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Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 18:09
von Papa Bär
Ich seh grad keinen Grund, warum ich meinen Kat. B HA zu einem Kat. A machen sollte.
die HiCaps kann ich auf beh. genehmigten Scheissständen trotzdem auch verwenden...so what?

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 18:15
von bino71
Aber melden mußt es ja trotzdem innerhalb der 2 Jahre.

@Jiggler: Übergangsregelung 2 Jahre.

Ich werde 2 auf Kat A, 3 auf Kat B. So habe ich die Flexibilität und in 4,5 Jahren muß ich sowieso eine neue WBK beantragen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 18:25
von Baxter
Jiggler hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 17:57 Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 18:26
von Papa Bär
bino71 hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 18:15 Aber melden mußt es ja trotzdem innerhalb der 2 Jahre.
Wir werden sehen, vor dem 12.12.2021 kann ich mir nicht vorstellen in der Hinsicht (eigentlich in jeglicher) auch nur irgend einen Finger krumm zumachen.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 20:03
von bino71
Baxter hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 18:25
Jiggler hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 17:57 Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.
Vergessen sollte man halt nicht, falls man in den kommenden 2 Jahren eine Verwahrungsüberprüfung hat, daß man die +20/+10 Magazine richtig verwahrt (Tresor, verschlossene Kiste,... siehe dazu Info von Verband).

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 20:09
von spareribs
Ja, aber nur, wenn du die Mags vor den 2 Jahren meldest .......sonst weiß kein Schwein, das du welche hast....also nicht
unnötig schwitzen ....

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 20:35
von Baxter
bino71 hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 20:03
Baxter hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 18:25
Jiggler hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 17:57 Darf man, bevor man eine Meldung gemacht hat seinen Altbestand anstecken, zumindest am genehmigten Schießstand oder gar nicht?

Sonst muss ich mir noch 10er Magazine kaufen, bevor ich mein AR überhaupt das erste Mal testen kann.
In den kommenden 2 Jahren ist das bisher besessene auch weiterhin legal. Nur neue "HiCap" Magazine kannst legal nicht kaufen.
Vergessen sollte man halt nicht, falls man in den kommenden 2 Jahren eine Verwahrungsüberprüfung hat, daß man die +20/+10 Magazine richtig verwahrt (Tresor, verschlossene Kiste,... siehe dazu Info von Verband).
Laut schriftlicher Auskunft meiner BH sind die Magazine nicht besonders zu verwahren.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 20:51
von bino71
Ich glaube zur Zeit der Verband mehr und mag meine WBK net wegen so einer Kleinigkeit verlieren.
Die BH sagen was sie wollen und jede hat eine andere Meinung.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Di 17. Dez 2019, 21:25
von Baxter
bino71 hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 20:51 Ich glaube zur Zeit der Verband mehr und mag meine WBK net wegen so einer Kleinigkeit verlieren.
Die BH sagen was sie wollen und jede hat eine andere Meinung.
Genauso wie die Verband (zitiert auch nur die Aussage einer anderen BH). Bevor da nicht eine klare Verordnung oder ein Runderlass kommt mach ich mir in den kommenden 2 Jahren wenig Sorgen.

Aber jeder wie er möchte, der sichere Weg ist die Verwahrung im Tresor.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 07:05
von Oicw
Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit (nach Übergangsfrist) nur eine Verwaltungsstrafe. Weiteres wird bis jetzt keine besondere Verwahrung vorgesehen 🙄 Quelle: BMI schrieb an LPD

Verwaltungsdelikt dürfte es deshalb sein, weil viele sowas vergessen im Keller rumliegen haben von nem Altwarenhändler.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 07:09
von Parallaxe
Oicw hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 07:05 Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit nur eine Verwaltungsstrafe.
Jetzt schon? Das klingt unlogisch, angesichts einer Übergangsfrist von 2 Jahren, innerhalb derer man einen Altbestand nachmelden kann.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 07:11
von Oicw
Jetzt noch nicht, nach der Übergangsfrist!
Es ist halt doch ein unterschied ob du mit illegaler Waffe erwischt wirst oder nur ein Magazin daheim rumkugelt seit 20 Jahren.

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 07:19
von Baxter
Parallaxe hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 07:09
Oicw hat geschrieben: Mi 18. Dez 2019, 07:05 Der Besitz des Magazins ohne Meldung ist derzeit nur eine Verwaltungsstrafe.
Jetzt schon? Das klingt unlogisch, angesichts einer Übergangsfrist von 2 Jahren, innerhalb derer man einen Altbestand nachmelden kann.
Der unrechtmäßige Besitz, also ohne Bewilligung nach Ablauf der 2 Jahre

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 07:20
von Parallaxe
Aso, eh. Danke

Re: Konfusion über "Altbestand"

Verfasst: Mi 18. Dez 2019, 07:23
von Parallaxe
Weils mir grad wieder einfällt, eine Verständnisfrage: "Waffenbesitzer" heißt es im Gesetz deswegen, weil es nicht drum geht, wer das Teil gekauft oder sonst irgendwie als Eigentum hat, sondern weils darauf ankommt, eine Waffe in Händen zu halten, right? Wenn ich am Schießstand meine Waffe einem Mitschützen leihe, besitzt er die Waffe, solange er sie hat, oder?