Laokoon hat geschrieben:Ganz ehrlich, das Widerspricht völlig meinem Verständnis von einem Rechtsstaat.
In einem Rechtsstaat gibt es Gesetze.
D.h. da sind ganz konkrete Hürden forumliert, wann jemand nicht zuverlässig genug für eine Schusswaffe ist.
Aber genau so ist es ja. Die Vorgangsweise der Polizei hat eine klare gesetzliche Grundlage. Das betreffende Gesetz ist verfassungskonform beschlossen und verkündet worden und wurde auch im Inhaltlichen mW nie als verfassungswidrig angegriffen. Das Gesetz sieht auch klare Kriterien vor; unter anderem die nötige Zahl an endorsements und das Placet der zuständigen Behörde, das unter bestimmten Umständen zu erteilen ist und unter bestimmten anderen Umständen eben nicht.
Für den Fall, dass dir die Entscheidung der Behörde nicht passt, gibt es einen klar definierten und allgemein zugänglichen Instanzenzug. Für den Fall, dass dir auch die letztinstanzliche Entscheidung nicht passt, steht dir der verwaltungsrechtliche Klageweg offen, auf dem du eine Überprüfung deines Falls durch unabhängige Gerichte erzwingen kannst. Wenn's anders zu mühsam für dich wäre, bekommst du sogar Verfahrenskostenbeihilfe dafür.
Was genau ist hier nicht rechstaatlich? Es ist einfacher, jemandem die Arbeitsbewilligung, die Lokalkonzession, die Praxisberechtigung, den Führerschein oder den Steuerausgleich zu verweigern!
Aber dies muss dann eben auch bewiesen sein: durch Gerichtsurteile nach rechtsstaatlichen Standarts, durch nachgewiesenes Fehlverhalten (Blitzer/Fahrverbote).
Ich nix verstehen. Es gibt in jedem Land unter der Sonne Berechtigungen und Konzessionen, die du nicht bekommst oder nicht behältst, wenn ein bestimmter Gutachter, Sachbearbeiter oder Standesvertreter dich für psychisch oder charakterlich ungeeignet hält. Das reicht von der Diszipliniertheit und
Partnerschaftlichkeit, die du dem Fahrprüfer gegenüber nachweisen musst, bis zur
ernsthaften Absicht, ohne die dich die Notariatskammer nicht in die Kandidatenliste einträgt. Wo ist das Problem?
Dann müsstest du z.B. Anfangen einen Rahmen zu finden ab wann Paranoia beginnt.
Ist [...] Ab wieviel Gläsern Wein pro Woche beginnt Alkoholismus und bis wohin ist man halt ein Weinkenner? Man müsste also damit anfangen Normen für gesellschaftliche Verhaltensmuster zu entwickeln, die noch Waffenbesitz zulassen und ab wann nicht mehr. Und das ganze dann auch noch basierend auf Hörensagen und den Behauptungen eines Dritten nicht-unmittelbar-Involvierten.
Und? Solche Normen hat man für viele Gebiete entwickeln müssen. Manchmal bedient man sich extrem grober Heuristiken. Wenn jemandem alkoholismusbedingt der Führerschein weggenommen werden soll, gelten schon ein paar Organstrafmandate als hinreichender Beweis. Manchmal schaut man genauer hin. Wenn jemand demenzbedingt unter Sachwalterschaft gestellt oder wahnbedingt zwangspsychiatriert werden soll, muss ein unabhängiger Richter in einem förmlichen Verfahren Gutachter beauftragen und Zeugen anhören. "Behauptungen eines Dritten nicht-unmittelbar-Involvierten" fließen so oder so mit in die Entscheidung ein, direkt oder indirekt... wie denn auch nicht?
Die Entscheidung, ob es sich bei "Behauptungen еines Dritten" um "Hörensagen", um Verleumdung oder um aussagekräftige eigene Beobachtungen handelt, kann man wohl oder übel nur dem Richter, dem diensthabenden Chefarzt oder dem sonstigen Verantwortlichen überlassen... wie sollte man sowas auch sonst handhaben?