Seite 4 von 10
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 08:14
von Gw10
therion hat geschrieben:OC Tom hat geschrieben: und wenn die Bedrohung vorbei ist, ist Nachschießen verboten.
stimmt so nicht ganz. Aber nachdem Du vorheriges nicht gelesen hast, werde ich es auch nicht nochmal erläutern.
er (therion) hat recht. aber auch hier gilt stichwort "verhältnismäßigkeit". es macht sehr wohl einen unterschied ob du stinkreich bist und der einbrecher flieht mit hausnummer 5000 euro, oder ob du gerademal 900 netto hast und der einbrecher flieht mit 5000 euro. dann sind die 5000 euro sehr wohl ein sehr einschneidender verlust der dich finanziell ruinieren könnte. zu diesem zeitpunkt findet der übergriff auf dein eigentum noch statt, es gilt also noch die "notwehr".
wie der umstand dann vor gericht bewertet würde hängt natürlich immer stark vom richter ab, darauf kann und will ich garnicht eingehen.
generell aber, ohne die 5 seiten gelesen zu haben, würde ich meinen: geld kommt und geht und materielles kann man ersetzen. notwehren würde ich mich persönlich nur dann, wenn die gesundheit oder das leben von mir oder meinen lieben in gefahr ist.
EDIT: trotzdem sind diese fragen alle sowieso fürn hugo. wer von euch läuft zuhause bitte 24/7 mit der glock im holster herum? bei mir liegts im safe und müßte erst rausgeholt werden. bis dahin ist der einbrecher entweder schon bei mir (vll mit ner stichwaffe?) oder er ist längst getürmt. dinge die man rasch zur hand hat sind n dekoschwert an der wand, n küchenmesser oder ne pfanne. diese ewige "hirngewichse" (sorry für dieses wort) bezüglich diverser gedankenspiel-notwehrsitationen ist unnötig, denn es kommt meist anders als man denkt und wenns soweit ist hast eh keine zeit zu überlegen, geschweige denn erstmal die glock ausm kastl zu holen.
außerdem bring ich mich lieber erstmal in sicherheit wenn ich wen überrasche und stürze mich nicht in einen kampf, den ich womöglich mit dem leben bezahle.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 09:26
von pointi2009
und genau so sehe ich das auch, wenn Leben + Gesundheit in Gefahr, sehe ich Notwehr und Nothilfe als gegeben an und so wird vermutlich auch der Richter das sehen. Bei materiellen Dingen würd ich niemals schiessen, ein Warnschuss schon möglich, falls bei einem heissen Einbruch den Einbrecher der Anblick nicht reicht.
Kenne einen, bei dem schon 3mal eingebrochen wurde, einmal hat er den Einbrecher mit der Waffe im Anschlag gestellt. Der Einbrecher hat 5 Meter im Laufschritt zurückgelegt und ist dann locker flockig davon getrabt. Er hat noch in den Boden gefeuert zur Untermauerung seines Standpunktes. Aber er sagt selber, wirklich Stress, Angst oder Panik hatter der Einbrecher keine vor der Waffe.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 09:33
von Varminter
Liebe Leute,
auch wenn wir alle tapfer sind: warum nicht in einem Raum einsperren und die Bullerei via Handy heranrufen...?
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 10:37
von MikeD
Varminter hat geschrieben:auch wenn wir alle tapfer sind: warum nicht in einem Raum einsperren und die Bullerei via Handy heranrufen...?
Weil
a) eine Innentüre einen Einbrecher sicher nicht aufhält wenn er sich schon Zugang zu deinem Heim verschafft hat ?
b) die Polizei im Normalfall länger braucht, als sich der Einbrecher am Tatort aufhält ?
c) man nicht zitternd darauf hoffen will, dass der Einbrecher einen in Ruhe lässt ?
Ich würde mich zwar auch in so einem Fall sofort ins Schlafzimmer zurückziehen und die Türe versperren, dann aber sofort die Glock und die Baikal aus dem Waffenschrank holen. Die paar Sekunden sollte die versperrte Türe den Einbrecher schon aufhalten und dann...
Und wenn ich bereits den Versuch eines Einbruchs festgestellt habe, steht die nächste Zeit die Baikal griffbereit neben dem Bett.
(Ist auch dann noch vorschriftsgemäß verwahrt, da ich keine Kinder im Haus habe).
Grundsätzlich hat man meiner Meinung nach aber sowieso etwas falsch gemacht, wenn ein Einbrecher ohne Vorwarnung plötzlich in der Wohnung bzw. im Haus steht.
Eine einfache Aussenhautsicherung kostet nicht die Welt, schreckt Einbrecher ab und gibt einem genügend Vorwarnzeit (auch wenn man gerade aus dem Schlaf gerissen wird).
Und zum Thema SV gegen einen Einbrecher, wenn er mich angreift bzw. beim Anblick meiner Waffe nicht sofort den Rückzug antritt, ist eine Schussabgabe wohl gerechtfertigt.
Sollte er flüchten, ist es Sache der Polizei ihn weiter zu verfolgen. Da gebe ich maximal einen Warnschuss (in eine sichere Richtung) ab um meinen Standpunkt klar zu machen bzw. ihn zum zurücklassen seiner Beute zu veranlassen.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:32
von pointi2009
hab keinen Raum, von dem er nicht aus dem Fenster fliehen könnte. Die "coolness" zu haben, sich an den Einbrecher ranschleichen und dann die Türe zu zu sperren musst mal haben. Also ich sag auch, wenn der reinkommt, der Alarm trötet, der Hund bellt, steh ich im Schlafzimmer mit der Waffe im Anschlag und dem Handy am Ohr.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:33
von gunwitch
Finde die Diskussion unendlich spannend!
Danke v.a. therion für die Ausführungen.
Denn auch wenn wir alle hoffen, dass gar nicht erst eingebrochen wird, Vorbeugen besser ist (ich z.B. baue doch stark auf meine 2 Hunde) und wir alle nicht berechnen können, wie wir im Ernstfall reagieren, weil
a) wir nicht wissen wie die Situation sich konkret darstellt (was will er oder sie, bewaffnet/ nicht bewaffnet, wo im Haus (Wohnung) hält er sich gerade auf,...)
b) der Umfang der "Beute" nicht bekannt ist - mal unabhängig von der Verhältnismäßigkeit des finanziellen Verlustes
so denke ich halt auch immer gerne alles "zu Ende" und überlege "was wenn" ... unter der Berücksichtigung, dass ich Waffenbesitzer bin und mich eventuell nicht völlig hilflos in die Opferrolle ergeben muss.
Oft scheitert die Vorstellung dann wieder an dem bekannten Phänomen, dass oft der draufzahlt, der eine Waffe ins Spiel bringt....
Die rechtliche Situation finde ich sehr, sehr wichtig beim Durchspielen, ich denke aber, dass ich im Ernstfall (Kind in Gefahr u.a.) darauf achte, was ich vor mir selbst verantworten kann.
Nachdem ich mich nicht für draufgängerisch schießwütig halte und das ja sogar mit dem WBK - psychologischen Gutachten schriftlich habe, bin ich ziemlich sicher, dass mit dem, was wir von therion wissen, der "Ernstfall" auch im Falle, dass ich die Waffe zücke, mich nicht ins Gefängnis bringt.
Und den Einbrecher nicht ins Grab.
Und zum Thema Beute/ Verhältnismäßigkeit: unabhängig davon, ob der Einbrecher ALLES mitnimmt, oder nur den Fernseher - durch sein Eindringen in meine "Schutzzone", mein Zuhause, fühle ich mich und meine Lieben extrem in der physischen und psychischen "Existenz" bedroht.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:45
von Gumbar
Wenn ich mir die Beiträge so durchlese dann braucht sich ein Einbrecher keine großen Sorgen zu machen da ohnehin die meisten ihre Waffen weggesperrt haben und nicht geladen bereithalten.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:59
von BigBen
Gumbar hat geschrieben:Wenn ich mir die Beiträge so durchlese dann braucht sich ein Einbrecher keine großen Sorgen zu machen da ohnehin die meisten ihre Waffen weggesperrt haben und nicht geladen bereithalten.
Interessant...auf welche Beiträge genau beziehst du dich da?
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 12:21
von Gumbar
BigBen hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:Wenn ich mir die Beiträge so durchlese dann braucht sich ein Einbrecher keine großen Sorgen zu machen da ohnehin die meisten ihre Waffen weggesperrt haben und nicht geladen bereithalten.
Interessant...auf welche Beiträge genau beziehst du dich da?
cappet, gestern 17:36
GW10 heute 08:14
MikeD heut 10:37
und die unzähligen threads zum Thema Waffenaufbewahrung.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 12:22
von Irwin J. Finster
Eingesperrt habe ich meine Waffen klarerweise, sind ja auch Kinder im Haus. ABER mein SV FFW ist in einem GunVault Waffensafe, und den habe ich auch im dunklen in wenigen Sekunden offen. Würde sagen dauert maximal 15 Sekunden bis ich die Waffen in der Hand, und durchgeladen habe. Wenn also der Einbrecher nicht schon vor dem Bett steht, kein Problem. Und für frühzeitige Warnung sorgt Frau Finster, die hat den leichtesten Schlaf der mir je untergekommen ist, hört sogar die Flöhe husten...
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 12:38
von Gw10
Gumbar hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:Wenn ich mir die Beiträge so durchlese dann braucht sich ein Einbrecher keine großen Sorgen zu machen da ohnehin die meisten ihre Waffen weggesperrt haben und nicht geladen bereithalten.
Interessant...auf welche Beiträge genau beziehst du dich da?
cappet, gestern 17:36
GW10 heute 08:14
MikeD heut 10:37
und die unzähligen threads zum Thema Waffenaufbewahrung.
steht doch nicht da?
in meiner glock ist sogar ein volles 33er mag drin. nur bezweifle ich daß man sie im ernstfall bei der hand hat.
letzter mir bekannter fall ist die kollegin meiner freundin bei der eingebrochen wurde. sie nicht zuhause, mann schon, legt im 1. stock das kind hin und geht die treppen runter und sieht in der küche einen einbrecher. der dreht sich um und rennt weg.
wer von euch hat beim kind niederlegen seine 17er geholstert? keiner.
DAS habe ich gemeint: die einbrecher kommen nicht zu den günstigsten zeitpunkten, sondern irgendwann mal oder im besten fall gar nie. man ist immer unvorbereitet und steht erstmal blöd da.
darum liegen auch andere gegenstände, die zur selbstverteidigung reichen, im haus verteilt unauffällig herum

@finster: ne kerl mit messer ist in 2 sekunden bei dir wenn er 10m entfernt steht. da hast du keine 15 sekunden. der ist schneller bei dir als du deine glock aus dem holster ziehen könntest und repetieren.
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 13:02
von BigBen
Gw10 hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Gumbar hat geschrieben:Wenn ich mir die Beiträge so durchlese dann braucht sich ein Einbrecher keine großen Sorgen zu machen da ohnehin die meisten ihre Waffen weggesperrt haben und nicht geladen bereithalten.
Interessant...auf welche Beiträge genau beziehst du dich da?
cappet, gestern 17:36
GW10 heute 08:14
MikeD heut 10:37
und die unzähligen threads zum Thema Waffenaufbewahrung.
steht doch nicht da?
in meiner glock ist sogar ein volles 33er mag drin. nur bezweifle ich daß man sie im ernstfall bei der hand hat.
letzter mir bekannter fall ist die kollegin meiner freundin bei der eingebrochen wurde. sie nicht zuhause, mann schon, legt im 1. stock das kind hin und geht die treppen runter und sieht in der küche einen einbrecher. der dreht sich um und rennt weg.
wer von euch hat beim kind niederlegen seine 17er geholstert? keiner.
DAS habe ich gemeint: die einbrecher kommen nicht zu den günstigsten zeitpunkten, sondern irgendwann mal oder im besten fall gar nie. man ist immer unvorbereitet und steht erstmal blöd da.
darum liegen auch andere gegenstände, die zur selbstverteidigung reichen, im haus verteilt unauffällig herum

@finster: ne kerl mit messer ist in 2 sekunden bei dir wenn er 10m entfernt steht. da hast du keine 15 sekunden. der ist schneller bei dir als du deine glock aus dem holster ziehen könntest und repetieren.
Naja aber mit dem weggesperrt hat er recht...mir ist das relativ egal, ich fühl mich nicht so bedroht dass ich eine geladene Waffe griffbereit haben muss...und das obwohl ich mitten im bösen Wien lebe

Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 13:06
von Gw10
BigBen hat geschrieben:Naja aber mit dem weggesperrt hat er recht...mir ist das relativ egal, ich fühl mich nicht so bedroht dass ich eine geladene Waffe griffbereit haben muss...und das obwohl ich mitten im bösen Wien lebe


Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 13:32
von kawa650
Irwin J. Finster hat geschrieben:Würde sagen dauert maximal 15 Sekunden bis ich die Waffen in der Hand, und durchgeladen habe. Wenn also der Einbrecher nicht schon vor dem Bett steht, kein Problem.
Am Kopfende des Bettes...4 Sek. + ~ Reaktionszeit...
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=ZlNHdz4snHc[/youtube]
Das Piepserl hab ich inzwischen abgeklemmt...
Re: Rechtliche Frage bezüglich "Notwehr" bei Einbruch
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 14:16
von pointi2009
wenn der Alarm im Haus losgeht, der Hund wie verrückt bellt brauch ich ca. 10sek. bis ich meine glock in händen halte. da muss der einbrecher schon genau wissen wohin er soll und mich finden. heisst da hat er kaum eine chance.
wenn er einbricht und ich gerade sonst wo bin im haus... scheisse