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von gewo » Mo 19. Okt 2020, 12:54
farmer hat geschrieben: Mo 19. Okt 2020, 12:11
gewo hat geschrieben: Fr 16. Okt 2020, 13:07
haetten sie dir die auf Z9 und Z10 eingetragen
dann waere die stueckzahl der magazine limitiert
und du duerftest sie nur am schiesstand in eine passend waffe stecken
Habe gerade mit einer freundlichen Dame bei der Waffenbehörde in Wien (anlässlich der Meldung von Hicap-Magazinen aus Altbestand ohne dazugehörige Waffe) telefoniert. Die Aussage da ist: die Magazine (Z10) dürfen nicht verwendet werden. Das war auch schon die Auskunft beim Kommissariat. Ich hatte eigentlich auf Verwendung am Schießstand gehofft. Gibt es dazu eine Quelle?
da bist du bei uns falsch
du haettest die damen bei der LPD nach der quelle fragen muessen ...
der §14 ist da recht klar
Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
wenn du dein rechtmaessig besessenes Z10 magazin in deinen rechtmaessig besessenen kat B halbautomaten steckst dann wird dieser zu kat A
was "..auf behördlich genehmigten Schießstätten..." nicht von Belang ist da dort ja " die Bestimmungen über den Besitz von Schusswaffen" nicht anzuwenden sind
aber falls die damen bei der LPD a andere quelle haben .....?
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