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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 22:19
von gewo
John Connor hat geschrieben:Weils den bisherigen BMI höflich gesagt schnurzegal war bzw. augenzwinkernd gebilligt wurde.
Angesichts des Entwurfs, und wie Ben gepostet hat, dem meines Erachtens nach einmaligen Vorgang, einen special interest Foren Admin in ein Ministerium einzuladen, gehe ich davon aus, dass die im BMI durchaus ein Problembewusstsein haben. Die haben wenn’s wollen (Stichworte unmittelbare Bundesverwaltung bei den LPT und Fachaufsicht in der mittelbaren Bundesverwaltung über die BH) auch die nötigen Mittel und Wege, eine gleichförmige Anwendung ohne Missbrauch sicherzustellen.


du glaubst echt dass die III/3 auf zuruf von irgendeinem moeglicherweise benachteiligtem legalwaffenbesitzer einem waffenreferenten wegen einer unrichtig angewendeten gesetzesauslegung ueber den kopf seines vorgesetzen - des jeweiligen landeshauptmanns - hinweg anfaengt einzelfall weisungen zu erteilen?

geh bitte .....

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 22:26
von Yukon
gewo hat geschrieben:das stimmt so nicht

die +2 nur bis 5 stk so wie bisher
ueber fuenf wieder nur mit sportschuetzenvetein

und wie gesagt ... schau dir diverse behoerden in vorarlberg, oberoesterreich und niederoesterreich an .... der 23.2b wird von vielen verwaltungen verbogen dass es awrger nicht geht und die landesverwaltungsgerichte spielen mit

der 23.2b ist aber - wenn man das will - noch recht gut zu begreifen, er ist klupp und klar in den formulierungen

der wahnsinn der hier mit der unterscheidung in verbaende, vereine, ect gemacht wird den wird kein mensch sich zu cerstehen bemuehen ... du wirst sehen

Widerspruch:

der §23 sagt
Abs.2, zweiter Satz: von 2 auf 5 nach 5 Jahren geht, dafür muss man kein Vereinsmitglied sein.
Abs.2b: von zB 5 auf 10: geht in 5-Jahresschritten, einzige Voraussetzung ist, dass man Mitglied in einem Sportschützenverein ist, das ist nicht der Schießsportverein des §11b
Abs.2, dritter und vierter Satz: Erweiterung "ohne Limit": geht mit Rechtfertigung, zB Ausübung des Schießsports, das ist nicht der Sportschütze des §11b, daher auch kein Schießsportverein nach §11b notwendig.

Der Schießsport kann also auch im 2-Mann-Verein, also dem Sportschützenverein, ausgeübt werden.
Wer Sportschütze sein will, der braucht den Schießsportverein, damit der §11b erfüllt ist und das einzige, das dem Sportschützen aus dem Schießsportverein zugestanden wird, ist der Erwerb (und Besitz, no na net) von HC-Mags, sofern der Bedarf bestätigt wird.

Dass die Behörden und Gerichte verrückt spielen und Ermessen ausüben, wo ihnen das gar nicht zusteht, kann man nur mit einer vollkommen klaren Formulierung im WaffG erreichen und das wurde, soweit ich das überblicken kann, versucht.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 22:46
von John Connor
gewo hat geschrieben:
geh bitte .....


Weisung im Einzelfall vielleicht nicht grad. Aber ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, ob das oberste Fachaufsichtsorgan (bei den LPT sinds ja sogar Dienstaufsicht) wie in der Vergangenheit eher sagt das ist uns wurscht, machts euch das mit den Gerichten aus, oder, wir sagen klar, wie wir es haben wollen.

Ich hab da ein positives Gefühl. Tempus fugit, wie man so schön sagt und schauen wir mal was die Zukunft bringt.
Enttäuschter als in der Vergangenheit kann ich nicht mehr werden, wobei das ist falsch, weil in der Vergangenheit hab ich mir gar nix Positives anderes mehr erwartet.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 22:50
von gewo
John Connor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
geh bitte .....


Weisung im Einzelfall vielleicht nicht grad. Aber ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, ob das oberste Fachaufsichtsorgan (bei den LPT sinds ja sogar Dienstaufsicht) wie in der Vergangenheit eher sagt das ist uns wurscht, machts euch das mit den Gerichten aus, oder, wir sagen klar, wie wir es haben wollen.

Ich hab da ein positives Gefühl. Tempus fugit, wie man so schön sagt und schauen wir mal was die Zukunft bringt.
Enttäuschter als in der Vergangenheit kann ich nicht mehr werden, wobei das ist falsch, weil in der Vergangenheit hab ich mir gar nix Positives anderes mehr erwartet.


schau ma mal

trotzdem waere der bessere weg, dass das gesetzlich verbotene (!) gold plating nicht gemacht wird und die vereins definition genommen wird die in der EU richtline vorgegeben ist

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 22:53
von John Connor
gewo hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
geh bitte .....


Weisung im Einzelfall vielleicht nicht grad. Aber ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, ob das oberste Fachaufsichtsorgan (bei den LPT sinds ja sogar Dienstaufsicht) wie in der Vergangenheit eher sagt das ist uns wurscht, machts euch das mit den Gerichten aus, oder, wir sagen klar, wie wir es haben wollen.

Ich hab da ein positives Gefühl. Tempus fugit, wie man so schön sagt und schauen wir mal was die Zukunft bringt.
Enttäuschter als in der Vergangenheit kann ich nicht mehr werden, wobei das ist falsch, weil in der Vergangenheit hab ich mir gar nix Positives anderes mehr erwartet.


schau ma mal

trotzdem waere der bessere weg, dass das gesetzlich verbotene (!) gold plating nicht gemacht wird und die vereins definition genommen wird die in der EU richtline vorgegeben ist


No na. Aber ich glaub wir sind uns einig, dass Du Dir für so einen Hinweis die Briefmarke ans BMI sparen kannst.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 23:16
von burggraben
John Connor hat geschrieben:Weisung im Einzelfall vielleicht nicht grad. Aber ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, ob das oberste Fachaufsichtsorgan (bei den LPT sinds ja sogar Dienstaufsicht) wie in der Vergangenheit eher sagt das ist uns wurscht, machts euch das mit den Gerichten aus, oder, wir sagen klar, wie wir es haben wollen.

Ein besserer, einheitlicherer Vollzug wär schon viel wert. Auch bei den Waffenpässen könnte das viel bringen. Gibt ja BHs die Werttransportfahrern nach wie vor WPs geben und welche die die Fahrer zu Gericht schicken.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 23:22
von John Connor
Genau das meine ich zB. Die reine Fachaufsicht in der mittelbaren Bundesverwaltung (also wenn Landesorgane Bundesgesetze vollziehen, aber der Bundesminister inhaltlich weisungsbefugt ist), hat schon ihren Sinn und - ja es gibt eine Welt ausserhalb des Waffengesetzes :o - wird uch in anderen Bereichen genützt um eine einheitliche Vollziehung anzustreben.
Nur weil wir in der Vergangenheit Stiefkinder waren, muss es ja nicht immer so bleiben

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 23:24
von gewo
John Connor hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:
Weisung im Einzelfall vielleicht nicht grad. Aber ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, ob das oberste Fachaufsichtsorgan (bei den LPT sinds ja sogar Dienstaufsicht) wie in der Vergangenheit eher sagt das ist uns wurscht, machts euch das mit den Gerichten aus, oder, wir sagen klar, wie wir es haben wollen.

Ich hab da ein positives Gefühl. Tempus fugit, wie man so schön sagt und schauen wir mal was die Zukunft bringt.
Enttäuschter als in der Vergangenheit kann ich nicht mehr werden, wobei das ist falsch, weil in der Vergangenheit hab ich mir gar nix Positives anderes mehr erwartet.


schau ma mal

trotzdem waere der bessere weg, dass das gesetzlich verbotene (!) gold plating nicht gemacht wird und die vereins definition genommen wird die in der EU richtline vorgegeben ist


No na. Aber ich glaub wir sind uns einig, dass Du Dir für so einen Hinweis die Briefmarke ans BMI sparen kannst.


wenn ihnen genug leut in die begutachtung den originaltext von der richtline in englisch uns deutsch betreffend der definition eines schiessportvereines und daran folgend das erst vor kurzes beschlussgefasste gesetz ueber das verbot des golden platings reinschreiben mit ein paar freundlichen saetzen was der schei** eigentlich soll ..,
evt fragt dann doch mal wer in der runde der entscheidungstraeger "... naja, warum nehmen wir denn nicht einfach die EU defintion ..."


und ja, ich weiss ... ich bin ein traeumer

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 23:26
von gewo
burggraben hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:Weisung im Einzelfall vielleicht nicht grad. Aber ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, ob das oberste Fachaufsichtsorgan (bei den LPT sinds ja sogar Dienstaufsicht) wie in der Vergangenheit eher sagt das ist uns wurscht, machts euch das mit den Gerichten aus, oder, wir sagen klar, wie wir es haben wollen.

Ein besserer, einheitlicherer Vollzug wär schon viel wert. Auch bei den Waffenpässen könnte das viel bringen. Gibt ja BHs die Werttransportfahrern nach wie vor WPs geben und welche die die Fahrer zu Gericht schicken.


einheitlicher vollzug in diesem fall kein problem
aber du weisst eh wie der dann "einheitlich" ausschaut ...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 23:56
von burggraben
gewo hat geschrieben:einheitlicher vollzug in diesem fall kein problem
aber du weisst eh wie der dann "einheitlich" ausschaut ...

Im Prinzip hast du natürlich Recht dass man hier dann mit restriktiven Auslegungen rechnen müsste. Aber die Freiheitlichen werden ja nicht müde zu betonen dass sie mit dem WP kein Problem haben, zumindest kein so großes wie andere Parteien. Für den Vollzug der Gesetzes brauchen sie den Koalitionspartner nicht mehr. Bin ich zu naiv mir hier eine Verbesserung im Vollzig zu erwarten?

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 00:09
von gewo
ich glaub die blauen sind nicht bloed

wie jeder der ein zweites mal nachdenkt wissen sie dass die statistik dich am ende austrickst

je liberaler der zugang zu waffen desto mehr deppen hast dabei
je mehr deppen dabei sind desto eher passiert mal wirklich bei echten legalwaffenbesitzern was saubloedes wie high noon um den parkplatz oder so schmarrn
wenn sowas oefter passiert ist der politische druck an einem liberalen waffengesetz festzuhalten zu hoch
und sie muessen klein beigeben

das ist nicht schwarzsehen
das ist schlichte statistik

um nicht am ende klein beizugeben und verschaerfungen zustimmen zu muessen will man irgendwie die balance halten bei den freizuegigkeiten
das sieht man auch schoen an der zeitlichen komponente der erweiterungen die gewaehlt wurde

aber mit dem vereins und verbandsdings habens einen bock geschossen
das bringt null sicherheit
das ist lobbyingarbeit von wem auch immer
oder simple inkompetenz der beteiligten...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 00:22
von John Connor
gewo hat geschrieben:ich glaub die blauen sind nicht bloed
(...)
das ist lobbyingarbeit von wem auch immer


Da wird die Auswahl ja überschaubar. :lol: :shhh: :whistle:

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 00:33
von burggraben
Dein Argument dass ein sehr liberaler WP Zugang politisch zur Zeit in Österreich nicht möglich ist, ist nachvollziehbar und leuchtet mir auch ein. Ich würde mit aber zumindest einen besseren Vollzug bei Fällen erwarten wo es gleichgelagerte Fälle gibt, wo der WP sogar vom Gericht zugestanden wurde. Zb der Bankomat-Bargeld-Transporteuer mit Werten im Millionenbereich vor kurzem der sich den WP vor Gericht erstreiten musste. Bisherige Praxis scheint zu sein dass tendenziell eher negative Erkenntnisse in die Runderlässe reingekommen sind und man die Leute immer wieder vor Gericht geschickt hat.
Das gehört in Zukunft in die Runderlässe rein dass es auch positive WP Erkenntnisse gibt und dass in gleichgelagerten Fällen der WP schon auf Behördenebene zu erteilen ist.

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 00:47
von gewo
burggraben hat geschrieben:Das gehört in Zukunft in die Runderlässe rein dass es auch positive WP Erkenntnisse gibt und dass in gleichgelagerten Fällen der WP schon auf Behördenebene zu erteilen ist.


runderlaesse haben nun mal keine aussenwirkung

und ein roter beamter oder VB der in einer roten BH mit einem roten vorgesetzten der einen roten bezirksjauptmann unter einem roten landeshauptmann hat steht halt oft auf dem standpunkt
- landesverwaltungsgericht gilt nix
- hoechstgerichtsentscheidungen erst nach der zweiten oder dritten gleichlautenden bestaetigung
und was ausm blauen BMI kommt zaehlt schon mal garnix

da kannst dir deine ganze bundeseinheitliche vollziehung einrexen
mittelbare bundesverwaltung hin oder her ....

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung

Verfasst: Mi 24. Okt 2018, 08:26
von Mjoelnir
Yukon hat geschrieben:Unterm Strich, wenn Du Deinen Unmut, den ich absolut gut nachvollziehen kann, äußern willst, dann schreib doch dem Mag. Haider, ich hab das schon heute Vormittag getan.


Alles bereits am Tag 1 nach der Veröffentlichung geschehen - ich bin aber gleich direkt zum Schmied und seinen Einflüsterern gegangen, nicht zum Schmiedl.

Ich sehe immer noch das Problem einer etwaigen Nachfolgeregierung, dessen BMI per Erlass alles übern Haufen werfen kann, so wie das Gesetz geschrieben wurde.
Man sollte weiter als nur bis zur eigenen Haustür und was einem selbst bleibt, denken.