Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft
Verfasst: Mi 19. Feb 2025, 17:40
Die genannte Verordnung bezieht sich auf die Erteilung einer Gewerbeberechtigung. Infolge dessen gilt das natürlich nicht für jeden Mitarbeiter.Joewood hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 15:24Aber gilt diese Ausbildungsverpflichtung für jeden einfachen Mitarbeiter oder nur für den GF/Inhaber?Promo hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 13:54 Darin sind auch gewisse Ausbildungen als Voraussetzung genannt. Insoweit ist deine Aussage "keine gesonderte Ausbildung" nicht zutreffend.