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Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 13. Juli 2016 hat der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss (IMCO) über den Berichtsentwurf der Chef-Verhandlerin Abgeordneter Vicky Ford abgestimmt und seine Änderungen zum Kommissionsvorschlag über die Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie mit 27 zu 11 mit einer Enthaltung angenommen.
Die IMCO-Abstimmung kann hier nachgesehen werden:
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/d ... ITTEE-IMCO Das Europäische Parlament hat auf die Sensibilität dieses Themas nicht emotional geantwortet, sondern die Debatte versachlicht und die Faktenlage zur Grundlage ihres Berichtes und ihrer Änderungen am Kommissionsvorschlag gemacht. Mit dem Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses und der Position im Ministerrat ist der Kommissionsvorschlag somit endgültig vom Tisch.
Was genau beinhaltet der Bericht des Europäischen Parlaments?
• Voraussetzung für Zulassung: Der Erwerb und der Besitz von Feuerwaffen soll nur dann zugelassen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Mitgliedstaaten sollen vorsehen können, dass so ein wichtiger Grund unter anderem bei der Jagd, dem Sportschießen, bei Verbänden, welche Bräuche und Traditionen pflegen und bei kulturellen und historischen Einrichtungen gegeben ist.
• Medizinische Tests: Den in den Mitgliedstaaten etablierten, unterschiedlichen bewährten Verfahren soll Rechnung getragen werden. Es soll keine EU-weit verpflichtenden medizinischen Tests geben, sondern die Mitgliedstaaten sollen entscheiden. Sie sollen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ein Überwachungssystem einrichten, das eine Bewertung relevanter medizinischer und psychologischer Informationen enthält.
• Geltungsdauer der Genehmigung: Zur Ausstellung und Erneuerung von Genehmigungen stimmten die Europaabgeordneten der Schaffung eines Überwachungssystems zu, das von den Mitgliedstaaten bestimmt werden soll. Die Geltungsdauer einer Waffengenehmigung soll also nicht auf fünf Jahre beschränkt werden, wenn Mitgliedstaaten ein System der kontinuierlichen Überwachung einführen.
• Online-Waffenkäufe: Online-Waffenkäufe sollen nach Ansicht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses weiterhin für Private zulässig sein. Allerdings muss die Übergabe unter solchen Bedingungen erfolgen, sodass die Identität des Käufers überprüft und verifiziert werden kann sowie seine Erlaubnis, eine Waffe zu erwerben. Diese Überprüfung kann von einem Händler, einem Makler, von einer öffentlichen Behörde oder einem Vertreter derselben durchgeführt werden.
• Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten: Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten nicht in Waffen umgebaut werden können. Der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss spricht sich dagegen aus, dass Schreckschuss-, Signal- und Salutwaffen, akustische Waffen sowie Waffennachbauten pauschal meldepflichtig werden. Er schlägt hingegen vor, dass Feuerwaffen, die zum Abfeuern von Leerpatronen zu unscharfen Waffen umgebaut wurden, zwar weiterhin als Feuerwaffen gelten, aber als solche in jener Waffenkategorie bleiben, in der sie ursprünglich eingestuft wurden.
• Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen, Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten: Alle Informationen, die für eine Rückverfolgung und Identifizierung von Feuerwaffen notwendig sind, sollen auf unbestimmte Zeit erfasst und autorisierten Behörden zugänglich gemacht werden. Die Europaabgeordneten sprachen sich auch für einen effizienteren Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten aus.
• Sammler und Museen: Die Änderungen des Europäischen Parlaments sehen vor, dass Mitgliedstaaten Ausnahmen für Sammler und Museen erteilen können. Der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen kann von den Mitgliedstaaten nun unter anderem aus historischen und kulturellen Gründen genehmigt werden.
• Halbautomatische zivile Feuerwaffen: Der Vorschlag der Kommission hätte viele Waffen, die von Jägern und Sportschützen legal benutzt werden, als Waffen der Kategorie A eingestuft und somit deren zivilen Gebrauch verboten. Das EU-Parlament hat den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, rückgängig gemacht.
• Ausnahme für Sportschützen: Der Bericht des Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschusses schlägt den Mitgliedstaaten vor, bei Sportschützen eine Ausnahme beim Erwerb und Besitz von bestimmten halbautomatischen Feuerwaffen zu machen, wenn sie Mitglieder eines anerkannten Sportschützenvereins sind und regelmäßig an Wettbewerben teilnehmen.
Der vollständige Bericht wird unter folgendem Link abrufbar sein:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/popu ... keyPlayers Nachdem der Binnenmarkt- und Verbraucherschutzausschuss am 13. Juli 2016 seinen Bericht angenommen hat, wird das Europäische Parlament im Herbst über den Bericht im Plenum debattieren und abstimmen. Danach werden die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat beginnen, um eine gemeinsame Position zu finden.
Ich werde die Verhandlungen weiterhin im Herbst sehr genau verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.
Mit besten Grüßen,
Ihr Othmar Karas