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Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Do 9. Jan 2025, 14:46
von punk-of-vk
Es gibt 9 verschiedene Jagdgesetze. In jedem Bundesland ein eigenes. Also überall unterschiedlich geregelt und mit unterschiedlichen Regelungen, wann ein "wildernder Hund" erlegt werden darf. Empfohlen wird so ein Vorgehen nirgends und jeder normal-denkende Jäger wird das auch nicht machen.
Sollte man wiederholt einen wildernden Hund (der Besitzer ist ja meistens schon bekannt) im Revier haben, dann wird ihn sein Besitzer sicher gerne im 60 km entfernten Tierheim abholen und dort eine entsprechende Summe zum Auslösen zahlen. Das könnte unter Umständen auch öfter passieren
kuni hat geschrieben: Do 9. Jan 2025, 10:19
Als in einer Weide geht das mal net
Das kannst du pauschal nicht sagen. Kommt auf das Landesjagdgesetz drauf an. Sonst könntest du ja zB Almen nicht bejagen.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Do 9. Jan 2025, 15:29
von kuni
punk-of-vk hat geschrieben: Do 9. Jan 2025, 14:46
kuni hat geschrieben: Do 9. Jan 2025, 10:19
Als in einer Weide geht das mal net
Das kannst du pauschal nicht sagen. Kommt auf das Landesjagdgesetz drauf an. Sonst könntest du ja zB Almen nicht bejagen.
Das bezog sich auf Wild jagende Hunde.
Wir haben dafür ein Meldeblatt "revierende Hunde". Einfach ausfüllen und an die BH senden. Die Besitzer bekommen Besuch vom Amtstierarzt, Gemeinde (für Hundehaltung zuständig) und dem Tierschutzverein. Das wirkt oft Wunder
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Do 9. Jan 2025, 17:47
von gewo
Evilcannibal79 hat geschrieben: Mi 8. Jan 2025, 16:11
Wolf und Bär sind in diesem Fall nicht relevant weil sie nicht bejagt werden dürfen.
Ein wildernder oder bissiger Hund ist ein anderes Thema.
Uns wurde vom Jagdherren ausdrücklich das Schießen wildernder Hunde untersagt.
Familenmitglied hat nahe Wien a Ausgehrecht mit zwei quasi "eigenen" Kirrungen für die er verantwortlich ist.
Dort selbes Thema.
Auf Hund und Katz wird unter keinen Umständen geschossen.
Dokumentieren (Fotografieren, Filmen) und an den Jagdleiter berichten.
Der kümmert sich um die Ausforschung wenns Handlungsbedarf gibt.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Fr 10. Jan 2025, 08:40
von punk-of-vk
Die Kärntner Jägerschaft hat eine eigene "Hunderissdatenbank"
https://www.kaerntner-jaegerschaft.at/m ... hunderisse
Ganz unten noch ein Formular zur Verständigung der Hundebesitzer, wenn ein herrenloser Hund gesichtet wird.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Fr 10. Jan 2025, 19:07
von Der_David
Versteh nicht warum hier einige Leute meinen, dass der Jäger "ungeschoren" davon kommt. Ein Waffenverbot mit entsprechenden Auswirkungen auf die Jagdkarte ist glaub ich nicht so lustig.
gewo hat geschrieben: Do 9. Jan 2025, 17:47
Auf Hund und Katz wird unter keinen Umständen geschossen.
Dokumentieren (Fotografieren, Filmen) und an den Jagdleiter berichten.
Der kümmert sich um die Ausforschung wenns Handlungsbedarf gibt.
Vorbildlich - nur weil man etwas darf heißt es noch nicht, dass es immer gut ist von seinem Recht auch Gebrauch zu machen
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Fr 10. Jan 2025, 20:53
von Wolf1971
https://www.pirsch.de/news/jaeger-entge ... lage-40438
Trotz ausbleibender Anklage der Staatsanwaltschaft prüfe die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde derzeit, ob der Fall jagd- und waffenrechtliche Konsequenzen für den Jäger hat. Seitens der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten seien umgehend die entsprechenden Verfahren nach dem Waffengesetz und dem Niederösterreichischen Jagdgesetz eingeleitet worden…
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 19:17
von titan
Weiß zufällig jemand, was der aktuelle Stand im Fall der kärntner Jägerin ist, die einen Warnschuss wegen Bundeswehrsoldaten nahe ihres Hochstands abgegeben hat? In der Krone war letztens dazu ein Bezahlartikel. Angeblich liegen neue Aussagen vor.
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 19:24
von FdH22
titan hat geschrieben: Sa 11. Jan 2025, 19:17
Weiß zufällig jemand, was der aktuelle Stand im Fall der kärntner Jägerin ist, die einen Warnschuss wegen Bundeswehrsoldaten nahe ihres Hochstands abgegeben hat? In der Krone war letztens dazu ein Bezahlartikel. Angeblich liegen neue Aussagen vor.
Iwo (glaub´im Netz) hab´ ich gelesen, das der/die StA Anklage erstellt. Ich hab´ aber die Quelle nicht mehr
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 19:52
von titan
Wie alt ist deine Info? Der Artikel ist von 8.1.25.
https://www.krone.at/3645641
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: Sa 11. Jan 2025, 19:56
von FdH22
schätze spätes 2024 also Nov/Dez vermutlich
(Krone läuft hinter Bezahlschranke)
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: So 12. Jan 2025, 10:11
von gewo
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: So 12. Jan 2025, 11:19
von titan
Danke Gewo!
Auch wenn OT: Muss sagen, dass mich die Bundeswehr oder sonst eine fremdländische Armee ohne entsprechende Kennzeichnung (Armbinden, mit Warnband durchkreuzte Hoheitsabzeichen ähnlich bei ungültig gemachten Verkehrsschildern, Aufschrift Übung, etc., Absicherungsposten mit Warnweste) außerhalb eines ausgewiesenen Übungsgebiets wie in Allensteig bspw. überhaupt nicht begeistert.
Nicht, dass ich das Verhalten der Jägerin richtig finde, aber ich kann ihr moralisch wenig vorwerfen.
Derartiger Leichtsinn, einfach mal Übungsgefechte im Wald mit anderen Armeen abzuhalten, hat mMn nichts in unserem Land verloren. Ich halte das für maximal verantwortungslos und Derartiges darf keinesfalls zur gewohnten Praxis werden.
Das hätte auch anders ausgehen können. Wer trägt dann dafür die Verantwortung?
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: So 12. Jan 2025, 11:26
von raze4711
Die Verantwortung trägt die Dame , die sich nicht informiert hat , das in der Region Übungen von Bundeswehr und Bundesheer angekündigt waren .
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: So 12. Jan 2025, 11:30
von titan
aha. ..laut Staatsanwaltschaft vielleicht..
Re: Kein Verfahren bei "getötetem" Menschen?
Verfasst: So 12. Jan 2025, 11:36
von Poirot
titan hat geschrieben: So 12. Jan 2025, 11:19
Das hätte auch anders ausgehen können. Wer trägt dann dafür die Verantwortung?
Als Jäger hat man juristisch gegen den Staat die schlechtesten Karten also trägt wohl er die Verantwortung.
Wenn er Terroristen, die im Wald üben nicht meldet oder stellt, ist er natürlich auch Schuld.
Und nachdem jeder von uns 1kg CO2 pro Tag ausatmet, wer ist wohl am Klimawandel Schuld ?