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Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: Mi 19. Feb 2025, 17:40
von Promo
Joewood hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 15:24
Promo hat geschrieben: Mi 19. Feb 2025, 13:54 Darin sind auch gewisse Ausbildungen als Voraussetzung genannt. Insoweit ist deine Aussage "keine gesonderte Ausbildung" nicht zutreffend.
Aber gilt diese Ausbildungsverpflichtung für jeden einfachen Mitarbeiter oder nur für den GF/Inhaber?
Die genannte Verordnung bezieht sich auf die Erteilung einer Gewerbeberechtigung. Infolge dessen gilt das natürlich nicht für jeden Mitarbeiter.