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Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 11:04
von pointi2009
nein das ist ja ok, du hast zeitlich keine beschränkung, nur heisst dieser vermerk:

solange du die tätigkeit als bewachungsdienstangehöriger ausübst, hast du 24x7 die befugnis eine genehmigungspflichtige waffe zu führen. wenn du job wechselst (koch oder putzfrau wirst :D), oder arbeitslos wirst, dann erlirscht die berechtigung zum führen.

oben bei der jagd heisst das, solange ich eine gültige jagdkarte habe (beitrag einbezahlt) und kein grund vorhanden, für entzug der jagdkarte, darf ich einen halbautomaten oder rep. schrotflinte führen

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 11:46
von Stickhead
Deine (berufliche) Tätigkeit als Bewachungsdienstangehöriger ist gemeint - solange du den Job hast, gilt die Berechtigung zum Führen.

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 12:02
von Chester
Also doch :D
Wollt nur mal sichergehen.
Hätte ich dann diese 14-Tage-Frist versäumt Einspruch zu erheben -hätten sie mir eine andere Beschränkung reingeschrieben- hätten sie mir die Beschränkung wohl nicht mehr ändern können.

Danke für eure Auskünfte :)

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 14:44
von BullsEye
pointi2009 hat geschrieben:oben bei der jagd heisst das, solange ich eine gültige jagdkarte habe (beitrag einbezahlt) und kein grund vorhanden, für entzug der jagdkarte, darf ich einen halbautomaten oder rep. schrotflinte führen


... da steht dann offenbar bei dir was anderes im WP als: "Eingeschränkt auf die tatsächliche und berechtigte Jagdausübung"

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 15:59
von pointi2009
da ich keine habe, steht nichts drin, nur es ist nicht rechtswirksam, einen WP auf eine jetzt im Moment ausgeführte Tätigkeit einzugrenzen.

Würde ja heissen, ich hätte die WP nur, wenn ich ein aktives Ausgehrecht /Revier hätte. Würde bei Verlust eines Reviers/Ausgehrechts ja dann heissen ich verliere die WP. Obwohl ich ja noch eine gültige Jagdkarte habe und in 2 Monaten oder so vielleicht ein neues Revier.

Das wäre nämlich dann eine örtliche Eingrenzung und das ist nicht rechtskonform.

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 16:31
von BullsEye
Also ich hätte das so interpretiert, dass ich nur sofern ich zur Jagd gehe, die Jagd ausübe, oder von dort komme eine Kat B Waffe führen darf.

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 20:24
von BigBen
pointi2009 hat geschrieben:da ich keine habe, steht nichts drin, nur es ist nicht rechtswirksam, einen WP auf eine jetzt im Moment ausgeführte Tätigkeit einzugrenzen.

Würde ja heissen, ich hätte die WP nur, wenn ich ein aktives Ausgehrecht /Revier hätte. Würde bei Verlust eines Reviers/Ausgehrechts ja dann heissen ich verliere die WP. Obwohl ich ja noch eine gültige Jagdkarte habe und in 2 Monaten oder so vielleicht ein neues Revier.

Das wäre nämlich dann eine örtliche Eingrenzung und das ist nicht rechtskonform.


Es ist gültig wenn man nicht rechtzeitig dagegen Einspruch erhoben hat!

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Do 15. Dez 2011, 22:59
von gewo
hi

pointi2009 hat geschrieben:nur es ist nicht rechtswirksam, einen WP auf eine jetzt im Moment ausgeführte Tätigkeit einzugrenzen.


doch, ist es
wenn kein einspruch erhoben wurde ist es rechtswirksam
kann dann auch nicht mehr bekaempft werden

pointi2009 hat geschrieben:würde bei Verlust eines Reviers/Ausgehrechts ja dann heissen ich verliere die WP.

nein, der WP wird dann automatisch zur WBK

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Fr 16. Dez 2011, 00:38
von josephiner
Bei mir steht hinten am WP folgendes drauf: Die Befugnis zum Führen der genehmigungspflichtigen Schusswaffen wird auf das Führen von HA und Repetierflinten auf die Dauer und während der Jagdausübung unter Einhaltung der jagdgesetzlichen Bestimmungen beschränkt.

Mir wurde dazu auf der BH erklärt: Die Berechtigung zum Führen gilt wenn ich zur Jagd fahre, jage, und wieder nach Hause fahre. Sonst darf ich die Waffe nicht führen. Warum auch, ist ja sowiso auf HA beschränkt. Weiters dient die Einzahlung als Schießnachweis Ersatz und man muss diesen nicht erbringen außer man zahlt nicht ein. Ob jemand ein Revier hat oder nicht ist komplett egal!

Es dauert nicht mehr lange und ich mach den beeideten und sie müssen mir einen WP ohne Beschränkung auf HA ausstellen. Ob sie wollen oder nicht :whistle: ;)

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Fr 16. Dez 2011, 10:12
von pointi2009
ja ich ging auch davon aus, mit Einspruch. Klar, wenn ich es stillschweigend anerkenne, hab ich Pech.

Und WP zu WBK ja auch klar, nur gehts ja um WP damit ich führen kann/darf.

was josephiner schreibt, ist ja nicht nur eine zeitliche, sondern auch eine örtliche Einschränkung. Ich würd das anfechten, ob mit Erfolg ist eine andere Frage. Klar kann man sich sagen, führ ja eh nicht, wenn ich nicht im Revier jage. Nur könnt das fast jeder WP Besitzer dann auch sagen, ausser er hat berechtigte Sorge um sein Leben egal ob im oder ausserhalb Dienst.

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Fr 16. Dez 2011, 10:45
von josephiner
Anfechten werde ich nichts. Was bringt mir wenn ich einen HA in der Öffentlichkeit führen darf? Fällt nur großartig auf und sorgt für Aufsehen ;) Brauch meinen WP nur für die Jagd und somit ist mir die zeitlich/örtliche Beschränkung egal.
Was mich aber aufregt ist die Tatsache, dass man den WP(für die Jagd) in den meisten Fällen nur mit Bechränkung auf HA erhält. Ich darf rein rechtlich mit 20 Gewehren und 2 HA ins Revier fahren. Das führen einer Pistole oder eines Revolvers im Revier wird mir aber untersagt? Was hat das für einen Sinn :headslap: :tipphead:

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Fr 16. Dez 2011, 10:47
von pointi2009
mit welcher Begründung hast du die WP beantragt? Ich denke nur, du hast Schwarzwild und extreme Dickungen, wie willst da bei der Nachsuche mit einem HA rein? :think:

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Fr 16. Dez 2011, 17:56
von Steira
in meinem WP steht drinnen:
Die Befugnis zum Führen [...] erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter


Und um anscheinend doppelt abgesichert zu sein hat die Behörde auch gleich ein Rundsiegel hinter Punkt c)
Meldepflichtige oder sonstige Schußwaffen zu führen.
gesetzt. Obwohl das schon durch die Jagdkarte an und für sich gedeckt ist. Doppelt hält besser? :lol:

Begründung war Jagd auf Schwarz- und Raubwild. Eingeschränkt auf 1 Stk Kat. B - wollte eigentlich 2 Stk aber da hieß es wieder: "Da brauchen wir noch ein Schreiben von Ihnen, dass zusätzlich zur Fangschusswaffe auch eine halbautomatische Langwaffe geführt werden soll". Und nachdem sich das schon gute 12 Monate hinzog hab ich es dann gelassen.

Gültige Jagdkarte = alles iO


Ich glaube, wir sollten mal alle verschiedenen Einschränkungen sammeln. Bei n Meldungen kommen wir wohl auf mindestens n/2 verschiedene Arten (obwohl es ja nicht so viele Behörden gibt). :mrgreen:

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Fr 16. Dez 2011, 18:09
von josephiner
2 Stück habe ich gleich bekommen und das war auch lustigerweise der Vorschlag der Dame auf der BH nur eben beschränkt auf HA. Ich wollte mir ja am Anfang die WBK holen da es bei uns geheißen hat, dass keine WP mehr ausgestellt werden. Ich rein auf die Behörde WBK beantragen, sagt die Dame zu mir: "Warum WBK und nicht WP?" Ich:" Kriag i jo net" Sie: " Ohne weiteres nur eben mit der HA Beschränkung" Ich" Aha, na daun moch mas so :D" Sie: " Wenns denn beeideten haben bekommens den WP auch für Pistolen und Revolver. Also schnell die Prüfung ablegen und sich als Jagdschutzorgan beeiden lassen!".

War eigentlich ganz unkompliziert obwohl wir eine der schwierigsten BHs in Österreich haben :roll: Hat mich selbst gewundert. :whistle: Wenn ich nur an die Probleme mit meinem vorzeitigem Mopedschein zurückdenke :headslap: ...aber das ist ein anderes Thema :mrgreen:

Re: WBK zu WP ?

Verfasst: Sa 17. Dez 2011, 12:02
von Promo
Steira hat geschrieben:in meinem WP steht drinnen:
Die Befugnis zum Führen [...] erlischt mit der Beendigung der Tätigkeit als Jagdausübungsberechtigter


Und um anscheinend doppelt abgesichert zu sein hat die Behörde auch gleich ein Rundsiegel hinter Punkt c)
Meldepflichtige oder sonstige Schußwaffen zu führen.
gesetzt. Obwohl das schon durch die Jagdkarte an und für sich gedeckt ist. Doppelt hält besser? :lol:

Ist relativ unnötig da ein WP (auch wenn Kat.C und D ausgestrichen ist) sowieso für diese auch gilt:
§ 35. (1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 ausgestellten Waffenpasses gestattet.

(2) Außerdem ist das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen zulässig für Menschen, die
1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;