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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:04
von Maddin
brausi hat geschrieben:Stimmt schon aber "Sammler" Magazine wie MP40, Sten, Ppsh usw. sind wenigstens nicht betroffen. Die müssen in manchen Ländern ja auch verstümmelt werden um nicht illegal zu sein.
So und was ist jetzt mit dem AUG/Mp88 ?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:05
von gewo
krekssus hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:
beim nochmaligen lesen hast du recht, es sollte 4 also doppelte anzahl sein.
Na auch nicht schlecht, sehe schon die Wechselsysteme vor mir =) die grosse frage wäre nur, wie den zubehöreintrag rechtfertigen?
Warum willst was rechtfertigen?
ich gehe da weiterhin von einer rechtfertigung aus.
ich hab zb eine WBK mit 2 B Plätzen, kein Zubehör aktuell verzeichnet.
Sprich ab 1.1.2019 gehe ich zu meiner BH und beantrage die Ergänzung Zubehör?
Oder ich verstehe dass einfach falsch, gehe ab 1.1 zum Gewo und kauf zb 22lr Wechselsystem für meine CZ und er kippt das ganze einfach ins ZWR und das wars?
es war nie eine rechtfertigung fuer die zubehoer noetig
nur eine passende basiswaffe und ein antrag und daanch bescheid
manche behoerden haben auf den bescheid gepfiffenund einfach eingetragen und fedddich
der antrag und der bescheid faellt weg
du gehst und kaufst ein
feddich
so war der paln und es kommt wohl auch so
das ganze thema ist im wesentlichen eine vereinfachung fuer die verwaltung, nicht (nur) fuer den waffenbesitzer
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:07
von Papa Bär
woolf hat geschrieben:Neben der ärgerlichen (aber vorhersehbaren) Sache mit den Magazinen, Wegfall von D und der äußerst happigen Sportschützendefinition sollten wir mal die Verbesserungen zusammenfassen:
- HA grundsätzlich Kat. B
- Gewehrscheinwerfer nicht mehr verboten
- der BMI soll nunmehr nur mehr "neuartige" Waffen und Munition verbieten können, nicht mehr uneingeschränkt alle, wie bisher
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagdkarte soll auch zum Führen von Kat. B berechtigen
- "Sammeln", "Schießsport" und "Jagd" sollen nunmehr - genauso wie bisher SV - einen Rechtsanspruch auf die WBK begründen
- 9mm Kaliberbeschränkung beim WP für Polizisten entfällt
- WP für Militärpolizei und Justizwache
- WBK nun bei Erstaustellung fix mit 2 Plätzen, nicht mehr wie bisher mit "max. 2 Plätze"
- Erweiterung nach 5 Jahren direkt auf max. 5 Stück ohne weitere Auflagen/Begründungen
- Kat. B Waffen mit Baujahr vor 1900 belegen keinen Platz auf der WBK
- wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag und
- ohne dass diese explizit Zubehör zu einer besessenen Waffe sein müssen
- Erweiterung über §23 (2b) nun bis 10 Waffen anstatt wie bisher nur 5
- für einen WP für das Führen von Kat. C muss der Bedarf nicht mehr nachgewiesen, sondern nur mehr glaubhaft gemacht werden
- Jäger und Sportschützen dürfen mit EUFWP nun 5 anstatt 3 Waffen nach AT mitnehmen
- verlässlichen Findern von Waffen hat die Behörde eine WBK auszustellen oder zu erweitern
- durch VO können nun Ex-ÖBH Waffen vorrangig verwertet anstatt vernichtet werden
- Erben haben nun 6 Monate Zeit C-Waffen zu registrieren
- der BMI und der BMLV dürfen Ergebnisse von Einstufungen nun ausdrücklich im Internet veröffentlichen
Hab ich was vergessen oder falsch rausgelesen?
Meiner Meinung nach ist das schon ein ganzer Haufen!
Na hat man wirkloch geglaubt, dass für jeden Rosinen abfallen würden?
Ich sehe die geplante Änderung mehrheitlich sogar positiv, da haben viele hier viel schlimmerers befürchtet.
Das Gegackere hier über zig dutzende Seiten war wieder mal völlig unbegründet.
Es gibt keine einzige Verschärfung, wo irgend jemand jetzt sein Hobby aufgeben müsste, weil er die Regeln nicht dablast.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:08
von Huck_Finn
"Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei."
Ja, mit ordentlich monetärem Aufwand, je nachdem wo der Bewerb im Ausland stattfindet, Rennereien für den Feuerwaffenpass und Kosten für die Verbringung und Unterkunft da man ja mit den eigenen Waffen antreten will. Also eine elegante Version um die Sportschützen auf ein Minimum zu reduzieren.
"Ich kenn allein in meinem Umfeld 3 Vereine die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurden um Anträge für die WBK Erweiterung zu unterstützen. Da sind "wir" vulgo ihr zum Teil selber schuld."
Ähh, warum sind dann die Schützen selber schuld?

Nicht jeder ist ein Vereinsmeier oder hat die Zeit dafür. Wäre das Erweitern nicht so ein Theater sondern klar geregelt ohne Ermessensspielraum nach Laune des Beamten, würde es diesen, deiner Meinung nach unsäglichen Zustand, nicht geben.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:09
von krekssus
gewo hat geschrieben:krekssus hat geschrieben:FFWGK hat geschrieben:Warum willst was rechtfertigen?
ich gehe da weiterhin von einer rechtfertigung aus.
ich hab zb eine WBK mit 2 B Plätzen, kein Zubehör aktuell verzeichnet.
Sprich ab 1.1.2019 gehe ich zu meiner BH und beantrage die Ergänzung Zubehör?
Oder ich verstehe dass einfach falsch, gehe ab 1.1 zum Gewo und kauf zb 22lr Wechselsystem für meine CZ und er kippt das ganze einfach ins ZWR und das wars?
es war nie eine rechtfertigung fuer die zubehoer noetig
nur eine passende basiswaffe und ein antrag und daanch bescheid
manche behoerden haben auf den bescheid gepfiffenund einfach eingetragen und fedddich
der antrag und der bescheid faellt weg
du gehst und kaufst ein
feddich
so war der paln und es kommt wohl auch so
das ganze thema ist im wesentlichen eine vereinfachung fuer die verwaltung, nicht (nur) fuer den waffenbesitzer
danke, so wird es langsam verständlich für mich. Hab beim ersten Antrag auf WBK schlichtweg drauf vergessen.
Jung , dumm , und gefrässig =)
Früher war nach zubehör nie der bedarf für mich gegeben weil ich mit 9mm einfach glücklich war. nach und nach kommen dann halt die wünsche, wie mit 9mm, und 22lr im FFW Bewerb antreten etc.
Alles in allem wenn das so im Gesetz stimmt wie wir es jetzt alle verstehen find ich diesen Passus schon mal gut.
Wiegt aber aktuell leider noch nicht die negativen beigschmäcker auf.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:10
von gewo
woolf hat geschrieben:Neben der ärgerlichen (aber vorhersehbaren) Sache mit den Magazinen, Wegfall von D und der äußerst happigen Sportschützendefinition sollten wir mal die Verbesserungen zusammenfassen:
- HA grundsätzlich Kat. B
- Gewehrscheinwerfer nicht mehr verboten
- der BMI soll nunmehr nur mehr "neuartige" Waffen und Munition verbieten können, nicht mehr uneingeschränkt alle, wie bisher
- Schalldämpfer für Jäger
- Jagdkarte soll auch zum Führen von Kat. B berechtigen
- "Sammeln", "Schießsport" und "Jagd" sollen nunmehr - genauso wie bisher SV - einen Rechtsanspruch auf die WBK begründen
- 9mm Kaliberbeschränkung beim WP für Polizisten entfällt
- WP für Militärpolizei und Justizwache
- WBK nun bei Erstaustellung fix mit 2 Plätzen, nicht mehr wie bisher mit "max. 2 Plätze"
- Erweiterung nach 5 Jahren direkt auf max. 5 Stück ohne weitere Auflagen/Begründungen
- Kat. B Waffen mit Baujahr vor 1900 belegen keinen Platz auf der WBK
- wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag und
- ohne dass diese explizit Zubehör zu einer besessenen Waffe sein müssen
- Erweiterung über §23 (2b) nun bis 10 Waffen anstatt wie bisher nur 5
- für einen WP für das Führen von Kat. C muss der Bedarf nicht mehr nachgewiesen, sondern nur mehr glaubhaft gemacht werden
- Jäger und Sportschützen dürfen mit EUFWP nun 5 anstatt 3 Waffen nach AT mitnehmen
- verlässlichen Findern von Waffen hat die Behörde eine WBK auszustellen oder zu erweitern
- durch VO können nun Ex-ÖBH Waffen vorrangig verwertet anstatt vernichtet werden
- Erben haben nun 6 Monate Zeit C-Waffen zu registrieren
- der BMI und der BMLV dürfen Ergebnisse von Einstufungen nun ausdrücklich im Internet veröffentlichen
Hab ich was vergessen oder falsch rausgelesen?
Meiner Meinung nach ist das schon ein ganzer Haufen!
im wesentlichen ist das der mai vorschlag
lediglich
- die vereinfachung beim waffenpass auf die zwei gruppen von berufsclustern sind rausgefallen und
- die sportschuetzendefinition ist unerwartet streng und
- die psychotestbeschraenkung ist komplett neu, davon war in den abstimmungsgruppen bis ende september keine rede
zwei fragen an die die schon gelesen haben - ich hab grad keine zeit ich bestell magazine und HA nach

a.) schreckschusswaffen sollten eigentlich nach kat C,
b.) handler sollten ihren kompletten waffenbestand direkt im ZWR fuehren muessen
findet das wer wo im entwurf ...?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:10
von Senf
FFWGK hat geschrieben:@Senf:
Schön, dass du versuchst mein Posting zu verstehen. Daumen hoch.
Dennoch machst du aus meiner Aussage:
Scherzpartie=Vorstand+Hauskatze
Deine Interpretation:
Scherzpartie<100 Mitglieder
Dieser Fehler liegt zu 100% bei dir. Sorry...
Leider machst du keinen Unterschied zwischen Verein= Vorstand + Hauskatze und Verein mit weniger als 100 Mitglieder... kein Fehler... von niemandem; stört mich auch nicht.
Mich stört, dass du keinen Unterschied machst
und die 100 Mitgliederregelung befürwortest. Denn es gibt nun mal viele Vereine die weder das eine noch das andere sind und die bleiben auf der Strecke, egal wie professionell sie sind. Denn wo steht dass ein Verein nicht aus dem Vorstand und x=(101-Vorstand) Hauskatzen bestehen kann, ist dass dann für dich ein legitimerer Verein?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:13
von Hailwood
D.h.: sobald du ein +10 Magazin hast welches auf eine HALW passt auch wenn diese waffe bei uns gar nicht erhältlich ist musst du das Magazin melden?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:15
von gewo
Hailwood hat geschrieben:D.h.: sobald du ein +10 Magazin hast welches auf eine HALW passt auch wenn diese waffe bei uns gar nicht erhältlich ist musst du das Magazin melden?
wird wohl in der verordnung stehen
das ganze magazintheme haengt ja jetzt davon ab wie man das handhabt
ersatzteile?
austausch?
nachkauf?
ueberlassungverbot, und wenn ja dann ab wann?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:17
von FFWGK
Huck_Finn hat geschrieben:Nicht jeder ist ein Vereinsmeier oder hat die Zeit dafür. Wäre das Erweitern nicht so ein Theater sondern klar geregelt ohne Ermessensspielaraum je nach Laune würde es diesen, deiner Meinung nach unsäglichen Zustand, nicht geben.
Erweitern ist jetz e super geregelt finde ich.
Es spießt sich eben MEINE (und nun ähnlich auch die des Gesetzgebers) Definition eines Sportschützen mit der Eigendefinition mancher Forumsteilnehmer.
Wer den Sport als Sportschütze ausübt muss eben sowohl Zeit als auch Geld investieren. Das ist meine Meinung und die des Gesetzgeberd. Jeder darf anderer Meinung sein. Ich respektiere das, die Behörde erkennt es halt nicht an.
Dass der Gestzgeber hier meiner Meinung ist, ist nicht mein Fehler.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:23
von gewo
hat schon wer den original link gepostet?
hier gibts auch erlaeuterungen
https://www.bmi.gv.at/401/files/waffeng ... es1996.pdfdie geben schon mal einen ansatz her wie die verordnung aussehen koennte
https://www.bmi.gv.at/401/start.aspx
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:24
von The_Governor
FFWGK hat geschrieben:Huck_Finn hat geschrieben:Nicht jeder ist ein Vereinsmeier oder hat die Zeit dafür. Wäre das Erweitern nicht so ein Theater sondern klar geregelt ohne Ermessensspielaraum je nach Laune würde es diesen, deiner Meinung nach unsäglichen Zustand, nicht geben.
Erweitern ist jetz e super geregelt finde ich.
Es spießt sich eben MEINE (und nun ähnlich auch die des Gesetzgebers) Definition eines Sportschützen mit der Eigendefinition mancher Forumsteilnehmer.
Wer den Sport als Sportschütze ausübt muss eben sowohl Zeit als auch Geld investieren. Das ist meine Meinung und die des Gesetzgeberd. Jeder darf anderer Meinung sein. Ich respektiere das, die Behörde erkennt es halt nicht an.
Dass der Gestzgeber hier meiner Meinung ist, ist nicht mein Fehler.
Selten dämliches Statement.

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:24
von johnbond01
Mein Kind <1 Jahr hat soeben ein 40er AR-15 Magazin geschenkt bekommen.
Außerdem biete ich hiermit meine Mitgliedschaft jedem Schützen-Verein in Österreich an solange dadurch keine Kosten auf mich zukommen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:25
von FFWGK
Senf hat geschrieben:(ich Anm.) die 100 Mitgliederregelung befürwortest.
Diese Aussage existiert lediglich in deinen Kopf.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 13:25
von krekssus
das problem sehe ich nun auch in weiterer folge bei den Vereinen. Manche haben schon aufnahmestopp.
Wenn jetzt die "kleinen" nicht fusionieren haben manche natürlich pech gehabt. ABER hier gehts ja nur darum dass man grosse Magazine benutzen und haben darf. Sprich den Rang eines Sportschützen zu haben ( mit Rechten und Pflichten )
Als normaler Schütze kann man ja weiterhin seine Bewerbe schiessen. Ich kenne nur wenige Bewerbe wo das "muss" hier ist grössere Mags zu haben.