" mitnehmen. Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.

trenck

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 19:08
von Woyzeck
trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 Eine Kategorie B Waffe darf man nicht im Auto lassen, nicht mal wenn versperrt, Alarmanlage an, und man nur kurz pinkeln muss. Die muss man in dem vielzitierten "verschlossenen Behältnis" mitnehmen. Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.
So weit ich weiß, darf man aber auch eine Kat B Waffe einem Mitfahrer, selbst wenn dieser kein waffenrechtliches Dokument besitzt (und kein Waffenverbot hat) kurzzeitig zur Aufbewahrung übergeben, wenn man z.B. an einer Raststation kurz pinkeln gehen muss. Das geht aber nur unter gewissen Voraussetzungen, etwa bei einem familiären Naheverhältnis und wenn der Aufpasser zuverlässig ist. Schnell mal die Frau auf die Kanone aufpassen lassen, während man für fünf Minuten pinkeln geht, sollte also gehen. Dem Autostopper, den man gerade mal 10 Minuten kennt sicher nicht.

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 19:13
von zeroflow
Woyzeck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:08
trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 Eine Kategorie B Waffe darf man nicht im Auto lassen, nicht mal wenn versperrt, Alarmanlage an, und man nur kurz pinkeln muss. Die muss man in dem vielzitierten "verschlossenen Behältnis" mitnehmen. Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.
So weit ich weiß, darf man aber auch eine Kat B Waffe einem Mitfahrer, selbst wenn dieser kein waffenrechtliches Dokument besitzt (und kein Waffenverbot hat) kurzzeitig zur Aufbewahrung übergeben, wenn man z.B. an einer Raststation kurz pinkeln gehen muss. Das geht aber nur unter gewissen Voraussetzungen, etwa bei einem familiären Naheverhältnis und wenn der Aufpasser zuverlässig ist. Schnell mal die Frau auf die Kanone aufpassen lassen, während man für fünf Minuten pinkeln geht, sollte also gehen. Dem Autostopper, den man gerade mal 10 Minuten kennt sicher nicht.
Das hab ich auch schon gehört, allerdings mit dem Zusatz, dass das hier ein *verschlossenes* Behältnis sein muss.
Sprich: Der Mitfahrer passt auf das Behältnis auf, hat aber keinen Zugriff auf den Inhalt.

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 19:14
von mikonis
trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 [Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.

trenck
Wirklich? Sicher? Mir ist bekannt, dass bei jagdliche Nutzung einer Büchse die zeitweilige Aufbewahrung im Auto erlaubt ist. Gilt das auch für die sportliche Nutzung?

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 19:24
von Woyzeck
zeroflow hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:13 Das hab ich auch schon gehört, allerdings mit dem Zusatz, dass das hier ein *verschlossenes* Behältnis sein muss.
Sprich: Der Mitfahrer passt auf das Behältnis auf, hat aber keinen Zugriff auf den Inhalt.
Das ist meines Wissens nach nicht erforderlich. Geschlossen ist ausreichend, verschlossen nicht notwendig. Wozu auch ? Hätte die Person böse Absichten, dann könnte sie mit der Waffe samt Behältnis ja einfach davonlaufen und dieses in Ruhe öffnen. Soweit ich weiß, stellt der Gesetzgeber hier weniger Ansprüche an das Behältnis als an die Person, der man die Waffe für (sehr) kurze Zeit zur Aufsicht überlässt.

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 19:32
von zeroflow
Wie gesagt, ich kann nur sagen was ich gehört habe.

Steht leider nirgends, aber macht ja Sinn.
Sonst besitzt plötzlich jemand ohne WBK außerhalb eines Schießstandes eine Waffe...

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:02
von DonPapa
zeroflow hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:13
Woyzeck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 19:08
trenck hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 18:45 Eine Kategorie B Waffe darf man nicht im Auto lassen, nicht mal wenn versperrt, Alarmanlage an, und man nur kurz pinkeln muss. Die muss man in dem vielzitierten "verschlossenen Behältnis" mitnehmen. Eine Kategorie C oder D Waffe darf man für einige Stunden im versperrten Auto aufbewahren.
So weit ich weiß, darf man aber auch eine Kat B Waffe einem Mitfahrer, selbst wenn dieser kein waffenrechtliches Dokument besitzt (und kein Waffenverbot hat) kurzzeitig zur Aufbewahrung übergeben, wenn man z.B. an einer Raststation kurz pinkeln gehen muss. Das geht aber nur unter gewissen Voraussetzungen, etwa bei einem familiären Naheverhältnis und wenn der Aufpasser zuverlässig ist. Schnell mal die Frau auf die Kanone aufpassen lassen, während man für fünf Minuten pinkeln geht, sollte also gehen. Dem Autostopper, den man gerade mal 10 Minuten kennt sicher nicht.
Das hab ich auch schon gehört, allerdings mit dem Zusatz, dass das hier ein *verschlossenes* Behältnis sein muss.
Sprich: Der Mitfahrer passt auf das Behältnis auf, hat aber keinen Zugriff auf den Inhalt.
Meine Meinung dazu !
Waffe darf keinem ohne WBK zugänglich sein , auch der Ehefrau nicht. Siehe Verwahrung ! Da darf die Ehefrau ohne WBK auch keinen Zugriff haben ! Wieso sollte sie das hier plötzlich dürfen?

Übrigens, es gibt immer noch Waffenhändler, die beim WFS die Neulinge derart informieren, dass Waffe und Munition nicht gemeinsam in einem Koffer transportiert werden dürfen !

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:24
von MrRiesa
Naja sonst wurde ich schon so beleehrt wie ich es auch hier mehrmals nachgelesen habe. Transport in geschlossenen Behältnis, ungeladen/kein Magazin angesteckt, Verwahrung nur am gemeldeten Haupt/Nebenwohnsitz, versperrt etc.. Aber vor allem das von mir oben angesprochene zum Transport macht mich stutzig. Muss ich dann, wenn ich pinkeln gehe, die Tasche mit rein nehmen.. Das darf ich ja auch wieder nicht.. Und im Auto versperrt darf sie auch nicht sein.. Versteh ich eben nicht.
Aber ich halt mich da mal an gewo, wenn das dringende Bedürfnis besteht, okay und wenn ich mit dem Kollegen reinige/tune sollte das auch keine Probleme machen..

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:33
von AUG-andy
MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:24 Naja sonst wurde ich schon so beleehrt wie ich es auch hier mehrmals nachgelesen habe. Transport in geschlossenen Behältnis, ungeladen/kein Magazin angesteckt, Verwahrung nur am gemeldeten Haupt/Nebenwohnsitz, versperrt etc.. Aber vor allem das von mir oben angesprochene zum Transport macht mich stutzig. Muss ich dann, wenn ich pinkeln gehe, die Tasche mit rein nehmen.. Das darf ich ja auch wieder nicht.. Und im Auto versperrt darf sie auch nicht sein.. Versteh ich eben nicht.
Aber ich halt mich da mal an gewo, wenn das dringende Bedürfnis besteht, okay und wenn ich mit dem Kollegen reinige/tune sollte das auch keine Probleme machen..
Wo ist euer Hausverstand?
Am Flughafen ist es auch usus seine Handgepäck oder Koffer zum Pinkeln mitzunehmen. Da kannst auch nicht dein Klump irgendwo hinstellen.Das selbe gilt für deine Waffen. Einfach mitnehmen zum Pinkeln.

Re: Transport zum Schiess Stand

Verfasst: Fr 19. Mär 2021, 20:37
von Joewood
MrRiesa hat geschrieben: Fr 19. Mär 2021, 20:24 Muss ich dann, wenn ich pinkeln gehe, die Tasche mit rein nehmen.. Das darf ich ja auch wieder nicht.. Und im Auto versperrt darf sie auch nicht sein.. Versteh ich eben nicht.
Ich gebe zu, dass ich mich auch seltsam fühle, wenn ich vom Stand komme, tanken muss und zum zahlen mit der Kanone in den Shop spaziere. Aber nachdem ich sie eh nur im Rucksack habe (und ich der einzige bin, der davon weiß) und nicht gezogen und geladen damit auf den Kassier zu spaziere, passst es halt doch wieder.
Und dass ein Auto in der kurzen Zeitspanne des Bezahlvorgangs schnell leer sein kann, weiß ich seit ein Freund von mir auf die Art und Weise seiner Fotoausrüstung samt Laptop und Ipad Auf Wiedersehen sagen konnte. War original zum zahlen un pinkeln im Shop. Sonst nichts. Wagen war versperrt.