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von KGR84 » Mi 20. Nov 2019, 09:37
Hai Leute, ich bin momentan in der Situation, dass ich nach §23 2(b) erweitern könnte. Würde mir, was ich so in Erfahrung gebracht habe, um die 120 Euro kosten. Nun besitze ich aber bereits Waffen, die grösser sind als es in Zukunft ohne weiteres zulässig ist.
Sprich wenn dieses neue Gesetz umgesetzt wird, brauche ich vermutlich, da ich Kat A Plätze bekomme, eine neue WBK.
Ist es jetzt schon definitiev wann das umgesetzt wird? Oder ist das auch noch nicht klar?
Meine Frage ziel darauf ab, dass ich nicht jetzt für die Erweiterung 120 hinlegen möchte, und dann nach der Novelle wieder 120, für eine neue WBK mit Kat A Plätzen.
Und weiss man ob der §23 2(b) angegriffen werden soll (also muss ich angst haben, dass ich nach der Gesetzesänderung mit §23 2(b) nicht mehr erweitern kann)?
Danke!