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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:34
von kemira
Reden wir von an gebrannten Ziegel oder von so an Betonschalstein?

Ich glaub ich werd die Tage mal ein Experiment anstarten...

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:35
von Expat
Ich seh schon einige PDler dieses Wochenende mit Ziegeln auf ihren Plätzen stehen :D

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:42
von warbird
Würd ich ja, aber ich hab grad keine Ziegel :(

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:44
von kemira
Baumarkt hat - kost kein Geld...

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 10:49
von evo86
Reden wir von an gebrannten Ziegel oder von so an Betonschalstein?

Wienerberger 25 HLZ

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 11:21
von pointi2009
gegen Selbstabholung ich hätt: 10HLZ, 17HLZ glaub ich noch zu haben, 20HLZ, Ytong 20er, H-Steine zu vergeben :D

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 11:23
von Nudnik
Na hinter so einem Ziegel hätte ich mich vor einer 9mm nicht sicher gefühlt. :?

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 11:28
von Varminter
kemira hat geschrieben:Apropos Wand und .223er...

Fiocchi hat 45grs-Frangible-Muni im Programm. Zerbröseln die wirklich an der Wand, wie man sagt?



Die kenne ich zwar nicht, aber es wäre eine interessante Überlegung, für den Zweck Hornady V-Max zu verladen... das sind eigentlich Varmint-Spezialgeschosse, aber die Dinger sind auf extreme Zerlegung konstruiert und machen zb. in einem Fux so schnell auf, dass es oft keinen Auschuss aus dem Wildkörper mehr gibt, der Traum jedes Pelzjägers. Die müssten auf einem Hartziel auch praktisch zu Gries zerbröseln.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 15:05
von trenck
hungarus hat geschrieben:In einem anderen Thread habe ich die behauptung gelesen, dass wenn mich einer mit einem Knüppel angreift, und ich zur SV nur die Pistole parat habe und Schieße, das Notwehrüberschreitung ist?


Um vom Bauwesen mal wieder auf den ursprünglichen Sinn des Threads zurückzukommen: da gab es in Wien vor einigen Jahren einen derart gelagerten Fall. Ein Spinner hat in einem Wohnhaus immer wieder seine Nachbarn mit Lärm, Bedrohungen u.ä. terrorisiert. Als ihm bei einer erneuten Lärmorgie einmal einer der Nachbarn (BH-Beamter und WP-Inhaber) nach telefonischer Rückfrage bei der Polizei die Stromsicherungen rausgedreht hat, ist der Spinner daraufhin nackt (!) und mit einer Eisenstange bewaffnet auf den Beamten losgegangen, der ihn daraufhin mit seiner Waffe erschossen hat. Das Resultat: monatelange Untersuchungshaft, danach Freispruch vor Gericht. Letztendlich gut ausgegangen, obwohl die Untersuchungshaft wahrscheinlich jeden Nicht-Beamten wegen Jobverlust u.ä. finanziell ruiniert hätte.

Trenck

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 15:29
von OC Tom
trenck hat geschrieben:
hungarus hat geschrieben:In einem anderen Thread habe ich die behauptung gelesen, dass wenn mich einer mit einem Knüppel angreift, und ich zur SV nur die Pistole parat habe und Schieße, das Notwehrüberschreitung ist?


obwohl die Untersuchungshaft wahrscheinlich jeden Nicht-Beamten wegen Jobverlust u.ä. finanziell ruiniert hätte.

Trenck


Auch ein Beamter kann bei sowas ohne Probleme seinen Job verlieren...

Aber das Problem denke ich ist nicht das du ewig im Gefängnis bist oder ne Vorstrafe hast sondern die Finanzelleseite.
Alleine schon wenn du einen Anwalt brauchst und keine Vericherung hast kann das ins Geld gehen da sind 100€ in der Stunde schnell weg.

Aber in einer wirklichen Ausnahme Situation also wenn der Einbrecher wirklich bei dir vorm Bett steht wird man an das wohl zuletzt denken. Und dann hoffe ich doch noch auf normale Menschen bei Gericht und nicht lauter Menschenrechtler.

Anders ist es sicher wenn du den Einbrecher suchen gehst obwohl alle deine Lieben e schon zusammen sind dann wird es wohl blöder laufen als wenn er dich aus dem Schlaf reist.

Ich würde mich im Schlafzimmer (Kinder gibts noch nicht) verbarrikadieren die Polizei anrufen und wenn er dann die Türe einhaut dann habe ich noch die Glock.

Nur jetzt Frage ich mich gerade wie viele hier ihre Waffen im Nachttischchen haben... Den wäre das dann nicht auch wenn ich schlafe eine unsichere Verwahrung ? Wenn nicht jeder im Haushalt eine WBK hat.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 17:03
von Nudnik
OC Tom hat geschrieben:Nur jetzt Frage ich mich gerade wie viele hier ihre Waffen im Nachttischchen haben... Den wäre das dann nicht auch wenn ich schlafe eine unsichere Verwahrung ? Wenn nicht jeder im Haushalt eine WBK hat.


Mach ein Schloß an die Lade, nagel die Rückseite ordentlich zu und gut ist's. Denn Schlüssel hast Du am Kettchen um den Hals.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 17:13
von santiago
Nix da nachtkästchen, Rika sensorsafe is da das wahre oder so ein fingerprintteil zur not.


Ps.: schau bigboss bin brav verwende satzzeichen.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 17:24
von BigBen
Danke santiago :-)

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 18:22
von Nudnik
santiago hat geschrieben:Nix da nachtkästchen, Rika sensorsafe is da das wahre oder so ein fingerprintteil zur not.


ja ganz prima immer schön komplex damit ja irgendwas dabei ist was im ernstfall versagt :naughty: :naughty:

ps: Sorry bigben santiago hat keine satzzeichen über gelassen :mrgreen:

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Fr 27. Mai 2011, 20:54
von Failboy
trenck hat geschrieben:da gab es in Wien vor einigen Jahren einen derart gelagerten Fall. Ein Spinner hat in einem Wohnhaus immer wieder seine Nachbarn mit Lärm, Bedrohungen u.ä. terrorisiert. Als ihm bei einer erneuten Lärmorgie einmal einer der Nachbarn (BH-Beamter und WP-Inhaber) nach telefonischer Rückfrage bei der Polizei die Stromsicherungen rausgedreht hat, ist der Spinner daraufhin nackt (!) und mit einer Eisenstange bewaffnet auf den Beamten losgegangen, der ihn daraufhin mit seiner Waffe erschossen hat. Das Resultat: monatelange Untersuchungshaft, danach Freispruch vor Gericht.

Mit "vor einigen Jahren" meinst du "vor der Jahrtausendwende", oder?

Später kann's eigentlich nicht gewesen sein. Ich bin fast allen tödlichen Schüssen in Ö in diesem Jahrtausend nachgegangen, insbesondere allen tödlichen Schüssen aus Polizeiplempen. Fehlanzeige.

Falls du dich auf den Fall vom Dezember 2008 in Favoriten beziehst: das war keine Eisenstange, sondern ein Besenstiel, und eingesetzt hat ihn nicht der Störer, sondern der angfressene Nachbar. Der Störer hatte ein großes Messer. Er ist auch nicht erschossen worden, sondern nur angeschossen, und in Untersuchungshaft war nachher der Angeschossene und nicht der Polizist. Vom Polizisten stand am Morgen danach schon fest, dass er noch nicht einmal suspendiert wird. Der Polizist musste auch nicht freigesprochen worden, weil ihn gar niemand angeklagt hat.

Der letzte österreichische Polizist in Untersuchungshaft war ein Serienvergewaltiger.