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https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/#latest
Deutschland und Österreich
In einem Thesenpapier üben deutsche Gesundheitsexperten Kritik an der Krisenpolitik der Bundesregierung. Sie sprechen von Langzeitschäden in der Bevölkerung, die der teilweise Shutdown verursache. Die vom RKI publizierten Zahlen hätten „eine geringe Aussagekraft“.
Der Bundesverband deutscher Pathologen fordert in einer Mitteilung, dass „Corona-Todesfälle“ obduziert werden müssen (um die wirkliche Todesursache festzustellen) und widerspricht damit explizit „der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts“, das sich gegen Obduktionen aussprach, angeblich, weil sie zu gefährlich seien.
Dr. Martin Sprenger hat seine Funktion im Corona-Expertenrat des österreichischen Gesundheitsministeriums niedergelegt, um „seine bürgerliche und wissenschaftliche Meinungsfreiheit wiederzugewinnen“. Dr. Sprenger kritisierte zuvor unter anderem, dass die Regierung das Risiko des Virus für verschiedene Bevölkerungsgruppen nicht genügend unterscheide und zu pauschale Maßnahmen treffe: „Wir müssen aufpassen, dass der Verlust an gesunden Lebensjahren aufgrund einer mangelhaften Versorgung anderer akuter und chronischer Erkrankungen nicht Faktor 10-mal höher ist als der durch COVID-19 verursachte Verlust an gesunden Lebensjahren.“ Das Coronavirus sei vor allem für „ältere, hochbetagte Menschen“ gefährlich, so Sprenger.
In einem deutschen Pflegeheim wurde ein 84 Jahre alter Mann positiv auf Covid19 getestet, worauf das gesamte Heim unter Quarantäne gestellt und Massentests durchgeführt wurden. Das erste Testergebnis stellte sich später jedoch als falsch heraus.
Skandinavien
Der Norwegische Ärzteverband schreibt in einem Offenen Brief an den Gesundheitsminister, man sei besorgt, dass die getroffenen Maßnahmen gefährlicher als das Virus sein könnten, da normale Patienten nicht mehr untersucht und behandelt werden.
Ein schwedischer Publizist erklärt im britischen Spectator: „Es ist nicht Schweden, das ein Massenexperiment durchführt. Es sind alle anderen Länder, die das tun.“
Professor Ansgar Lohse, Direktor an der Hamburger Universitätsklinik, erklärt in einem Interview: „Die schwedischen Maßnahmen sind meines Erachtens die rationalsten weltweit. Natürlich stellt sich die Frage, ob das psychologisch durchzuhalten ist. Anfänglich müssen die Schweden mit deutlich mehr Todesfällen rechnen, die sich aber mittel- bis langfristig dann deutlich reduzieren. Abgerechnet wird in einem Jahr – wenn die Schweden es durchhalten. Die Angst vor der Virusinfektion zwingt Politiker leider oft zu Handlungen, die nicht unbedingt vernünftig sind. Die Politik ist getrieben, auch durch die Bilder der Medien.“
Politische Entwicklungen
Der deutsche Verfassungsrechtler Uwe Volkmann erklärte in ARD Monitor, er kenne unter seinen Kollegen „niemanden“, der die Corona-Maßnahmen für verfassungskonform hält.
Frankreich hat die erlaubte Untersuchungshaft verlängert und die Prüfung durch einen Richter ausgesetzt. Beschwerden durch Anwaltsverbände wurden abgewiesen.
Dänemark führte Anfang April „beispiellos harte Ausnahmegesetze“ ein: „Die Gesundheitsbehörden können ab sofort Zwangstests, Zwangsimpfungen sowie Zwangsbehandlungen anordnen und für die Durchsetzung ihrer Anordnungen neben der Polizei auch Militär sowie private Wachdienste einsetzen.“
https://www.fr.de/politik/coronavirus-s ... 98503.html
Die Polizei im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen testet Drohnen bei Corona-Einsätzen, konkret zur Suche nach verbotenen Menschenansammlungen.
Das deutsche Bundesland Sachsen will Quarantäne-Verweigerer in Psychiatrien sperren.
Ein „coronaskeptischer“ Schweizer Arzt wurde verhaftet und in die Psychiatrie eingewiesen, da er „Drohungen gegen Behörden und Angehörige“ geäußert habe.
In Deutschland hat eine Fachanwältin für Medizinrecht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen eingereicht und einen Offenen Brief dazu veröffentlicht, in dem sie vor einem Abgleiten in einen Polizeistaat warnt und unter anderem zur Anmeldung von Demonstrationen aufrief. Die Staatsanwaltschaft und Polizei haben daraufhin Ermittlungen gegen die Anwältin aufgenommen wegen „Aufruf zu einer Straftat“, die Internetseite der Anwältin wurde zeitweise abgeschaltet. Die Verfassungsbeschwerde wurde inzwischen abgelehnt.
Auch in Österreich haben inzwischen mehrere Anwälte Beschwerden gegen die Corona-Maßnahmen beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Grundrechte und Gewaltenteilung seien durch die Maßnahmen verletzt, argumentieren die Anwälte.