Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 22. Jul 2016, 13:03
Das kam per Infobrief vom BDS / Deutschland:
EU Feuerwaffenrichtlinie IMCO
Der Binnenmarktausschuss (IMCO) hat am 13. Juli 2016 über eine Fülle von Änderungsanträgen zur EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Als Ergebnis ist Folgendes besonders erwähnenswert:
- Die bisher in B7 befindlichen halbautomatischen Waffen bleiben in dieser Kategorie und sollen damit nicht verboten werden
- In die verbotenen Gegenstände der Kategorie A sollen allerdings halbautomatische Waffen aufgenommen werden, die ein Magazin mit mehr als 20 Schuss fest eingebaut haben oder in die ein Wechselmagazin mit mehr als 20 Schuss eingesetzt ist.
Von der Magazinregelung kann es nationale Ausnahmen für organisierte Sportschützen geben.
- Beim Magazinkauf soll es Pflicht werden, die Erlaubnis für eine entsprechende Waffe vorzulegen.
- Alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sollen auf 5 Jahre befristet werden oder einer kontinuierlichen Überprüfung des weiteren Vorliegens der Erwerbs- und Besitzerlaubnis unterliegen.
Soweit hab ich alles verstanden, der (von mir) fett markierte Teil, den allerdings nicht.
Wie ist das zu verstehen?
EU Feuerwaffenrichtlinie IMCO
Der Binnenmarktausschuss (IMCO) hat am 13. Juli 2016 über eine Fülle von Änderungsanträgen zur EU-Feuerwaffenrichtlinie abgestimmt. Als Ergebnis ist Folgendes besonders erwähnenswert:
- Die bisher in B7 befindlichen halbautomatischen Waffen bleiben in dieser Kategorie und sollen damit nicht verboten werden
- In die verbotenen Gegenstände der Kategorie A sollen allerdings halbautomatische Waffen aufgenommen werden, die ein Magazin mit mehr als 20 Schuss fest eingebaut haben oder in die ein Wechselmagazin mit mehr als 20 Schuss eingesetzt ist.
Von der Magazinregelung kann es nationale Ausnahmen für organisierte Sportschützen geben.
- Beim Magazinkauf soll es Pflicht werden, die Erlaubnis für eine entsprechende Waffe vorzulegen.
- Alle waffenrechtlichen Erlaubnisse sollen auf 5 Jahre befristet werden oder einer kontinuierlichen Überprüfung des weiteren Vorliegens der Erwerbs- und Besitzerlaubnis unterliegen.
Soweit hab ich alles verstanden, der (von mir) fett markierte Teil, den allerdings nicht.
Wie ist das zu verstehen?