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Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: So 15. Dez 2019, 19:24
von The_Governor
lb594ag hat geschrieben: So 15. Dez 2019, 15:20
Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.
Glaubst, dass das so schnell geht?

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: So 15. Dez 2019, 19:25
von lb594ag
The_Governor hat geschrieben: So 15. Dez 2019, 19:24
lb594ag hat geschrieben: So 15. Dez 2019, 15:20
Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.
Glaubst, dass das so schnell geht?
Ich habe den Antrag bereits gemacht.

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: So 15. Dez 2019, 19:51
von Sgt_Alf
Wie genau hat der ausgesehen?
Kann man sich den als anhält nehmen?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: So 15. Dez 2019, 19:55
von lb594ag
War bei mir im Zuge einer Erweiterung
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: So 15. Dez 2019, 23:52
von Kriss
Wie sieht das mit dem KatA Zubehör aus?
Zb: bisher 2 Kat B Plätze - einer davon belegt mit einem Altbestand Hi Cap Ar 15 - die wird zu Kat A, soweit so klar.
Was passiert mit den 2 Wechselsystemen die zur Waffe eingetragen sind, wovon eines ebenfalls Kat A Eigenschaften hat und das zweite das eigentlich Kat B bleiben könnte?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 13:55
von Bourne
So, nach einem Pulverdampf freien Wochenende alle neuen Beiträge zum Thema brav durchgelesen, um auf Stand zu sein.

Was ich mich aber immer noch frage: Ich habe für die Glock und fürs AUG Hi-Cap Mags. Wenn ich jetzt Waffen + Magazine melde, habe ich ja die Altbestandsregelung. Kann ich dann die Waffen (ohne die Hi-Cap Mag) als Kat. B verkaufen? Und wie sieht es aus, wenn ich jemandem mit "nur" Kat. B-Plätzen die Waffen (ohne Hi-Cap Mag) leihe bzw. ich ihn am nicht behördlich genehmigten Schießstand schießen lasse? Sprich, sind die Waffen jetzt immer Kat. A oder nur, wenn das Hi-Cap Mag angesteckt ist?
Sorry, falls es hier irgendwo schon beantwortet wurde und ich es einfach nicht kapiert habe ...
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 15:17
von panhandle
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 16:03
von Bourne
Danke! Also wenn ich das richtig verstanden habe, mit Hi-Cap Mags = Kat. A, ohne Hi-Cap Mags = Kat. B. Sowohl bei Verkauf als auch bei Überlassung. Und nur weil ich eine Berechtigung Kat. A (wg. Altbestand) habe, ist die Waffe noch lange nicht fix Kat. A, sondern nur mit dem angesteckten Hi-Cap Mag.

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 16:09
von bino71
Wie man die Bestätigung braucht. Steht ja recht klar geschrieben, also Ja. (wegen den 10 Zeichen warads)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 16:34
von panhandle
@Bourne
Hi...
ja.....so hätte ich das zumindest auch verstanden....
Wo ich aber noch am Zweifeln bin..... zb. Besitz eines Halbautomaten + passenden HighCap Mags.
Wird nun bei einer "NURMELDUNG" der Mags. der schon vorhandene HA auch gleich Mitumtypisiert" oder nicht, weil meinem Verständnis nach kann ich ja auch nicht dazu gezwungen werden außerhalb einer beh. genehmigten Schießst. eine Verbotene Waffe herzustellen.
Ich weiß......klingt zwar etwas witzig, aber ich sehe hier keinen Handlungsbedarf bezogen auf meine pers. Situation, da ich die Dinger (Mags) eben eh nur an beh. gen Ständen betreiben würde...
Ich schaue mir mal die nächsten Monate an, was da noch so an "Behördenspielräume" im anderen Tröt vom
AUG-andy (danke dafür) auftaucht...
g
Willi
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Mo 16. Dez 2019, 16:34
von Bourne
bino71 hat geschrieben: Mo 16. Dez 2019, 16:09
Wie man die Bestätigung braucht. ...
... oder vielleicht einfach nur sicher sein will, ob man das auch richtig verstanden hat. Für mich hat das halt "zu einfach" geklungen.

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 08:53
von susi
Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 09:06
von Incite
susi hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 08:53
Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Mir hat der Betreiber eines großen Schießstand gesagt: "mit einem Federstrich kann die Verwendung von großen Magazinen am beh. genehmigten Schießstand für nichtberechtigte verboten werden".
Jetzt such dir aus was du machst

Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 09:15
von Steppenwolf
Incite hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 09:06
susi hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 08:53
Ich werde mein AUG wahrscheinlich nicht zur Kat A Waffe ummelden, nur die langen Magazine anmelden. Ich stecke die Magazine eh nur am beh. genehmigten Schießplatz an. Das hat den Vorteil, daß ich das AUG auch vererben kann. Eine Kat A kann man sicher nicht vererben. Und die Magazine bewahre ich sowieso im Safe auf.
Mir hat der Betreiber eines großen Schießstand gesagt: "mit einem Federstrich kann die Verwendung von großen Magazinen am beh. genehmigten Schießstand für nichtberechtigte verboten werden".
Jetzt such dir aus was du machst
Und das hat jetzt mit susi ihrer Entscheidung ob sie es kat A meldet oder nur die Magazine meldet - was zu tun?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Verfasst: Di 17. Dez 2019, 09:28
von Coolhand1980
Eine Kat A Waffe kann ja, soweit ich das verstanden habe, ohne Hi Caps ganz normal als Kat B verkauft werden, zB an einen nicht Kat A Berechtigten. Warum sollte eine Kat A Waffe dann nicht vererbbar sein? Worst Case: Die Hi Caps werden eingezogen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man einen A Platz auf der WBK nicht mit einer B Waffe füllen können sollte. Mal ganz abgesehen davon wäre das nur ein Problem, wenn man eine B Waffe kauft, für die es keine Hi Caps gibt. Sonst wäre sie ja sowieso wieder Kat A.
Ich gehe eher davon aus, dass es sinnvoll sein wird, möglichst viele Plätze für Kat A zu verwenden, weil die Flexibilität dann höher wird. Ich weiß nur noch nicht, wie ich meine G43 zu Kat A mach... So ein Mag hab ich noch nicht gefunden...
