Seite 31 von 33

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 21:21
von Davomon1979
milu hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 20:02 Er stellt's ja nicht in den Schrank, sondern will seinen gemeldeten Upper mit einem freien Lower am behördlich genehmigten Stand zusammenbauen.
Wo ist da die Platzüberschreitung bzw das Problem?
Nicht das Beispiel ändern damit drückt man sich um das Problem.

Wenn 2 Plätze hat, 2 ganze Waffen und AR15 upper und lower hat, hat man potenziell 3 Waffen zuhause. Und das ist entweder:
1. Rechtmäßig, oder
2. Rechtswidrig

In beiden Fällen wird es wurscht sein ob das AR15 komplett oder in 2 Teilen im Schrank steht.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 22:09
von milu
Zitat:
2a. Der OGH nimmt weiters jene Waffen von der Begünstigung des § 14 WaffG aus, die der Benützer selbst mitgebracht hat; die Zulässigkeit des Besitzes und des Führens solcher Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten richte sich daher nach den allgemeinen Vorschriften. So sei der Besitz einer Pistole auch im Zeitpunkt der Verwendung auf einer behördlich genehmigten Schießstätte nicht erlaubt, wenn der Betroffene die von ihm benütze Waffe selbst mitgebracht hat und ihm ein Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte nicht erteilt worden war.

Der Typ hatte ja KEINE WBK.
Der Fragesteller hier hat eine WBK, hat auf ihn registrierte Waffen und registriertes Zubehör.

Nochmal, für mein Verständnis:
Warum darf er das Zubehör am Stand nicht mit dem freien Lower oder Griffstück zusammenbauen?

Griffstücke und Lower sind frei, warum dürfte ich die zuhause nicht haben, wenn die waffenrelevanten Teile im Safe liegen und nicht zusammengebaut sind?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 22:13
von Lexman1
Es können auch künstlich Probleme geschaffen und gefunden werden, wo es keine gibt. Das Thema der WS ist weder Neu noch schwer zu verstehen.

Wenn du aber solche Bedenken oder Ängste hast, durch den Besitz eines freien Waffenteils in Probleme zu geraten, so lasse es einfach bleiben.

Ich finde die Regelung mittels WS bzw Zubehör sinnvoll und in keinster Weise problembehaftet, sofern die WS immer im nicht vervollständigten Zustand gelagert werden. Ansonsten würde sich jeder, so wie bereits zuvor, strafbar machen.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 22:18
von milu
Lexman1 hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:13 Es können auch künstlich Probleme geschaffen und gefunden werden, wo es keine gibt. Das Thema der WS ist weder Neu noch schwer zu verstehen.

Wenn du aber solche Bedenken oder Ängste hast, durch den Besitz eines freien Waffenteils in Probleme zu geraten, so lasse es einfach bleiben.

Ich finde die Regelung mittels WS bzw Zubehör sinnvoll und in keinster Weise problembehaftet, sofern die WS immer im nicht vervollständigten Zustand gelagert werden. Ansonsten würde sich jeder, so wie bereits zuvor, strafbar machen.
+1

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 22:27
von burner
Lexman1 hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:13 Es können auch künstlich Probleme geschaffen und gefunden werden, wo es keine gibt. Das Thema der WS ist weder Neu noch schwer zu verstehen.

Wenn du aber solche Bedenken oder Ängste hast, durch den Besitz eines freien Waffenteils in Probleme zu geraten, so lasse es einfach bleiben.

Ich finde die Regelung mittels WS bzw Zubehör sinnvoll und in keinster Weise problembehaftet, sofern die WS immer im nicht vervollständigten Zustand gelagert werden. Ansonsten würde sich jeder, so wie bereits zuvor, strafbar machen.
Ich würd mal so salopp sagen, wo kein Kläger da kein Richter.

Aber de facto ist es aus meiner Sicht dennoch eine Platzüberschreitung. Vor der WaffG-Novelle wie auch jetzt.

Es ist wohl nicht im Sinne des Erfinders/Gesetzgebers, dass jemand mit 2 Plätzen (befüllt mit Glock SF/LF) sich 4 Zubehör-Genehmigungen für Glock-Wechselsystem + 4 Griffstücke auf Vorral legt.

Ich möchte das nicht mit der Behörde oder gar einem Richter diskutieren müssen...

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 22:46
von Davomon1979
milu hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:09 Nochmal, für mein Verständnis:
Warum darf er das Zubehör am Stand nicht mit dem freien Lower oder Griffstück zusammenbauen?
Hab ich nie behauptet. Ich hab dazu geschrieben:
Davomon1979 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 15:47
  • Zusammenbau Zubehör nur erlaubt wenn man es auch zuhause zusammenbauen darf

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 22:48
von Burgenlandy
-----------------------

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 23:05
von milu
Davomon1979 hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:46
milu hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:09 Nochmal, für mein Verständnis:
Warum darf er das Zubehör am Stand nicht mit dem freien Lower oder Griffstück zusammenbauen?
Hab ich nie behauptet. Ich hab dazu geschrieben:
Davomon1979 hat geschrieben: Fr 14. Feb 2020, 15:47
  • Zusammenbau Zubehör nur erlaubt wenn man es auch zuhause zusammenbauen darf
Da liegt mein Verständnisproblem.
Die Ausnahme vom Schießstättenprivileg in dem Urteil war ja explizit für jemanden OHNE WBK festgestellt.
Wie leitest Du das für den WBK Besitzer her, der sein legales Glump mitnimmt und erst am Stand zusammenbaut?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 23:05
von Davomon1979
Lexman1 hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:13 Ich finde die Regelung mittels WS bzw Zubehör sinnvoll und in keinster Weise problembehaftet, sofern die WS immer im nicht vervollständigten Zustand gelagert werden. Ansonsten würde sich jeder, so wie bereits zuvor, strafbar machen.
Gibt es dafür auch eine Quelle außerhalb dieses Forums?

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 23:19
von cas81
Davomon1979 hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 23:05
Lexman1 hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 22:13 Ich finde die Regelung mittels WS bzw Zubehör sinnvoll und in keinster Weise problembehaftet, sofern die WS immer im nicht vervollständigten Zustand gelagert werden. Ansonsten würde sich jeder, so wie bereits zuvor, strafbar machen.
Gibt es dafür auch eine Quelle außerhalb dieses Forums?
Negativ abgegrenzt gibt es die tatsächlich. Es ist nicht verboten, mehrere Griffstücke zu besitzen. Es ist gestattet, Wechselsysteme zu besitzen. Und da das öffentliche Recht nichts darf, was nicht normiert ist, ist es diesbezüglich zahnlos. Da liegt auch keine Lücke vor, da die Wechselsysteme ausdrücklich geregelt sind und die (nicht gasdruckbelasteten) Teile ausgenommen sind. Auf dem behördlich genehmigten Schießstand gelten die Regeln über den Besitz nicht. Aus diesen auf allgemeinen Prinzipien beruhenden Gründen iVm dem Schießstättenprivileg gibt es keinen Grund, weshalb Besitz waffenrechtlich nicht relevanter Teile ein Gesetzesverstoß sein und - Keplinger hin oder her - auf dem Schießstand plötzlich Relevanz entfalten könnte, wenn man diesen nicht relevanten Teil mit einem legal besessenen Teil verbindet.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 23:35
von panhandle
Mir erscheint diese "neue" Zubehörregelung auch etwas unausgegoren....

Nach altem Muster > Bescheiderteilung zu einer schon vorhandenen Bassiswaffe < ist/war ja davon auszugehen, ( für die Behörde zumindest) das hier ja eh "nur" immer eine komplette Waffe "vorhanden" ist.

Das man mit einem freien Waffenteil (zb. eben einem Griffstück) hier durchaus "mehr" machen kann, war meines Erachtens nicht angedacht bzw. eben nicht in Erwägung gezogen worden, und die Intention sich Unsereins gegenüber großzügig(er) zu geben, im Sinne najo...solln sie sich halt a bissl was zusammenbasteln ....ha, an das mag ich auch ned recht glauben.

Es wäre interessant zu wissen, welche Zubehöre da seitens der Behörde in Betracht kommen würden/sollen/dürfen.....!?
Also "Techniker" waren da anscheinend in der Minderheit bei dieser "Geburt".

Und ob das Schießstättenprivileg wirklich so viel hergibt... (wie wir uns das wünschen/erträumen möchten) ..also ich sehe es in den paar Zeilen (Ausführungen im §14 WaffG.) nun nicht wirklich.

g
Willi

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: Sa 15. Feb 2020, 23:39
von Davomon1979
milu hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 23:05 Da liegt mein Verständnisproblem.
Die Ausnahme vom Schießstättenprivileg in dem Urteil war ja explizit für jemanden OHNE WBK festgestellt.
Wie leitest Du das für den WBK Besitzer her, der sein legales Glump mitnimmt und erst am Stand zusammenbaut?
Siehe mein Betrag von 18:05. - Der OGH hat eben nicht gesagt nur in diesem ausgefransten Fall gilt des Schießstättenprivileg nicht, sondern allgemein alle selbst mitgebrachten Waffen sind vom Schießstättenprivileg nicht erfasst.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: So 16. Feb 2020, 00:36
von gewo
[=Davomon1979 post_id=772733 time=1581806375 user_id=9320]
milu hat geschrieben: Sa 15. Feb 2020, 23:05 Da liegt mein Verständnisproblem.
Die Ausnahme vom Schießstättenprivileg in dem Urteil war ja explizit für jemanden OHNE WBK festgestellt.
Wie leitest Du das für den WBK Besitzer her, der sein legales Glump mitnimmt und erst am Stand zusammenbaut?
Siehe mein Betrag von 18:05. - Der OGH hat eben nicht gesagt nur in diesem ausgefransten Fall gilt des Schießstättenprivileg nicht, sondern allgemein alle selbst mitgebrachten Waffen sind vom Schießstättenprivileg nicht erfasst.
[/quote]

Eine hoechstegerichts Entscheidung ist ein nichts

Erst mehrfach gleiche Entscheidungen in selber Sache formen eine entscheidungslinie

Das war jetzt eine Entscheidung zu einer illegal besessenen Waffe

Es gibt keinerlei Entscheidungen zu Legal Besessenen waffen

Für den Fall das die kommen sollten ist die Bestimmung über alle wechselsysteme plötzlich eine Luftblase, denn mein wechselsystem darf ich auch zuhause nicht zusammenbauen

Daher Unfug das ganze

Das war ein bestelltes Urteil für die versicherung

Und dass der kepplinger das auch noch als vorzeigebeispiel nimmt? Er hat sich ja auch schon beim angeblich nicht zulässigen Transport vorgeladener Magazine nicht gerade mit Ruhm bekleckert denn dazu gibt es eine gegenteilige rechtsmeinung des BMI ..

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: So 16. Feb 2020, 01:51
von Davomon1979
gewo hat geschrieben: So 16. Feb 2020, 00:36 Für den Fall das die kommen sollten ist die Bestimmung über alle wechselsysteme plötzlich eine Luftblase, denn mein wechselsystem darf ich auch zuhause nicht zusammenbauen.
Gibt es für das Zusammenbauverbot zu Hause eine Quelle oder ist das nur deine Privatmeinung? - Steht weder im Gesetz noch im Runderlass noch im Keplinger.

Du hast recht es gibt nur eine OGH Entscheidung, ich sehe aber nicht warum der OGH jemals anders urteilen sollte da sonst jemand der einen baurechtlich genehmigten nicht öffentlichen Schießstand besitz waffenrechtliche Narrenfreiheit hätte.

Re: ARGE ZS / BMI roadshows jaenner 2020

Verfasst: So 16. Feb 2020, 02:03
von gewo
Davomon1979 hat geschrieben: So 16. Feb 2020, 01:51
gewo hat geschrieben: So 16. Feb 2020, 00:36 Für den Fall das die kommen sollten ist die Bestimmung über alle wechselsysteme plötzlich eine Luftblase, denn mein wechselsystem darf ich auch zuhause nicht zusammenbauen.
Gibt es für das Zusammenbauverbot zu Hause eine Quelle oder ist das nur deine Privatmeinung? - Steht weder im Gesetz noch im Runderlass noch im Keplinger.
wenn du ein wechselsystem mit einem zusaetzlichen griffstueck ergaenzt dann ueberschreitest du - wenn du im sonstigen alle plaetze belegt hast - deine genehmigte stueckzahl
auch zu hause

das darfst du nicht