Re: Erweiterung ohne vorheriger Überprüfung
Verfasst: Di 18. Mai 2021, 10:11
steht direkt im gesetz
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
steht direkt im gesetz
„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“
nein er meint die erweiterungArmata hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 16:28„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“
Quelle: WaffG RIS
Hi.Armata hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 16:28„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“
Quelle: WaffG RIS
Deckt somit mehrere Fälle ab. Wenn nie erweitert wird, bleibt es die Erstausstellung. Wird genau nach 5 Jahren erweitert so deckt es sich mit Erstausstellung/Erweiterung. Wird „irgendwann“ erweitert gilt das Ausstellungsdatum der letzten Urkunde.
braucht er nichtIncite hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 17:24 Nach dem alten 5 Jahres Plan würden sie nämlich jetzt dann kommen aber ich habe vor 2 Jahren erweitert (ebenfalls mit Vorabkontrolle durch die Polizei). Sollten sie heuer kommen werde ich nach der Kontrolle meinen SA fragen womit er die Kontrolle begründet.
Eine Frage - Liste = Bewerb oder Liste ist gleich Disziplin?Alaskan454 hat geschrieben: Sa 3. Apr 2021, 18:202>4>5>7 waren meine Schritte mit jeweils mind 25 Listen in den letzten 6 Monaten aber jetzt bekomme ich definitiv eh keine Erweiterung mehr mit Listen.Joewood hat geschrieben: Sa 3. Apr 2021, 17:29
Schießt du so viele Bewerbe oder wie hast das argumentiert?
Bei mir wäre 2019 die Überprüfung angestanden.Incite hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 17:24Hi.Armata hat geschrieben: Di 18. Mai 2021, 16:28„§ 25. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.“
Quelle: WaffG RIS
Deckt somit mehrere Fälle ab. Wenn nie erweitert wird, bleibt es die Erstausstellung. Wird genau nach 5 Jahren erweitert so deckt es sich mit Erstausstellung/Erweiterung. Wird „irgendwann“ erweitert gilt das Ausstellungsdatum der letzten Urkunde.
Danke für die Info. Bei mir war das in der Vergangenheit nicht so.
Nach dem alten 5 Jahres Plan würden sie nämlich jetzt dann kommen aber ich habe vor 2 Jahren erweitert (ebenfalls mit Vorabkontrolle durch die Polizei). Sollten sie heuer kommen werde ich nach der Kontrolle meinen SA fragen womit er die Kontrolle begründet.
Du musst die anzuschaffenden Waffen rechtfertigen sprich solltest du für jede ein paar Ergebnislisten der Bewerbe haben aber auch für die Waffen die schon in deinem Besitz sind.DumbDummy hat geschrieben: Mo 24. Mai 2021, 12:49
Eine Frage - Liste = Bewerb oder Liste ist gleich Disziplin?
Bei einigen Bewerben kann man ja in mehreren Disziplinen mit eigenen Ranglisten schießen