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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:18
von krekssus
Promo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Die KMVO basiert auf dem KMG
Kurios, dass hier binnen weniger Stunden unglaubliche Seiten über Sportschützen-Definitionen diskutiert wird, die wirklich positiven Aspekte (siehe eben HA, Schalldämpfer, Gewehrscheinwerfer, etc.) aber dabei viel zu kurz kommen.
Das mit den Schalldämpfern ist der erste Versuch die Schützen in 2 Lager zu trennen.
Jagd - Ja
Sport - Nein
Wenn ich mir ansehe wieviele Vereine rein durch die Freigabe von Schalldmämpfer für "Nicht Jagd " Schützen weniger Ärger haben würden,
EDIT: und der Wirtschaft, sprich Händlern würds auch Umsatz bringen - Finanz freut sich - die schwarzen freuen sich. Schwer nach dem Motto gehts der Wirtschaft gut gehts uns allen gut.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:21
von jagawirth
Maddin hat geschrieben:Promo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Die KMVO basiert auf dem KMG
Ober sticht Unter ... Gesetz sticht Verordnung. Steht auch eindeutig in den Erläuterungen, in der EU waren schon immer alle HA Gewehre und Karabiner Kat.B was in Österreich nicht so der Fall war, daher hat man das jetzt auch so umgesetzt. Wahrscheinlich wird dann bald mal die KM-Vo "repariert" werden.
Kurios, dass hier binnen weniger Stunden unglaubliche Seiten über Sportschützen-Definitionen diskutiert wird, die wirklich positiven Aspekte (siehe eben HA, Schalldämpfer, Gewehrscheinwerfer, etc.) aber dabei viel zu kurz kommen.
Nix kurios, es geht ja auch schließlich nicht nur um den Altbestand, sondern auch um Neuerwerb oder die zukünftige Generation der Waffenbesitzer. Die Sportschützenregelung ist halt am polarisierensten.
Wenn es mit den Kat. B wirklich so umgesetzt wird ok. Glauben tu ich das aber erst wenn es die Praxis auch so zeigt.
Für den Neuerwerb ändert sich aber eigentlich nur eines: nämlich, dass man an die HA keine Magazine 10 + mehr anstecken darf, außer man hat einen entsprechenden Verein. Ok, ist absolut nicht schön, aber auf der anderen Seite gabs eigentlich mehr Vereinfachungen, wenn man ganz ehrlich ist.
Ob das mit den 30er Magazinen jetzt ein Newbie aufhält den Sport zu beginnen...ich denke nicht.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:23
von krekssus
da kann man nur als Zusatz sagen, was der Neuerwerber vorher nicht hatte wird ihm nachher auch nicht fehlen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:24
von FFWGK
Senf hat geschrieben:Da du ums verrecken nicht damit herausrücken willst, ab welcher Mitgliederzahl du eine Scherzpartie von einem ehernen Schützenverein trennst und nur darum dreht sich diese Diskussion seit Seite 22, aber auch nicht einfach schreibst, dass du die Mitgliederregelung ablehnst, fasse ich es so auf dass du 100 Mitglieder für eine legitime Grenze haltest und somit diese Regelung befürwortest (auch wenn du es nirgends explizit hinschreibst). Deine anderen Aussagen untermauern diese Ansicht.
Verein seid ihr ja trotzdem noch. Nur halt nicht "berechtigt" den Sportschützen zu definijeren.
Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...
Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.
Leider ist das nicht die ganze Definition von Sportschütze... man muss bei einem Verein Mitglied sein der min. 100 Mitglieder hat. Wenn der LSB zählt, hätte man sich die labbrige Definition sparen können und gleich schreiben dass man bei einem der 9 LSB Mitglied sein muss, die Sache wäre klar geregelt und man kann weiterhin in Hintertupfing bei seiner Vorstand+Hauskatzen Scherzpartie dabeibleiben.
Im übrigen unterlass es bitte mit einem Zitat aus vier Worten von mir, deine persönliche Meinung von Vorgängen in meinem Kopf zu kommentieren.
Weil ich eine zahlenmäßige Beschränkung auf die Mitgliederzahl des Veieins ums verrecken für blöd halte.
Ich würde den Sportschützen anders definieren aber dann brauch ich hier Personenschutz weil ich nicht der Meinung der am lautesten schreienden Nutzer hier bin. Drum spar ich mir das...
Was ich mir aber nicht spare ist es falsche Zirate die du mir den Mund legst zu widerlegen. Warum postet du nicht die Stelle wo ich angeblich geschrieben habe dass Vereine unter 100 Mitgliedern Scherzpartien sind. Wäre ja nicht schwer wenns wo stehen würde, oder?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:29
von Lexman1
woolf hat geschrieben:Lexman1 hat geschrieben:Mal nur so am Rande. Wie sieht's mit meinen 30ern aus, welche ich für meine Troy PAR habe? Das Teil ist ja kein Kat B. Jetzt darf ich die auch in Zukunft weiterhin besitzen und verwenden, aber in einen potentiellen M4- HA dürft ich die dann auch verwenden oder nicht?
Laut den Erläuterungen zur Novelle soll sich die Beurteilung von Magazinen am angedachten Verwendungszweck orientieren.
Da das PAR AR15 Magazine verwendet, wirst du vermutlich nicht ohne Meldung der Magazine davonkommen.
Der Verwendung im PAR steht - meiner Meinung nach - dann aber nichts entgegen, da der Entwurf (erstaunlicherweise) nichts zu Magazinen bei Kat. C Langwaffen enthält.
Die würde ich sowieso melden. Muss ja auch meine AUG und langen Glock Mag's melden... Na dann muss ich mir sofort nach meiner Erweiterung ein M4 zulegen!

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:29
von Bourne
FFWGK hat geschrieben:Senf hat geschrieben:Da du ums verrecken nicht damit herausrücken willst, ab welcher Mitgliederzahl du eine Scherzpartie von einem ehernen Schützenverein trennst und nur darum dreht sich diese Diskussion seit Seite 22, aber auch nicht einfach schreibst, dass du die Mitgliederregelung ablehnst, fasse ich es so auf dass du 100 Mitglieder für eine legitime Grenze haltest und somit diese Regelung befürwortest (auch wenn du es nirgends explizit hinschreibst). Deine anderen Aussagen untermauern diese Ansicht.
Verein seid ihr ja trotzdem noch. Nur halt nicht "berechtigt" den Sportschützen zu definijeren.
Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...
Die Sportschützendefinition ist lächerlich niedrig angesetzt:
- regelmäßiges Training (Vorsicht Falle! solange "regelmäßig" nicht definiert ist)
- mind 3 Bewerbe. Hier wäre auch eine Definition nicht schlecht. Bei 3 internationalen Bewerben nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Zwar zu erfüllen aber doch nicht mehr so nebenbei.
Leider ist das nicht die ganze Definition von Sportschütze... man muss bei einem Verein Mitglied sein der min. 100 Mitglieder hat. Wenn der LSB zählt, hätte man sich die labbrige Definition sparen können und gleich schreiben dass man bei einem der 9 LSB Mitglied sein muss, die Sache wäre klar geregelt und man kann weiterhin in Hintertupfing bei seiner Vorstand+Hauskatzen Scherzpartie dabeibleiben.
Im übrigen unterlass es bitte mit einem Zitat aus vier Worten von mir, deine persönliche Meinung von Vorgängen in meinem Kopf zu kommentieren.
Weil ich eine zahlenmäßige Beschränkung auf die Mitgliederzahl des Veieins ums verrecken für blöd halte.
Ich würde den Sportschützen anders definieren aber dann brauch ich hier Personenschutz weil ich nicht der Meinung der am lautesten schreienden Nutzer hier bin. Drum spar ich mir das...
Jetzt wird aber nicht der Sportschütze plötzlich Angst vor dem Hobbyschützen haben?
Deine Meinung ist natürlich richtig und alle anderen liegen falsch. Das kompensieren sie damit, dass sie laut schreien. Und das macht Dir jetzt Angst. Vielleicht sollte man den Hobbyschützen die Waffen überhaupt nehmen ...

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:31
von JollyJumper
Ja wie wäre es noch mit einer Mindestzahl an Ringen die man unter staatlicher Aufsicht monatlich schießen muss um als Sportschütze zu gelten? Dann käme FFGWADHS sich exklusiv genug vor!?

Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:33
von Papa Bär
Ich bin jedenfalls positiv überrascht.
Die Sportschützendefinition ist halt so wie sie ist. Und das 100Mitglieder Hindernis hat man eingeführt, weil sonst jede WG seinen eigenen Verein gründet und sich so mittels Bewerben gegenseitig die Berechtigung ausstellt.
Irgendwie auch verständlich.
Ich bin aber sicher, dass Vereine die mit den 100 Mitgliedern ein Problem aben, da was erfolgreich machen werden.
Also, alles weit weg von Desaster und Weltuntergang.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:34
von Coolhand1980
Folgende Frage, bzgl. der Wechselsysteme...
Wenn man 4 kaufen darf, bezieht sich das dann nicht auf die waffenrelevanten Einzelteile? Lauf, Verschluss, Gehäuse? Das wären dann bei einem ganzen Wechselsystem für einen HA schon 3 Teile. Also könnte man dann nur ein ganzes Wechselsystem kaufen. Und der Lower wäre dann auch wieder ein relevanter Waffenteil? Stehen wir bei 4 Teilen...
So würde ich das verstehen. Wäre natürlich fein, wenns nicht so wäre...
Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass der Entwurf so durchgeht? Blau/schwarz hat das ja schon so untereinander ausverhandelt, oder?
Folglich könnte der Entwurf auch so beschlossen werden, weil den Rest brauchen sie ja nicht im Parlament.
Und was die Zankerei wegen der Sportschützendefinition angeht...
Es gibt bei uns mMn nur eine anerkannte Disziplin, mit einem Verein (+100 Mitgliedern), der lt. seiner Sportordnung 30+Magazine benötigt. Wenn man dann noch beim Schasklappersdorfer Verein mit Hauskatze und 30 Mitgleidern ist, ist das fein, aber nicht relevant.
Dem wurde im Gesetz Rechnung getragen.
Wo ist da jetzt das Problem?
Ich sehe nur mehr lvl 2 Rifle Matches entstehen, weil die Nachfrage sehr hoch sein wird...und darauf freue ich mich!
Gut, das einzige Problem kann der gesetzlich bestimmte Vereinszwang werden. Ich habe immer geglaubt, dass das bei uns nicht sein darf.
Das könnte man aber mit der Teilnahme an diesbezüglichen Wettkämpfen auch seitens des Gesetzgebers umgehen.
Der Altbestand an Mags wird ja auch nicht angetastet, soweit ich das richtig verstanden habe.
Vielleicht finden wir wirklich relevante Punkte, die wir jetzt gemeinsam ansprechen können, damit sie verbessert werden können?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:34
von FFWGK
JollyJumper hat geschrieben:Ja wie wäre es noch mit einer Mindestzahl an Ringen die man unter staatlicher Aufsicht monatlich schießen muss um als Sportschütze zu gelten? Dann käme FFGWADHS sich exklusiv genug vor!?

Das käme drauf an ob du die Hürde nimmst

Ernsthaft...definitiv der falsche Platz um meine Meinung hier kund zu tun, dafür sind mir manche hier zu radikal.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:35
von FFWGK
Papa Bär hat geschrieben:Ich bin jedenfalls positiv überrascht.
Die Sportschützendefinition ist halt so wie sie ist. Und das 100Mitglieder Hindernis hat man eingeführt, weil sonst jede WG seinen eigenen Verein gründet und sich so mittels Bewerben gegenseitig die Berechtigung ausstellt.
Irgendwie auch verständlich.
Ich bin aber sicher, dass Vereine die mit den 100 Mitgliedern ein Problem aben, da was erfolgreich machen werden.
Also, alles weit weg von Desaster und Weltuntergang.
+1
Danke
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:36
von cas81
Jo_Kux hat geschrieben: Pimpifaxanforderungen für Sportschützen nicht erfüllen kannst...
In welchem Verein bist du denn, dass der diese Anforderungen erfüllt? Der 100 MG+ hat, nationale Bewerbe mit mindestens 5 Bundesländern veranstaltet? Wir wissen doch noch gar nicht, ob die Mitglieder unterhalb des Dachverbandes gelten, ob da auch die Ausschreibung "österreichweit inkl Gastschützen" gilt oder eh nur auf Staatsmeisterschaften und darüber abgestellt wird. Was machen Leute, die jetzt erst oder gar in Zukunft in den Sport einsteigen wollen, bekommen die noch Plätze in einem Verein, der dann auch als Verein iSd WaffG gilt?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:37
von FFWGK
Das ist genau der Teil den ich zu überzogen finde.
Die Intension dahinter ist klar, aber wenn es tatsächlich nur STM sind erfüllen das vielleicht 3 Vereine pro Bundesland.
Es sollte auf den Schützen definiert werden, nicht auf den Verein für den er schießt.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 14:38
von hari
krekssus hat geschrieben:Das mit den Schalldämpfern ist der erste Versuch die Schützen in 2 Lager zu trennen.
Unsinn, bei der Jagd ist einfach der Bedarf etwas dringlicher, und da wurde von der Jaegerschaft auch eine klare Forderung an die Politik gestellt. Am Schiesstand wirst auch mit Schalldaempfer einen Gehoehrschutz aufhaben, es wuerden nicht 100% der Schuetzen auf allen Waffen sofort Schalldaempfer haben. Ausserdem geht es ja gerade indoor nicht nur um den Muendungsknall.
Zuerst gab es fuer Berufsjaeger ausnahmen, jetzt allgemein fuer Jaeger, und wenn die Schnappatmung bei denjenigen aufgehoert hat die ihre Waffenkenntnisse von Tatort und aus Hollywood ergruenden, dann wird wohl in absehbarer Zeit eine allgemeine Freigabe kommen.