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Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Do 8. Aug 2024, 11:40
von GoodReason
Skill Issue hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 11:08
Die Grünen haben schon verstanden und akzeptiert, dass sie in absehbarer Zeit mit keiner Regierungsbeteiligung mehr rechnen können. Dementsprechend haben sie nichts mehr zu verlieren, wenn sie totalitäre Waffenverbote mit keinem relevanten Sicherheitsgewinn durchboxen.
Ich glaube nicht, dass sich das vom Fristenlauf noch vor den Wahlen ausgeht. Außerdem sind sich da die Grünen und die ÖVP wohl noch nicht ganz einig.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Fr 9. Aug 2024, 17:19
von raptor
GoodReason hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 11:40Ich glaube nicht, dass sich das vom Fristenlauf noch vor den Wahlen ausgeht. Außerdem sind sich da die Grünen und die ÖVP wohl noch nicht ganz einig.
Die Grünen wollen die Ausnahmen wegverhandeln. Die ÖVP wird sich wohl unter Druck sehen, vor der Wahl irgendwas zu machen. Das kommt und wird britisch, u.a. z. B. Ausdehnung auf "gefährliche Gegenstände".
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Fr 9. Aug 2024, 18:05
von titan
Ich bezweifle, dass das halten würde
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Fr 9. Aug 2024, 19:17
von raptor
titan hat geschrieben: Fr 9. Aug 2024, 18:05
Ich bezweifle, dass das halten würde
Vor was?
Vor einem österr. Höchstgericht?
Klar geht dort jede Waffengesetzverschärfung durch.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Fr 9. Aug 2024, 21:13
von KarawankenHippie
raptor hat geschrieben: Fr 9. Aug 2024, 17:19
GoodReason hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 11:40Ich glaube nicht, dass sich das vom Fristenlauf noch vor den Wahlen ausgeht. Außerdem sind sich da die Grünen und die ÖVP wohl noch nicht ganz einig.
Die Grünen wollen die Ausnahmen wegverhandeln. Die ÖVP wird sich wohl unter Druck sehen, vor der Wahl irgendwas zu machen. Das kommt und wird britisch, u.a. z. B. Ausdehnung auf "gefährliche Gegenstände".
Das Gesetz war schon mit den Ausnahmen kompletter Schwachsinn. Schätze jedoch dass die ÖVP auf die Beibehaltung der Ausnahme mit Jagdkarte bestehen wird, da es sich dabei um genau ihr Klientel handelt. Würde mich zwar persönlich daher weniger treffen, wäre aber dennoch ein eigenartiges Gefühl, plötzlich zu einer "privilegierten" Gruppe zu gehören, bei etwas das kurz davor noch ein selbstverständliches Recht war.
Allgemein ist es bei der Richtung in welche sich dieses Land bewegt nur mehr eine Frage der Zeit, bis man sich ernsthaft Gedanken über das Auswandern (etwa in Richtung CZ/CH) machen sollte.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Sa 10. Aug 2024, 09:15
von Poirot
raptor hat geschrieben: Fr 9. Aug 2024, 17:19
GoodReason hat geschrieben: Do 8. Aug 2024, 11:40Ich glaube nicht, dass sich das vom Fristenlauf noch vor den Wahlen ausgeht. Außerdem sind sich da die Grünen und die ÖVP wohl noch nicht ganz einig.
Die Grünen wollen die Ausnahmen wegverhandeln.
Die Grünen wollen eigentlich was ganz anders und sind vermutlich sauer das es beim letzten Mal nur deren Klientel getroffen hat:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/p ... 018/pk1481
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Sa 10. Aug 2024, 10:05
von spareribs
Verbote gibt es genug, aber leider zahnlos, da es zu wenig Kontrollen gibt ....da marschieren genug Leute gemütlich herum, die z.B.: Aufenthaltsverbot haben, das juckt aber niemanden ! .....und natürlich sind die Gefängnisse überfüllt , daher gibt's Anzeige auf freien Fuss ...
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 08:51
von SectionThree
titan hat geschrieben: Fr 2. Aug 2024, 09:28… Waffenverbotszone für die Linzer Altstadt, deren Gültigkeitdauer bis auf Widerruf festgeschrieben ist.
Nein, die Verordnung gilt immer nur 3 Monate lang; sie wird nur immer wieder verlängert. Ich gebe Dir aber Recht, dass die Veröffentlichung einschließlich Auffindbarkeit im Internet stark verbesserungswürdig ist – ich kann aktuell nicht beurteilen, ob es eine solche Verordnung in Linz noch gibt, und wo sie ggf. gilt. Das ist ein massives Manko.
Das größte Problem liegt aber in der Vollziehung. Ich habe Polizisten am Reumannplatz Passanten perlustrieren gesehen, obwohl es dafür in dieser Form keine Rechtsgrundlage gibt.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 09:40
von titan
Ich halte die derzeitigen Verordnungen ohnehin für verfassungswidrig, weil sie auch LWBs in ihren Grundrechten, nämlich dem Transport in und aus einer solchen Zone, ohne WP verbieten. MMn stehen diese Verordnungen daher im Widerspruch zu Artikel 2 der österreichischen Verfassung.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 10:21
von Poirot
titan hat geschrieben: So 11. Aug 2024, 09:40
Ich halte die derzeitigen Verordnungen ohnehin für verfassungswidrig, weil sie auch LWBs in ihren Grundrechten, nämlich dem Transport in und aus einer solchen Zone, ohne WP verbieten. MMn stehen diese Verordnungen daher im Widerspruch zu Artikel 2 der österreichischen Verfassung.
Bei Gesetzen wäre der Bundespräsident gefordert eine Verfassungswidrigkeit zu korregieren.
Aber bei Verordnungen ?
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 10:30
von titan
Siehe Coronaverordnungen. Wurden von Gerichten aufgehoben.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 10:56
von titan
SectionThree hat geschrieben: So 11. Aug 2024, 08:51
titan hat geschrieben: Fr 2. Aug 2024, 09:28… Waffenverbotszone für die Linzer Altstadt, deren Gültigkeitdauer bis auf Widerruf festgeschrieben ist.
Nein, die Verordnung gilt immer nur 3 Monate lang; sie wird nur immer wieder verlängert.
Nein, das ist nicht korrekt. Wenn es in der VO so drin steht, ja, aber in der linzer Altstadt VO ist bis zu ihrer Aufhebung festgeschrieben.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 12:42
von SectionThree
titan hat geschrieben: So 11. Aug 2024, 10:56Nein, das ist nicht korrekt.
Dann ist die VO gesetzwidrig und schon aus diesem Grund aufzuheben. Bzw. tritt gem. § 36b (2) SipolG
ex lege nach drei Monaten außer Kraft. Jede dieser "Waffenverbotszonen" stützt sich nämlich auf diesen § 36b, und dort ist eine gesetzliche Beschränkung mit jeweils drei Monaten vorgesehen.
Wenn es in der VO so drin steht, ja, aber in der linzer Altstadt VO ist bis zu ihrer Aufhebung festgeschrieben.
Reden wir von der selben Verordnung? Ich habe bei einer schnellen Suche nur eine aus dem Jahr 2019 gefunden, und dort heißt es in § 5 "
Die Verordnung tritt jedenfalls drei Monate nach ihrem Wirksamwerden außer Kraft, wenn nicht ihre Aufhebung bereits zu einem früheren Zeitpunkt seitens der Landespolizeidirektion OÖ verfügt wird."
titan hat geschrieben: So 11. Aug 2024, 09:40MMn stehen diese Verordnungen daher im Widerspruch zu Artikel 2 der österreichischen Verfassung.
Artikel 2?
"Österreich ist ein Bundesstaat. Der Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien."
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: So 11. Aug 2024, 12:51
von SectionThree
Poirot hat geschrieben: So 11. Aug 2024, 10:21Bei Gesetzen wäre der Bundespräsident gefordert eine Verfassungswidrigkeit zu korregieren.
Äh, nein. Die Aufgabe des BPräs beschränkt sich darauf, das verfassungskonforme Zustandekommen (Vom Parlament beschlossen? Alle Fristen eingehalten? etc.) zu bestätigen. Über die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen an sich erkennt (nur!) der Verfassungsgerichtshof, über Antrag bzw. wenn er das Gesetz in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Details im Art. 140 B-VG.
Aber bei Verordnungen?
Über die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen erkennt ebenfalls (nur!) der Verfassungsgerichtshof über Antrag bzw. wenn er die Verordnung in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte. Details im Art. 139 B-VG.
Re: Innenminister für generelles Waffenverbot
Verfasst: Mo 12. Aug 2024, 11:07
von Skill Issue
Na geh, lasst's die Politiker doch einfach arbeiten, die wissen schon, was sie tun!
Immerhin sind die Messer dann ja weg, wenn das Führen verboten ist. Hat ja bei Drogen auch gut funktioniert.