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Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: Sa 25. Jun 2011, 15:13
von Steirer
Failboy hat geschrieben:Ist bei mir der 3. Hit, wenn du einfach nach gun deaths new zealand googelst. Deckt sich außerdem mit dem, was mir damals bei meiner eigenen Überprüfung anno 2009 die Polizei erzählt hat. Die Zahlen sind übrigens seit Jahren im Sinken; Аnfang der Neunziger waren es noch über 100 Tote.

Na klar, wenn ich auch "Schußwaffentote Neuseeland" google :doh:

Failboy hat geschrieben:Ach komm. Wenn du davon ausgehst, dass der normale Österreicher 10 Nachbarn hat, und das ist sicher konservativ, dann sind das bei 8 Millionen Menschen 40 Millionen nachbarschaftliche Beziehungen im Land. Wieviele dutzend Millionen davon landen jedes Jahr vor Gericht? Wieviele Millionen davon sind nicht rein zivilrechtlich? In wievielen Millionen Fällen ist die Polizei fundamental daneben gelegen? In wievielen Millionen Fällen wissen wir definitiv, dass das Gericht weniger daneben liegt?

Du willst aus einer verschwindend geringen Minderheit von hochgradig ungewöhnlichen Spezialfällen auf die breite Allgemeinheit schließen.

Ich habe auch Nachbarn, die mich nicht mögen, und Exfreundinnen, die mich hassen. Die Zahl derjenigen darunter, die mich der Polizei gegenüber böswillig verleumden würden, ist exakt null. Das liegt nicht daran, dass ich ausschließlich heiligenmäßig ehrliche Nachbarn und engelhaft gutmütige Exfreundinnen habe. Es liegt daran, dass der Durchschnittsmensch nicht so ohne Weiteres böswillig verleumdet.

Jetzt frag´ ich mich aber, in WELCHEM Österreich lebst du? Von der Polizei zu einem Nachbarn befragt (und die Daten werden auch die Neuseeländer nicht weitergeben!) Na bitte! Elfmeter, aufgelegt und schon halb verwandelt! Macht über den Nachbarn! Mißbrauch garantiert!

Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: Sa 25. Jun 2011, 15:32
von Failboy
Steirer hat geschrieben:Na klar, wenn ich auch "Schußwaffentote Neuseeland" google :doh:

Lässliche Sünde. ;)

Jetzt frag´ ich mich aber, in WELCHEM Österreich lebst du?

Ich lebe im Moment in gar keinem Österreich. Hat aber nichts mit gemeinen Nachbarn zu tun. :angelic-sunshine:

Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: Sa 25. Jun 2011, 17:32
von Musashi
Ich glaub auf Blockwartmentalität und Hörensagen als Entscheidungsgrundlage ist keiner scharf- ganz zu schweigen von
der rechtstaatlichen Bedenklichkeit - und die Exekutive hat wirklich besseres zu tun.

Zum "intentional use" gehört übrigens auch der Schußwaffengebrauch der Exekutive. Das verfälscht so
manche Statistik beträchlich...

Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: Sa 25. Jun 2011, 18:26
von Hermann
Teal'c hat geschrieben:soooo, ein kleines Fazit:

vorhin waren zwei Beamte da, zwar leider ne Stunde zu spät aber is eh wurst, heut is eh Feiertag.
Ging alles ganz locker über die Bühne, nur die Fragen waren etwas seltsam. Zum einen, ob ich vorhabe, mit der/den Waffe(n) in der Öffentlichkeit unachtsam umzugehen... :snooty: und vor allem ob ich geisteskrank bin. :tipphead: :lol: Klar bin ich irre, ich sitz den ganzen Tag daheim und streichle meine Waffen und lese ihnen Geschichten vor. :dance: Natürlich bin ich nicht irre, ich frag mich für was ich den Psychotest habe machen müssen. Der Beamte hat auch nur geschmunzelt, er selber hat die Fragen auch etwas "eigen" gefunden, aber is halt sein Job.
Hab ihm dann noch den Wandsafe im Keller gezeigt, wo die Munition drin ist, und dann im EG im Schrankraum den Waffenschrank. Auf die Frage ob ich schon Waffen hätte, hab ich natürlich mit ja geantwortet, und er hat sie sich ansehen wollen. Auch kein Problem, er hat sich aber nur notiert, dass schon Kategorie C Waffen vorhanden sind.

Das einzig blöde war, dass ich Sportschiessen angegeben hab, und er wissen wollte, in welchem Verein ich bin. Im Moment noch bei gar keinem, ich bin zwischen zwei Vereinen noch am überlegen. Es is nur blöd, weil der eine Verein hat prima FFW Anlagen, aber sonst nur KK LW, der andere Verein hat eher maue FFW Anlagen, dafür aber neben KK auch GK LW Anlagen.
Und solang ich die WBK noch net hab, meld ich mich da noch nirgends an. Hoff dass ich das irgendwie logisch rübergebracht hab, weil er bissl skeptisch geschaut hat.

Naja, nachher noch ne halbe Stunde mit den zwei Beamten getratscht, die waren eh ziemlich nett und leiwand drauf, also ich schätz mal dass alles passt. Jetzt heisst wieder auf die BH warten. Boah ich hoff das dauert nicht mehr lange, WBK-HABEN-WILL, SOFORT!! :mrgreen:


Scheint doch alles in allem gut gelaufen zu sein.

Freu mich für Dich wenn Du Deine heißbegehrte Karte endlich kriegst.

Liebe Grüße Hermann

Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: So 26. Jun 2011, 15:46
von Failboy
Laokoon hat geschrieben:Ganz ehrlich, das Widerspricht völlig meinem Verständnis von einem Rechtsstaat.

In einem Rechtsstaat gibt es Gesetze.
D.h. da sind ganz konkrete Hürden forumliert, wann jemand nicht zuverlässig genug für eine Schusswaffe ist.

Aber genau so ist es ja. Die Vorgangsweise der Polizei hat eine klare gesetzliche Grundlage. Das betreffende Gesetz ist verfassungskonform beschlossen und verkündet worden und wurde auch im Inhaltlichen mW nie als verfassungswidrig angegriffen. Das Gesetz sieht auch klare Kriterien vor; unter anderem die nötige Zahl an endorsements und das Placet der zuständigen Behörde, das unter bestimmten Umständen zu erteilen ist und unter bestimmten anderen Umständen eben nicht.

Für den Fall, dass dir die Entscheidung der Behörde nicht passt, gibt es einen klar definierten und allgemein zugänglichen Instanzenzug. Für den Fall, dass dir auch die letztinstanzliche Entscheidung nicht passt, steht dir der verwaltungsrechtliche Klageweg offen, auf dem du eine Überprüfung deines Falls durch unabhängige Gerichte erzwingen kannst. Wenn's anders zu mühsam für dich wäre, bekommst du sogar Verfahrenskostenbeihilfe dafür.

Was genau ist hier nicht rechstaatlich? Es ist einfacher, jemandem die Arbeitsbewilligung, die Lokalkonzession, die Praxisberechtigung, den Führerschein oder den Steuerausgleich zu verweigern!

Aber dies muss dann eben auch bewiesen sein: durch Gerichtsurteile nach rechtsstaatlichen Standarts, durch nachgewiesenes Fehlverhalten (Blitzer/Fahrverbote).

Ich nix verstehen. Es gibt in jedem Land unter der Sonne Berechtigungen und Konzessionen, die du nicht bekommst oder nicht behältst, wenn ein bestimmter Gutachter, Sachbearbeiter oder Standesvertreter dich für psychisch oder charakterlich ungeeignet hält. Das reicht von der Diszipliniertheit und Partnerschaftlichkeit, die du dem Fahrprüfer gegenüber nachweisen musst, bis zur ernsthaften Absicht, ohne die dich die Notariatskammer nicht in die Kandidatenliste einträgt. Wo ist das Problem?

Dann müsstest du z.B. Anfangen einen Rahmen zu finden ab wann Paranoia beginnt.
Ist [...] Ab wieviel Gläsern Wein pro Woche beginnt Alkoholismus und bis wohin ist man halt ein Weinkenner? Man müsste also damit anfangen Normen für gesellschaftliche Verhaltensmuster zu entwickeln, die noch Waffenbesitz zulassen und ab wann nicht mehr. Und das ganze dann auch noch basierend auf Hörensagen und den Behauptungen eines Dritten nicht-unmittelbar-Involvierten.

Und? Solche Normen hat man für viele Gebiete entwickeln müssen. Manchmal bedient man sich extrem grober Heuristiken. Wenn jemandem alkoholismusbedingt der Führerschein weggenommen werden soll, gelten schon ein paar Organstrafmandate als hinreichender Beweis. Manchmal schaut man genauer hin. Wenn jemand demenzbedingt unter Sachwalterschaft gestellt oder wahnbedingt zwangspsychiatriert werden soll, muss ein unabhängiger Richter in einem förmlichen Verfahren Gutachter beauftragen und Zeugen anhören. "Behauptungen eines Dritten nicht-unmittelbar-Involvierten" fließen so oder so mit in die Entscheidung ein, direkt oder indirekt... wie denn auch nicht?

Die Entscheidung, ob es sich bei "Behauptungen еines Dritten" um "Hörensagen", um Verleumdung oder um aussagekräftige eigene Beobachtungen handelt, kann man wohl oder übel nur dem Richter, dem diensthabenden Chefarzt oder dem sonstigen Verantwortlichen überlassen... wie sollte man sowas auch sonst handhaben?

Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: So 26. Jun 2011, 15:53
von Failboy
Musashi hat geschrieben:ganz zu schweigen von der rechtstaatlichen Bedenklichkeit

Schön langsam würd ich wirklich gern erfahren, worin genau die bestehen soll.

um "intentional use" gehört übrigens auch der Schußwaffengebrauch der Exekutive. Das verfälscht so manche Statistik beträchlich...

Die Polizei in Neuseeland ist im Allgemeinen unbewaffnet. Wenn du glaubst, dass du angegriffen werden könntest, rufst du die zuständige Spezialeinheit.

Die Polizei hat seit 2000 genau sieben (7) Menschen erschossen. Sechs (6) davon waren bewaffnete Verbrecher, die zuerst geschossen haben und gegen die Selbstverteidigung geübt werden musste. Der siebte war ein tragischer Unfall: ein bewaffneter Verbrecher hat das Feuer auf die Polizei eröffnet, einer der betroffenen Polizisten hat beim Zurückschießen schlecht gezielt und einen Unbeteiligten erwischt.

Re: Polizei kommt morgen zu mir nach Hause, wegen WBK Antrag

Verfasst: So 26. Jun 2011, 16:28
von BigBen
Sinnlose Offtopic-Diskussion - macht dafür doch einen eigenen Thread auf, am besten in der Müllhalde, hier ist auf jeden Fall dicht.