Re: Bye bye long range in Österreich
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 12:49
Scharfschießen über 300m auf militärischen Liegenschaften im BefBer1
Freigabe beschränkt sich künftig nur auf ÖBH und Polizei (keine zivilen Nutzer)
Befehl
Im Juni 2024 hat sich der ChGStb – gleichzeitig Präsident ÖHSV – direkt via Lotus Notes über die
MilKdten ein Lagebild verschafft über die Erfahrungen, Abläufe, Vorgaben, Zielsetzungen von
sogenannten Long-Range-Schießbewerben (= Scharfschießen mit Schussentfernungen über 300m)
die auf militärischen Schieß- und Übungsplätzen ausgetragen werden.
MilKdtB hat dazu den TÜPL Kdt, Obmann HSV Bgld und weitere Funktionäre des HSV-Schießen,
sowie den S3 MilKdoB eingebunden und idF daraus eine zusammengefasste
Sachverhaltsdarstellung an den ChdGStb vorgelegt.
Kurz zusammengefasst hat die Gesamtanalyse ergeben:
➢ Präzisionsschießen über weite Entfernungen ist Teil des Fähigkeitenspektrums von ÖBH und
Polizei im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages.
➢ Jenseits der polizeilichen und militärischen Bedarfsträger haben auch Zivilpersonen legal
Zugang zu speziell auf Long-Range ausgerichtete Waffen (oberes Preissegment). Die
Genehmigung für solche Waffen werden nach den gesetzlichen Vorgaben durch die
Bezirksverwaltungsbehörden erteilt.
➢ Die zivile bundesweite Nachfrage beschränkt sich auf eine relativ kleine Community.
➢ Long-Range Schießbewerbe sind weder national noch international in einer offiziellen
Sportbewerbsstruktur (Landesmeisterschaften, ÖM, Staatsmeisterschaften, EM, WM etc.)
abgebildet. Die Zielsetzung einer offiziellen, strukturierten und anerkannten sportlichen
Ausrichtung kann daher nicht abgeleitet werden.
➢ Die zivile Schießinfrastruktur endet bei rund 300m. Für Schießen darüber hinaus wird idR auf
Schießbahnen/anlagen des ÖBH zurückgegriffen. Als Veranstalter treten ziv Vereine oder
HSVs auf.
➢ Die Vorgaben zur Teilnahme an zivilen Long-Range Bewerben und somit die Kontrolle des
Zuganges zu geeigneten Trainingsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich und hängen vom
jeweiligen veranstaltenden Verein an. Für, über die behördliche Genehmigung
hinausgehende, präventive personenspezifische Risikoanalysen fehlen den Veranstaltern idR
die Möglichkeiten/Berechtigungen.
Im Zuge der nachfolgenden Beurteilung durch das ÖBH galt es daher, zwischen einem quantitativ
limitierten zivilen (Freizeit)Bedarf und potentiellen Risiken und Gefahren für das ÖBH
(wirtschaftlicher Missbrauch durch überhöhte Zugangs-/Teilnahmegebühren,
„Trainingsmöglichkeiten“ für potentielle Gefährder inkl. medialer Auswirkungen etc.) abzuwägen.
Nach Rücksprache mit dem GenSekr ÖHSV Obst HOLZBAUER wurde nunmehr entschieden:
Ab 01.10.2024 werden, ausgenommen ÖBH und Polizei, keine Schießen über Distanzen größer
300m auf militärischen Liegenschaften genehmigt!
Mit gegenständlichem Befehl wird dies hiermit, ungeachtet nachfolgender ÖHSV Regelungen für den
BefBer 1 angeordnet.
Freigabe beschränkt sich künftig nur auf ÖBH und Polizei (keine zivilen Nutzer)
Befehl
Im Juni 2024 hat sich der ChGStb – gleichzeitig Präsident ÖHSV – direkt via Lotus Notes über die
MilKdten ein Lagebild verschafft über die Erfahrungen, Abläufe, Vorgaben, Zielsetzungen von
sogenannten Long-Range-Schießbewerben (= Scharfschießen mit Schussentfernungen über 300m)
die auf militärischen Schieß- und Übungsplätzen ausgetragen werden.
MilKdtB hat dazu den TÜPL Kdt, Obmann HSV Bgld und weitere Funktionäre des HSV-Schießen,
sowie den S3 MilKdoB eingebunden und idF daraus eine zusammengefasste
Sachverhaltsdarstellung an den ChdGStb vorgelegt.
Kurz zusammengefasst hat die Gesamtanalyse ergeben:
➢ Präzisionsschießen über weite Entfernungen ist Teil des Fähigkeitenspektrums von ÖBH und
Polizei im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages.
➢ Jenseits der polizeilichen und militärischen Bedarfsträger haben auch Zivilpersonen legal
Zugang zu speziell auf Long-Range ausgerichtete Waffen (oberes Preissegment). Die
Genehmigung für solche Waffen werden nach den gesetzlichen Vorgaben durch die
Bezirksverwaltungsbehörden erteilt.
➢ Die zivile bundesweite Nachfrage beschränkt sich auf eine relativ kleine Community.
➢ Long-Range Schießbewerbe sind weder national noch international in einer offiziellen
Sportbewerbsstruktur (Landesmeisterschaften, ÖM, Staatsmeisterschaften, EM, WM etc.)
abgebildet. Die Zielsetzung einer offiziellen, strukturierten und anerkannten sportlichen
Ausrichtung kann daher nicht abgeleitet werden.
➢ Die zivile Schießinfrastruktur endet bei rund 300m. Für Schießen darüber hinaus wird idR auf
Schießbahnen/anlagen des ÖBH zurückgegriffen. Als Veranstalter treten ziv Vereine oder
HSVs auf.
➢ Die Vorgaben zur Teilnahme an zivilen Long-Range Bewerben und somit die Kontrolle des
Zuganges zu geeigneten Trainingsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich und hängen vom
jeweiligen veranstaltenden Verein an. Für, über die behördliche Genehmigung
hinausgehende, präventive personenspezifische Risikoanalysen fehlen den Veranstaltern idR
die Möglichkeiten/Berechtigungen.
Im Zuge der nachfolgenden Beurteilung durch das ÖBH galt es daher, zwischen einem quantitativ
limitierten zivilen (Freizeit)Bedarf und potentiellen Risiken und Gefahren für das ÖBH
(wirtschaftlicher Missbrauch durch überhöhte Zugangs-/Teilnahmegebühren,
„Trainingsmöglichkeiten“ für potentielle Gefährder inkl. medialer Auswirkungen etc.) abzuwägen.
Nach Rücksprache mit dem GenSekr ÖHSV Obst HOLZBAUER wurde nunmehr entschieden:
Ab 01.10.2024 werden, ausgenommen ÖBH und Polizei, keine Schießen über Distanzen größer
300m auf militärischen Liegenschaften genehmigt!
Mit gegenständlichem Befehl wird dies hiermit, ungeachtet nachfolgender ÖHSV Regelungen für den
BefBer 1 angeordnet.