Re: Waffentransport deutsches Eck
Verfasst: So 17. Aug 2014, 10:50
alles klar, danke
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
artemidis hat geschrieben:So, Freunde, habe den Thread einmal gelesen, dann ein zweites mal - und mir geht's wie dem "Tor, der klug als wie zuvor" ist.
Darf ich nun, ausgestattet mit EFWP, von Tirol nach NÖ zum Jagern über das deutsche Eck fahren, oder muss ich wegen Rechtsunsicherheit und aus purer Angst auf den Schleichwegen innerhalb Österreichs verbleiben, um nach NÖ zu kommen?
Thanx for help!
Gruß und Weihei,
artemidis
Saltcastle hat geschrieben:artemidis hat geschrieben:So, Freunde, habe den Thread einmal gelesen, dann ein zweites mal - und mir geht's wie dem "Tor, der klug als wie zuvor" ist.
Darf ich nun, ausgestattet mit EFWP, von Tirol nach NÖ zum Jagern über das deutsche Eck fahren, oder muss ich wegen Rechtsunsicherheit und aus purer Angst auf den Schleichwegen innerhalb Österreichs verbleiben, um nach NÖ zu kommen?
Thanx for help!
Gruß und Weihei,
artemidis
Nein, darfst du nicht!!! Du verlässt das Staatsgebiet und darfst deine Waffen nur mitführen, wenn du eine Einladung eines deutschen Jägers hast!! Nix mit Weg abkürzen. Und glaube mir, ich wohne im Grenzgebiet, die Polizisten in BRD sind da bei weitem nicht so tolerant, schon gar nicht, wenn es um Waffen geht!!!
artemidis hat geschrieben:...mich wundert nur, wieso es dannan dann einen EFWP gibt, wenn er eh nix nützt ....
gewo hat geschrieben:artemidis hat geschrieben:...mich wundert nur, wieso es dannan dann einen EFWP gibt, wenn er eh nix nützt ....
hi
der efwp wurde fuer die beiden haeufigsten gruende fuer eine reise mit der waffe geschaffen
die sind nun mal "teilnahme an einem wettkampf" und "einladung zu einer jagd"
europaweit gesehen ist die begruendung " uebers deutsche eck gehts schneller" keine entsprechend oft vorkommende begruendung
daher am "normalen" weg eine dauererlaubniss beim landratsamt rosenheim oder in freilassung holen und fertig. gilt fuer jeweils ein jahr glaub ich