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Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mo 6. Nov 2023, 16:50
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 6. Nov 2023, 16:44
gewo hat geschrieben: Mo 6. Nov 2023, 10:33
wir reden von einer einfuhr aus dem EU raum
und ja
wie du schreibst
Es verhält sich bei Magazinen analog, es ist gesetzlich EINE EINFUHRGENEHMIGUNG vorgesehen, daher kann der Import NUR MIT EINFUHRGENEHMIGUNG erfolgen.
Ich habe dargelegt wieso es aus meiner Sicht keine Importgenehmigung dafür gibt. Bitte benenne mir die Quelle, die etwas Gegenteiliges besagt, da ich diese im WaffG nicht finde. Der § 37 regelt ausschließlich Schusswaffen; ein Magazin fällt nicht unter dem Begriff Schusswaffe iSd § 2 WaffG, daher ist § 37 nicht anwendbar auf Magazine.
im gesetz wurden einfuhrgenehmigungen fuer genehmigungspflichtige und meldepflichtige waffen festgelegt
einfuhrgenehmigungen fuer verbotene waffen wurden nicht im gesetz festgelegt
die einfuhr wurden aber auch nicht freigestellt
aufgrund des groessenschlusses benoetigst du daher eine einfuhrgenehmigung
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mo 6. Nov 2023, 17:51
von Promo
Wie du richtig schreibst, im WaffG steht nichts. Welche Genehmigung soll die Behörde ausstellen, nach welchem Gesetz und welchem Paragraphen? Der Größenschluss ist etwas was du ziehst, was der Gesetzgeber aber nicht so im WaffG vorgesehen hat.
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mo 6. Nov 2023, 18:45
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 6. Nov 2023, 17:51
Wie du richtig schreibst, im WaffG steht nichts. Welche Genehmigung soll die Behörde ausstellen, nach welchem Gesetz und welchem Paragraphen? Der Größenschluss ist etwas was du ziehst, was der Gesetzgeber aber nicht so im WaffG vorgesehen hat.
im §37 ist die einfuhr geregelt
im §37 wurden die magazine nicht mit reingeschrieben
es wuerde sich um eine einfuhrgenehmigung gem §37 Abs 3 handeln
PS: der groessenschluss ist ein grundprinzip unserer rechtsordnung
der gesetzgeber kann und will auch nicht alle sachverhalte regeln
daher wird im bedarfsfall der groessenschluss herangezogen
in beide richtungen
oft hilft er uns auch
oder wo steht denn im gesetz dass ein waffenhaendler zb schalldämpfer ohne einfuhrgenehmigung aus dem EU gemeinschaftsgebiet einfuehren darf.
spoiler: es steht nirgendst
trotzdem darf er es
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Di 7. Nov 2023, 11:48
von Promo
Der § 37 hat immer nur die Einfuhr von Schusswaffen geregelt. Nie die Einfuhr von verbotenen Waffen. Es war für Gewerbetreibende seit jeher der Import von Schalldämpfern, Schlagringen, Gewehrscheinwerfern, etc. nie eine Importgenehmigung notwendig. Und gleich ist es für verbotene Magazine.
Das was du zum SD aus der EU schreibst, ist doch genau das was ich sage. Wieso sollte der Waffenhändler keine Einfuhrgenehmigung brauchen, der Private aber schon? Wo im Gesetz steht da ein Unterschied? SD und verbotenes Magazin sind rechtlich auf der gleichen Stufe.
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Di 7. Nov 2023, 13:22
von gewo
wir werden uns hier wohl drauf einigen muessen dass wir nicht selber meinung sind
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Di 7. Nov 2023, 15:30
von Promo
Darf ich fragen, ob du in deiner Funktion als Gewerbetreibender Stand heute für den Import von:
a) Schalldämpfern
b) verbotenen Magazinen
... innerhalb der EU Importgenehmigungen nach § 37 einholst? Wenn nein, worauf stützt du dann, dass du keine derartige Importgenehmigung brauchst?
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Di 7. Nov 2023, 15:58
von gewo
ich habe in einem fall eine schriftliche rechtsansichten der behoerde dass nicht erforderlich
und im anderen fall eine schriftliche rechtsansichten der behoerde dass eine einfuhrgenehmigung erforderlich ist
und dazu noch ein RA gutachten machen lassen welches diese ansicht (erforderlich) bestaetigt
aber mach ma sowas bitte per email oder persoenlich
(bin uebrigens morgen frueh bei dir im betrieb)
Hier lesen mehr oder minder alle in Österreich bedeutende Händler oder Ihre div. Adlaten mit.
Da unsere Standesvertretung traditionell genau NIX fuer uns macht, und sich jeder Händler selber um derartige Dinge kümmern und FÜR DIESE KLÄRUNG SELBER DIE ANWÄLTE BEZAHLEN MUSS seh ich ned ein warum ich das hier kostenfrei fuer den mitbewerb im detail ausfuehren soll .....
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mi 8. Nov 2023, 11:16
von Promo
Solltest eine Bezahlsektion aufmachen wo dann nur wir zwei schreiben

Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mi 8. Nov 2023, 12:26
von chrtha
Zwei Aspekte noch, die in Euren Überlegungen glaube ich noch nicht vorkommen:
Einen Größenschluss kann man schon anstellen. Aber nachdem die Einfuhr ohne Bewilligung strafbewehrt ist, spießt sich das mit dem Analogieverbot im (Verwaltungs)Strafrecht. Das ist eher pragmatisch als rechtlich überzeugend.
§ 17 Abs 1 WaffG sagt klar, dass die Einfuhr verbotener Waffen verboten ist. § 17 Abs 3 Satz 2 sagt, dass man Sportschützen bei Vorliegen der Voraussetzungen Erwerb und Besitz bewilligen MUSS. § 17 Abs 3 Satz 1 sagt, dass man verlässlichen Menschen über 21 mit berechtigtem überwiegenden Interesse die Einfuhr bewilligen KANN.
Stellt sich mir die Frage, warum dann im Zusammenhang mit einer Bewilligung für Kat A offenbar die Einfuhr offenbar automatisch in die WBK eingedruckt und damit bewilligt wird.
Das spricht ein wenig gegen die individuelle Bewilligungspflicht (gewo) und eine bereits vorhandene Bewilligung (Promo).
Wie auch immer, ich habe jetzt trotz allem bei der LPD einen Antrag gestellt und teile meine Erfahrung, wenn ich etwas gehört habe, gerne.
LG chrtha
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mi 8. Nov 2023, 12:46
von titan
Naja, die WBK (ein Dokument) dokumentiert ja nur den Berechtigungsumfang. Die Grundlage ist aber immer noch das Gesetz. Die dokumentierte Berechtigung, xx Waffen und Munition zu besitzen, zu erwerben oder einzuführen (z.B. aus Drittstaaten) hebt bspw. nicht die gesetzlich genannte Meldepflicht auf. Insofern hat die WBK auf gesetzliche Vorschriften (sofern sie existieren) mMn keinen Einfluss bzw. entbindet nicht davon.
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Mi 8. Nov 2023, 16:28
von gewo
Promo hat geschrieben: Mi 8. Nov 2023, 11:16
Solltest eine Bezahlsektion aufmachen wo dann nur wir zwei schreiben
Bezahlsektion?
Super ….
Was zahlst?

Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Do 9. Nov 2023, 15:42
von chrtha
Ich habe heute einen Anruf der LPD Wien bekommen (aber nichts schriftlich):
Ich darf große Magazine einführen, Bewilligung ("Erlaubnisschein") brauche ich keinen, weil es nicht in § 37 WaffG steht (nur Schusswaffen und Munition).
Nach Erhalt der Magazine soll ich eine "Überlassungsanzeige" machen, dann werden sie von der LPD eingetragen.
Ende gut, alles gut.
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Do 9. Nov 2023, 17:33
von Promo
chrtha hat geschrieben: Do 9. Nov 2023, 15:42
Ich habe heute einen Anruf der LPD Wien bekommen (aber nichts schriftlich):
Ich darf große Magazine einführen, Bewilligung ("Erlaubnisschein") brauche ich keinen, weil es nicht in § 37 WaffG steht (nur Schusswaffen und Munition).
Nach Erhalt der Magazine soll ich eine "Überlassungsanzeige" machen, dann werden sie von der LPD eingetragen.
Ende gut, alles gut.
quod erat demonstrandum .....
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Fr 10. Nov 2023, 12:12
von Skill Issue
chrtha hat geschrieben: Do 9. Nov 2023, 15:42
Ich habe heute einen Anruf der LPD Wien bekommen (aber nichts schriftlich):
Ich darf große Magazine einführen, Bewilligung ("Erlaubnisschein") brauche ich keinen, weil es nicht in § 37 WaffG steht (nur Schusswaffen und Munition).
Nach Erhalt der Magazine soll ich eine "Überlassungsanzeige" machen, dann werden sie von der LPD eingetragen.
Ende gut, alles gut.
So viel Bürokratie für etwas, was man in anderen EU-Ländern bekommt, als wäre es nichts anderes als eine Plastikbox mit Metallfeder.
Re: Import großer Magazine.
Verfasst: Fr 10. Nov 2023, 15:23
von Huck_Finn
So viel Bürokratie für etwas, was man in anderen EU-Ländern bekommt, als wäre es nichts anderes als eine Plastikbox mit Metallfeder.
Soweit hast du ja Recht da es nichts anderes ist wie ein PEZ Dispenser. Aber welche EU Länder sollen das sein die Magazine frei verkaufen? Schweden hat eine Strafe von Brüssel erhalten da sie den von Frankreich und den hörigen Deutschen aufgezwungenen Schwachsinn nicht umgesetzt haben.
@Chrtha Nach welchen § soll die Überlassungsmeldung dann sein? Überlassermeldung gem. § 28 WaffG wohl nicht da es sich bei dem Magazin um keine Schusswaffe handelt.

Wobei es der Behörde wohl egal ist, Hauptsache es ist eingetragen.
